Finterei (Burglehen III)

Geschichtsgruppe Weyhe

Paul Athmann

2020

 

Lage: Sudweyhe, An der Beeke

Das Gut war ursprünglich ein Hof, der im Besitz der Familie von Horn war. Remmert von Hademstorf vom benachbarten Gut Kirchweyhe 2 heiratete im 16. Jahrhundert die Erbtochter Anna von Horn. Als der Rittmeister Erich Vinthus eine Tochter der von Hademstorffs heiratete, erwarb er das Gut von der Familie, womit es seinen Namen erhielt. Später fiel es dann wieder an die von Hademstorffs, die es 1750 aber an den Besitzer des Sudweyher Gutshof , von Fabrice, verkauften. Das Gut wurde mit dem Sudweyher Gutshof vereinigt, und die Gebäude im Laufe der Zeit abgerissen. So blieb bis heute nur noch der Name der Straße „An der Finterei“ bzw. "Zur Finterei" gegenüber dem Sudweyher Gutshof, die diesen Namen trägt.

 

Rembert von Horn bürgt 1520 auch für Graf Jobst von Hoya für eine Obligation von 538 Goldgulden an Thomas von Gröpelingen.1

 

Eine Urkunde aus dem Jahr 1531 nennt ebenfalls einen Huner. Es kann sich dabei allenfalls um einen Nachkommen des o.g. “seligen Huner” handeln:

 

  • Huner von Horne verpfändet 1527 dem heiligen Felicianus als Hauptherrn der Kirche zu Weyhe, dem Pfarrer Johann Dörgeloh sowie den Kirchengeschworenen Hinrich Haryers und Johann Gotteken für 20 Goldgulden à 36 Grote 1 Gulden jährlicher Rente aus einer „were“ und „worth“ in Kirchweyhe, die Karsten Meyer bewirtschaftet 2 
  • "Huner von Horn" verspricht 1531 dem Kloster Heiligenberg einen Zins aus seinem halben Hof zu Sudweyhe, "den Carsten wedeken [Wetjen] buwet".3 

Es kann aber durchaus sein, dass dieser Huner jr. zu dieser Zeit noch das Burglehen III innehat. Das wird bestätigt durch eine Urkunde von 1562:

 

Gut von Hademstorff wird erwähnt als Burglehen [Burglehen II]. Lehensträger ist Thomas von Hademstorf. Gleichzeitig empfangen Georg v. Weyhe [wohl Burglehen I]und Hüner v. Horn [wohl Burglehen III] ihr Lehen (ohne Angabe des Ortes).4

 

1542 hatte Graf Jobst von Hoya und Bruchhausen die Überlassung des Burglehns (II) zu Weyhe durch Rembert v. d. Horn an Thomas v. Hademstorf genehmigt. Dieser hatte Remberts Schwester Hilburg von Horn geheiratet.5 (siehe dazu das Kapitel über den Gutshof Kirchweyhe 2). Er war dadurch Besitzer des Burglehens II geworden.

 

Der Sohn des Thomas von Hademstorff, Remmert von Hademstorf heiratet dann wieder eine von Horn und zwar Anne, die Schwester des Curdt (Cordt) von Horn. Cordt könnte ein Sohn des oben genannten Konrad sein, der wiederum ein Sohn des Huner jr. sein könnte.

 

1575 stirbt Cordt von Horn (wohl der Enkel des Huner von Horn) ohne männliche Erben, und es gibt Streit um das Erbe des Burglehens III der von Horn:

 

Huner jr. von Horn scheint zu diesem Zeitpunkt ebenso schon gestorben zu sein wie sein Sohn Konrad. Da jetzt auch Cordt nicht mehr lebt, kommen nur noch seine Geschwister als Erben infrage, was zu einer langwierigen Erb-Auseinandersetzung führt:

 

Remmert von Hademstorff , der Sohn des Thomas v. Hademstorff und der Hilburg von Horn ist mit Anna von Horn verheiratet, einer Schwester des Cordt von Horn. Es meldet aber auch Dorothea von Horn, eine weitere Schwester des Cordt, Erbansprüche an. Der Oheim mütterlicherseits des Remmert von Hademstorff, Rembert II von Horn, bestätigt daraufhin die Rechte seiner Schwester Hilburg und damit die des Remmert. Siehe dazu das Kapitel über das Gut Kirchweyhe 2.

