Die Ochtum als Amts- und Landesgrenze

Der Grenzverlauf an der Ochtum südlich von Kattenturm und dem Vielande war immer zwischen Bremen und seinen Nachbarn umstritten. Dies hängt sicher auch damit zusammen, dass einerseits die Marsch im Bereich der Ochtum auch nach der Urbarmachung noch ziemlich sumpfig und unzugänglich war, und andererseits durch Verlandung und Begradigungen der Verlauf des Flussbettes oftmals verändert wurde.

 

Zur Befestigung der Grenze werden 1390 die schon stehenden Türme in Arsten, Kattenturm und War („Warthurm“) genannt. Dazwischen sollte ein Befestigungsgraben das Vieland schützen: Vom Korbhaus nach der Krautochtum, dann wohl weiter entlang der Ochtum bis zum Kattenturm. 42 Im Jahre 1390 (…) wurde ein Erlaß des Rathes und Domkapitels gegeben, dem zufolge das Vieland durch einen Befestigungsgraben von vierzehn Fuß Breite und zu „der Swaren Lave" (d. i. zu der Geschworenen Lobe, Zufriedenheit) Tiefe geschützt werden soll; seine drei Hauptstützpunkte sollten die schon stehenden Thürme zu Arsten, Kattenthurm und Wahrthurm sein. Er sollte beim Korbhause in Arsten beginnen und den Hemm (der übrigens seine eigene Landwehre hatte) außerhalb liegen lassend, nach der Krautochtum hinlaufen. Von da an muß bis unterhalb des Wahrthurmes die Ochtum selbst die Stelle dieses Grabens vertreten haben, wenigstens ist von einem Graben diesseits der Ochtum nie eine Spur zu entdecken. Unterhalb des Winkelhofes in Strohm aber grub man wieder einen neuen Graben unmittelbar am Deiche hin, den Stellgraben oder die Landwehr, der hier allerdings nöthig schien, weil beide Ufer der Ochtum in den Händen der Oldenburger waren. Freilich rächte sich die Anlage dieses Grabens schwer durch zahlreiche Deichbrüche, welche die vielen Kolke hervorgerufen haben, welche dieser Strecke der Ochtum jetzt ein so merkwürdiges Ansehen geben. […] Bei Arsten stand früher an der Stelle, wo die Dreier Chaussee den Deich durchschneidet, ein Thurm, welcher den Zugang in das Obervieland von dieser Seite deckte und dessen Lage noch jetzt durch den sogenannten Thurmkamp bezeichnet wird. Er wird z. B. im Jahre 1524 erwähnt, wo ihn die Erzbischöflichen belagerten, Reisig und Stroh um ihn anhäuften und dieses anzündeten; die geängstigte Besatzung sprang darauf herab, und wurden mehrere von ihnen hierbei mit Lanzen durchstochen. Auch bei der Belagerung der Stadt von 1547 wollten die Feinde die Weser in das Flußbett der Ochtum „vor den Arster Torne" ableiten. Bei Gelegenheit eines Deichgerichtes im Obervielande wird er 1602 unter dem Namen der Alker Thurm (…) aufgeführt. Noch im Habenhauser Frieden (1666) wird er erwähnt, jedoch nur in dem Sinne, daß er - wenn ich den Wortlaut recht verstehe - demolirt werden soll. Außer dem Thurme war ober auch noch eine Landwehre, d. i. ein Graben zum Schutze des Dorfes da, über dessen Lage ich schon oben Einiges angegeben habe und der beim Arster Thurme vermittelst einer Zugbrücke überschritten wurde. Auch der Hemm hatte seinen eigenen Befestigungsgraben, und die äußerste Grenze gegen Dreie war noch durch den sogenannten Dreier Zaun geschützt. 43

 

Um 1520 wird der Turm als „de Thorn thom Korve“ bezeichnet, der „bey den lutteken Korve“ liege. 1602 wird er als „specula Alkerensis“ – Ahlker Turm – benannt. Heute erinnern die Flurbezeichnungen „Torndiek“ und „Tornkampe“ sowie der Straßenname „Torndiek“ an diese Stelle des Ochtumdeiches. Auch der Flurname „Brüggefeld“ leitet sich von der Zugbrücke ab, die vor dem Turm über den Landwehrgraben führte. 44

 

1524 wird der Arster Turm von Truppen des Erzbischofs Christoph, der gegen die Stadt zog, belagert und nach harter Gegenwehr der Bürger und Bauern erobert.45

 

Im Jahre 1528 nehmen die Hoyaer Grafen die Einwohner der im Bremer Umland gelegenen Dörfer Neuenland, Arsten und Habenhausen unter ihren Schutz: Die neun Männer im Vielande vor Bremen und alle Einwohner der Dörfer Neuenland, Arsten und Habenhausen verpflichten sich, 30 Gulden Schutzgeld an den Grafen Jobst von Hoya zu zahlen, wofür dieser sie in seinen Schutz nimmt (3 namhaft gemachte Leute jedoch ausgeschlossen) 46

 

Gesandte des Herzogs Julius von Braunschweig erscheinen 1586 in Arsten, um die Grenzen zu Bremen neu festzulegen. Der Bremer Rat protestiert. Die Gesandten ziehen sich aber bald wieder zurück. Denn Herzog Julius hatte vorher eine Anleihe von 6000 Reichstalern von Bremen erhalten. Hier wurde also mit Geld die bestehende vorläufige Regelung aufrecht erhalten.

 

 

1667 kommen aus dem Amt Syke 400-500 Bauersleute unter der Führung des Syker herzoglichen Hausvogts und zerstören mit Äxten und Schaufeln „einen Schlagbaum, so zwischen dem Korbhause und dem Hemm auf dem Teich in der Statt Botmessigkeit gestanden, auch folgends die vor dem Hause zum Korbe befindliche Schantze, auch ferner den vor dem Arster Thor daselbst befindlichen Schlagbaum, das äußerste Joch von der Brugken und die daselbst aufgeworfene Schantze bis an den Teich, auch auf dem Teich etliche Pallisaden.“ 47

Das Thema der Grenze zwischen dem Obervieland und dem Amt Syke (d.h. zwischen Bremen und Kurhannover) kommt 1697 auch bei Verhandlungen des Bremer Syndikus Gerhard v. Mastricht in Celle und Altbruchhausen zur Sprache.48

 

Dass die Grenze im weiteren Verlauf der Geschichte umstritten blieb, zeigt auch eine Karte aus dem 17. Jahrhundert über einen beanspruchten Verlauf der Grenze an der Ochtum zwischen dem Amt Syke und der Stadt Bremen („Von Kattenturm bis Dreye“). Sie ist allerdings sehr grob und zeigt kaum Einzelheiten. Da die Grenze aber nicht über die Ochtum verläuft, stellt die Karte wohl eher die Sicht der Braunschweig-Lüneburgischen Seite dar.

 

Die Karte zeigt die Weser (rechts) von Bremen bis Dreye, und die Ochtum vom Kirchweyher See (unten) bis Kattenturm. Norden ist rechts. 49

Für 1697 gibt es Akten über Grenzstreitigkeiten zwischen dem Amt Syke und dem Bremer Obervieland.50

Auf der Karte von Joh. Domburg (um 1750)51 ist die Ochtum mit dem Grenzverlauf bei Arsten bis zum Kattenturm (ganz rechts) eingezeichnet (Norden ist unten). Die Grenze (rot) verläuft entlang der Ochtum / Krautochtum.

Ein anderer Ausschnitt der Karte von Domburgh zeigt den Grenzverlauf entlang der „Landwehre“ (e), beginnend an der Krautochtum, entlang des Brüggefeldes („Brügfeldt“) bis zum Weg von Arsten „na Dreyen“, dann südlich der Restgewässer, nördlich des Arster Hemm („H“, gelb markiert) bis zur Kuhle beim „Haus am Korbe“ (unten Mitte), wo die Spitze des „Blauen Werders“ gegenüberliegt. Hier an der Landwehre haben die Bremer den Schweden im 30-jährigen Krieg gegenübergestanden.

 

Die rote Grenzziehung in der Karte ist dabei nicht eindeutig: Eine weitere rote Linie zieht sich von der Krautochtum über den „Weyer Graben“ bis zum Weg nach Dreye, an den „Dreyer Zaum“ (nicht mehr im Ausschnitt).