Stammbaum des Rembert von Horn
Stammbaum des Rembert von Horn
Stammbaum des Hermann von Horn (*ca. 1480, + nach 1562)
Stammbaum des Hermann von Horn (*ca. 1480, + nach 1562)

 

Schließlich einigen sich 1584 die Parteien zugunsten von Hademstorffs, womit auch das Burglehen III des Cordt von Horn (ehemals Huner von Horn) auf von Hademstorff übergeht.6 Damit liegt das (halbe) Burglehen III wie auch das Burglehen II in den Händen der Familie Hademstorff.

 

Es ist nun dieses Burglehen III, welches später durch die Einheirat des Erich Vinthus als „Fintus-Gut/Finterei“ in Sudweyhe bekannt wird. Dieses wird jedenfalls im Heiratsgut der Anna von Hademstorff als Burglehen bezeichnet. Das Gut wird dann 1750 nach dem Tod des Erich Vinthus an den auf dem Sudweyher Gut sitzenden von Fabrice verkauft.

 

1585 sind damit dem Junker Remmert von Hademstorf zehntpflichtig:

 

Köther Gert Thebelmann, Windeler Ruhröde, Curdt Glade, Henrich Siemers, Lüdecke Röhrfecker, Johann Dreyermann, Harmen Rickmers, Johann Schumacher, Friedrich Dame (Dreye), Brünings Heitmanns (Lahausen), Hinrich Clawes, Remmert Schlöttern, Berend Dunckhase, Dieterich Apemanns, (alle Sudweyhe), Gerdt Gercken, Dietrich Voß, Clawes Lackemann (Ahausen)

 

1585 werden außerdem als zehntpflichtig für Dorothee von Horn erwähnt:

 

Peter vom Retperge und Johann Langen, Wichmann Dame, Harmen Schmidt (Köter, Kohlhoff), Wwe. Albert Dieckmanns (Ahausen).

 

Dies sind dann wohl die Höfe, die aus dem Besitz des Huner von Horn an Dorothea von Horn vererbt wurden.

 

Im Erbregister von 1585 wird auch der Hof von Ortgies Quiter als "Hüner von Horn seeligen Erben" aufgeführt. Es ist dies das Gut Sudweyhe 1 (Quiter/von der Decken, später Wetjen). Man kann also davon ausgehen, dass die Familie von Horn mehrere Höfe hatte.

 

Weiterhin wird 1585 als zehntpflichtig für Lorentz von Horn erwähnt: Hermann Langen (Ahausen).

 

Ob dieser Hof ebenfalls aus dem Lehen des Huner stammt, ist nicht klar. Da Lorentz 1599 unter den Calenberger Landsassen aufgeführt ist 7, ist eine direkte Verbindung mit den Sudweyhern eher unwahrscheinlich. Auch weiß man nicht, wessen Sohn Lorentz gewesen ist.

 

1585 werden auch noch als zehntpflichtig für Curdt von Horn erwähnt:

 

Clawes Meyer (Sudweyhe), Reimke Kehlenbeck (Köter, Sudweyhe), Gerke Stechmanns (Köter, Sudweyhe).

 

Da Cordt von Horn 1576 gestorben ist, und ein Sohn Curdt jr. im Streit ums Erbe nicht erwähnt wird, kann das wohl nur bedeuten, dass wegen des 1585 noch nicht abgeschlossenen Streites im Lehensregister noch das alte Lehensverhältnis aufgeführt wurde.

 

Nach dem Tod des Remmert von Hademstorff erbt 1608 sein Sohn Claus Ernst von Hademstorf (+1617) das Gut Kirchweyhe 2 inklusive der beiden Burglehen. Er hat außerdem noch ein Gut in Schwarmstedt.

 

Im April 1637 heiratet J. Anna, die Tochter des Claus Ernst, den hessischen Obristleutnant Erich Vinthus. Im Heiratsgut ist auch das Gut Sudweyhe 3 mit dem Burglehen III enthalten. Es ist zu ab 1638 mit 1500 Talern belastet.8

 

Schon 1643 fällt Erich Vinthus im Dreißigjährigen Krieg. In einem Brief hat er vorher die Absicht bekundet, sich in Sudweyhe niederzulassen.9 Er tritt jedoch 1643 wieder in Schwedische Dienste und fällt im Böhmischen Krieg.

 

Da keine Kinder vorhanden sind, fällt mit dem Tod des Erich Vinthus dieses Gut (Lehen III) dann wieder an die von Hademstorffs.

 

Zu dem als "Fintus-Gut" bezeichneten Besitz gehören 1678 mehrere Lehnshöfe in Sudweyhe. Finanzielle Schwierigkeiten zwingen die von Hademstorf, einen Großteil des Gutes zu verpfänden.

 

1687 ist Frantz Philipp v. Hademstorff auf dem Kirchweyher Gut.10 Sein Sohn Johann Wilhelm Levin von Hademstorf übernimmt 1738 die “Finterei” 11.