 

Dieser Zaun markierte den Punkt, bis zu dem die Bremer für den Weser-Deichbau zu sorgen hatten. Es dürfte daher diese Linie als damaliger Grenzverlauf anzusehen sein. Damit wäre der Arster Hemm als zu Bremen gehörig angesehen worden.

 

Grenzstreitigkeiten um das Brüggefeld und den Arster Hemm

 

Herrmann Frese beschreibt in seinem Buch „Der Arster Hemm“ die Auseinandersetzungen um die Grenzziehungen zwischen der Stadt Bremen und der Grafschaft Hoya: „Anfang des 17. Jahrhunderts wurde die unterschiedlichen Meinungen über die Grenzen im Brüggefeld zwischen Bremen und der Grafschaft Hoya immer deutlicher; es entstand schließlich im Laufe der Jahre ein Dauerstreit, der über zweihundert Jahre anhalten sollte und erst 1823 beendet wurde. [...] Hoya und später Hannover vertraten den Standpunkt, dass die Grenze zwischen der Grafschaft Hoya und dem bremischen Obervieland der Ochtumdeich sei. Der Grenzverlauf führe vom Kattenturm zum Ahlker Turm und von dort zum Korbhaus. Man war der Auffassung, dass alles außerhalb des Deiches liegende Gelände zur Grafschaft Hoya gehöre, wobei man allenfalls im Außendeichsbereich den Arster Landwehrgraben und die Ochtummitte als Grenze anerkennen wollte. Hiergegen protestierten der Bremer Rat und vor allem die Gohgräfen vom Obervieland. Bremen vertrat den Standpunkt, dass im Ochtumsaußendeichsbereich der Hemm, das Brüggefeld und das Land zwischen Deich und Ochtum noch zu Obervieland gehörten. [...] Der Gohgräfe Henricus von Cappeln berichtete am 16. Juni 1618: ‚Dat iß de Scheide des Ouren Viehlandes von bauen an. De Scheide gitt an vom Dreyer Thun vorm siel dem Hemme bith vor de grote landwehr. Von de Landwehr de Ochtum entlang bith to Ostrebinden Huß. Von Ostrebinden Huß wedder in de Ochthumb bit up denn öbern Deel der Brügge nah dem Katenthorn ...‘ Hiernach blieben der Hemm und das Brüggefeld noch außerhalb der Grenzen vom Obervieland. In einem Protokoll des Amtes Syke vom 16.Juni 1623 wird durch örtliche Befragung von älteren Einheimischen festgestellt, dass der Ochtumdeich seit seiner Fertigstellung immer als Grenze gegolten habe. Heute kann man sagen, dass der spätere Grenzstreit um das Brüggefeld von den Bauern bei der Erstansiedlung in Ahlken, Arsten und Dreye vorprogrammiert wurde, also etwa um das Jahr 1100 seinen Ursprung hatte. Damals wurden von der Ahlker und Arster Bauernschaft Deiche zum Schutze ihrer Dörfer und Feldmarken gegen das jährlich wiederkehrende Hochwasser der noch unregulierten Weser und Ochtum aufgeführt. [...] Zum weiteren Schutz ihrer Dörfer vor Hochwasser bestanden die Ahlker und Arster Bauern auf einer Weiterführung des Weserdeiches vom Korbhaus in Richtung Dreye. [...] Die Weyher hatten kein Interesse, ihren Weserdeich bis zum Korbhaus zu verlängern. Die Ahlker und Arster Bauern aber befürchteten, dass die Weyher diesen Deichabschnitt [...] vernachlässigen könnten. Dann wäre bei einem Deichbruch nicht Dreye, sondern Arsten gefährdet worden. Festzuhalten ist: Die Arster und Ahlker Bauern erstellten den Weserdeich vom Korbhaus weiter in Richtung Dreye und übernahmen für alle Zeit auch die Unterhaltung. Am Ende dieser Deichstrecke setzten die Dreyer einen Zaun, und zwar an der Stelle, wo sich auch heute noch am Weserdeich die Grenze zwischen Obervieland und Weyhe befindet. [...] Als der Weserdeich im Jahre 1579 in unmittelbarer Nähe des Gutshofs Hemm brach und eine Brake hinterließ, musste nicht, wie sonst üblich, der unmittelbar am Deich stehende Hof den Schaden beheben, sondern dafür war allein die Arster und Ahlker Bauernschaft zuständig. Der Pächter vom Hemm, Arp Hermeling, stellte beim Bremer Rat eine Schadenersatzforderung in Höhe von 500 Reichsthalern für entstandenen Wasserschaden auf seinem Pachtgut. [...] Die Witwe Stietencron verkaufte im Jahre 1742 den Hemm an die Königl. Hannoversche Kammer. ... Die Kammer verpachtete das Gut an Wiemann und Könecke. Die Pächter und der Administrator Koch aus Kirchweyhe beschwerten sich wiederholt beim Gohgräfen [...]: "Euch hochwohlgeboren ist Hochgeneigt erinnerlich, daß die Einwohner zu Arsten, zu Habenhausen, am Steinwege und zum Neuenlande die sogenannte Landwehr-Graben vom Korbhaus bis an die Ochtum zu reinigen und in den Zustand zu halten haben, daß das Wasser aus dem Brüggefeld und den hiesigen Herrschaftlichen Wiesen darin abfließen kann."52