 

Schließlich verkaufen von Hademstorffs 1750 das Gut für 21000 Reichstaler an den Besitzer des Sudweyher Gutshofs , August Christian von Fabrice.12 Dieser auch als „Finterei“ bezeichnete Besitz wird dann mit dem Sudweyher Gutshof (Sudweyhe 2) vereinigt, und die Gebäude werden im Laufe der Zeit abgerissen. So blieb bis heute nur noch der Name der Straße „An der Finterei“ gegenüber dem Sudweyher Gutshof.“ 13

 

Die weitere Entwicklung ist beim Gut Sudweyhe 2 beschrieben. Die Straße An der Finterei ist heute eine beliebte Wohnlage in Sudweyhe, wo noch einige zu Wohnzwecken umgebaute Weyher Höfe stehen, aber auch neue Wohnhäuser entstanden sind.

 

Die Bewirtschaftung übernahmen sog. Hofmeyer:14

 

Lüdeke Rumpsfeld                   * 24.07.1727   + 23.04.1801    v.schwicheltscher Hofmeyer

Charlotte Dunkhase 2. Frau     * 04.07. 1743  + 27.11.1818

Kinder: Albert                            * im 08.1757   + 14.06.1805   OO Dorothee Gehle

Johann                                      * 04.06.1759   + 12.10.1827   OO Gesche Wetjen

 

 

 

Anmerkungen

1 (Hodenberg, Hoyer Urkundenbuch, Band I (Hausarchiv), 1855) HOY UB I Nr. 612

2 Vgl. J.Boyer, Auswertung der Kirchenbücher:Adelig frei Güter in Weyhe Nr. 7 (2012)

3 (Hodenberg, Hoyaer Urkundenbuch, 1853) HOY UB Bd4 Heiligenberg Nr. 62

4 (Hodenberg, Hoyer Urkundenbuch, Band I (Hausarchiv), 1855) Hoyaer UrkB. I Nr 1495 v. 28.Sept. 1562

5 1541: Eherecess zw. Thomas v. Hademstorf und Hilburg v.d. Horn [Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen, 1862, S.406: Verzeichnis der Original-Urkunden des Vereins - Google Book]

6 (Historischer Verein für Niedersachsen (Hrsg)) Ausg. 1862 S.183; s.auch F.W.Meyern, Braunschweigische Anzeigen, 1750, S. 578]

7 s. (Hodenberg, Hoyer Urkundenbuch, Band I (Hausarchiv), 1855) HOY UB 1 Nr. 1722

8 1638 bittet die Witwe des hessischen Obristleutnants Erich Vinthus, Anna, geb. von Hademstorf, um die lehnsherrliche Zustimmung, das Burglehen und den adligen Sitz in Sudweyhe (ihr Heiratsgut) mit 1500 Talern, die sie vom Rittmeister Hans Ernst von Spangenberg leiht, belasten zu dürfen. [NLA Hannover Cal. Br. 14 Nr. 953]

9 Archiv Schloss Söder, Weyhe VI 2: Brief des Erich Vintus vonm 2. April 1638

10 (Esdohr, 1970)

11 [Qu: Hannoversche gelehrte Anzeigen vom Jahre 1752]

12 Verkaufsanzeige Freytag, 18.December 1750: "Nachdem bey hiesiger Königl. Churft. Jutizcanceley Joh.Wilh.Levin von Hademstorf angezeiget, wasgestalt er aus bewegenden Ursachen sich genöthiget sehe, einen Theil seiner Güther, und zwar den ihm zuständigen adelichen freyen Erbsitz, die Findterey genannt, zu Sudweihe nebst einigen anderen Grundstücken zu verkaufen, die Sicherheit des Käufers aber sowol, als seine eigene Convenienz erfordern wolle, sämtliche Gläubigere, welche an ihn und seine Güther einen Anspruch formiren mögten, edictaliter vorladen zu lassen; so sind unterm 12.Dec. a.c. Edictales erkannt, und alle und jede, welche an Anfangs benannten Joh.Wilh.Levin von Hademstorf oder dessen Güter ex capite successionis vel crediti, vel ex quocunque alio Titulo einiges recht, Anspruch und Forderung haben, auf den 12. Monats Martii des kommenden 1751 Jahres sub poena praeclusi citiret und vorgeladen." [Hannoversche gelehrte Anzeigen v. 18.12.1750]

13 (Neubert-Preine, 2006) S.280

14 Vgl. J.Boyer, Auswertungen Kirchenbücher: 1. Adelige freie Güter in Weyhe Nr. 8 (2012)