 

1732 wird die Frage der Abgabenpflicht für die Ländereien in der Leester Marsch erneut verhandelt. Der damalige Besitzer des Gutes Hemm, Stietencron, behauptet, dass diese Ländereien "Pertinentzien seines adelich freyen immatriculierten Gutes Hemme“ wären, obwohl er 1712 vergeblich die Immatrikulation in der Hoya‘schen Landschaft beantragt hatte.

 

Nach dem Verkauf des Gutes Hemm an die Königliche Kammer in Hannover im Jahre 1742 und dessen Verpachtung wird das Gut zum Vorwerk und "mit allen daran klebenden Rechten ... in Erbenzins ausgethan". 53 Es gehört jetzt eindeutig zum Königreich Hannover.

 

In der Kurhannoverschen Landesaufnahme von 1773 ist die „prätendierte Grenze der Stadt Bremen“ entlang der Ochtum eingezeichnet: Südlich von „Sievers Hopen“, entlang der Krautochtum, südlich des Brüggefeldes (nördlich des Westerfeldes) bis zur südlichen Begrenzung des Blauen Werders. Damit liegt nach Bremer Ansicht auch der Hemm weiter auf Bremer Gebiet. Die Gebietsansprüche seitens Hannovers sind durch die Grenze der gezeichneten Karte angezeigt: Vom Kattenturm, nördlich von „Sievers Hopen“, nördlich des Hemms bis zum Korbhaus.

In der Karte von 1805 ( Herausgeber LeCoq )54 ist die Grenze punktiert. Sie entspricht der von den Bremern „prätendierten“. Auch der „Dreyer Zaun“ ist eingezeichnet.

 

Endgültige Grenzregelung

 

Zur Einigung über die Grenze zwischen Bremen und Hannover kommt es erst 1823, als in einem Vertrag („Weser-Schifffahrtsakte“) die an Hannover zu entrichtenden Erbzinsen abgetreten und die Grenzen neu geregelt werden. 55

 

a) Weser-Schifffahrtsakte v. 10.Sept. 1823: Regelt Zölle an der Weser (Hannover, Bremen, Oldenburg u.a.) b) Im Königreich Hannover wird 1823 auf Grund eines Edikts vom 12. Oktober 1822 und einer Verordnung vom 18. April 1823 eine neue Verwaltungsstruktur eingeführt. Hannover wird in sechs so genannte „Landdrosteien“ eingeteilt, die der Ebene der Regierungsbezirke entsprechen. Drei der neuen Landdrosteien entstanden durch Teilung des Gebiets der ehemaligen Provinzialregierung Hannover. An ihre Stelle treten die Landdrostei Hannover mit Verwaltungssitz in Hannover, […] [HGISG Bd 2]

 

 

Mit diesem Vertrag kommt auch das Hemm endgültig an Bremen. Schon 1822 hatte Gerke Bosse, vorher Besitzer des Korbhauses, das Gut Hemm gekauft. 1826 wird ihm vom Bremer Senat eine Konzession zur Fortführung einer Krugwirtschaft erteilt. 56

 

Ansonsten wird die „prätendierte Grenze“ von 1773 so ziemlich als endgültige Grenze festgelegt, wobei die Korbinsel ganz an Hannover fällt. Sievershöpen und das Brüggefeld sind danach bremisch und gehören zu Arsten. Das Westerfeld gehört zum Königreich Hannover bzw. zum Amt Syke. Der damals festgelegte Grenzverlauf entspricht dabei der heutigen Grenzziehung zwischen Weyhe und Bremen.

 

Die Weyher Grenze war im 18. und 19. Jahrhundert gleichzeitig die Grenze zwischen der Stadt Bremen und dem Königreich Hannover bzw. Preußen (ab 1866). Nach der Übernahme Hannovers durch Preußen kam es noch einmal zu Meinungsverschiedenheiten über die Zugehörigkeit einer kleinen Insel in der Ochtum. Im Staatsarchiv Hannover befinden sich Akten über „Differenzen über das Eigentum einer kleinen Insel in der Ochte (Ochtum) am sogenannten Sievershöpen, Begradigung der Ochte (Ochtum) vom Hoheitsgrenzgraben bis zur Breiten Ochte (Ochtum)“ 57

 

Im gleichen Jahr wird die Anlage einer hölzernen Überfahrt über den im Westerfelde vor Arsten in der Feldmark Dreye belegenen Grenze und Hoheitsgrabens seitens des Maurermeisters Hagedorn aus Bremen beantragt 58

 

Flurkarte aus dem 19. Jahrhundert:59

 

Die Grenze wurde mit Grenzsteinen markiert. Dies geschah wohl nach der Vereinbarung im Jahre 1823. Hermann Frese hat 1991 in seinem Buch „Der Arster Hemm“ Fotos von diesen Steinen veröffentlicht. Auch heute ist noch ein Grenzstein auf der Vorwiese vorhanden.

Grenzsteine 5 (Vorwiese/Ochtum) und 11 bei der Riederhöhe 60

 

Stein 5 steht hinter der Einfriedung des Weges von Arsten nach Leeste. Im Hintergrund die Rieder Höhe. Am Stein erkennt man die Aufschrift "F.H.B" (Freie Hansestadt Bremen). Stein 11 hat die Aufschrift „AS“ (Amt Syke).


Grenzstein 6 auf der Vorwiese.

Das linke Foto (von Westen) zeigt im Hintergrund den Weg von Arsten nach Leeste. Man erkennt die Aufschrift "F.H.B" (Freie Hansestadt Bremen) und auf der Rückseite (rechtes Foto) "A.S" (Amt Syke).

Dieser Grenzstein steht heute auf der Pferdekoppel am Ende des Weges durch die Marsch, direkt an der Autobahn, gegenüber dem (ehemals) letzten Haus Weyhes (damals Schmiede Grothenn).


 

 

 

Überwindung von Grenzproblemen an der Vorwiese

 

Auf der sog. Vorwiese an der Krautochtum steht das nördlichste Haus der Gemeinde Weyhe an der Bremer Grenze neben der Autobahn. Die Grenze macht hier eine "Ausbuchtung". Dieser Grenzverlauf entstand durch den ursprünglichen Verlauf der Ochtum und der sog. Krautochtum. Die Vorwiese ist auf der Karte von 1773 als „königlich“ bezeichnet und war das Weideland des Hoya‘schen Vorwerks in Erichshof.61 Damit gehörte sie später zur Gemeinde Erichshof, als diese noch selbständig war (bis 1928). Der Schmied Grothenn aus Achim hatte hier Ende des 18.Jahrhunderts seine Schmiede gegründet. Sie hatte die Hausnummer Erichshof 41, deren Vorbesitzer der Schmied Johann H. Kuhlmann gewesen war.62

 

Im Jahr 1834, mit Einführung des Zollvereins, geriet die Schmiede Grothenn in Schwierigkeiten, da sie auf preußischem Gebiet lag und somit Kunden aus dem Bremischen nicht mehr ohne Zoll bedienen konnte. Da wurde die Schmiede kurzerhand auf Baumstämmen auf das Bremer Gebiet gerollt.63