Anhang: Grundstücksenteignungen und Umbauten der Häuser auf feste Dacheindeckung

Geschichtsgruppe Weyhe

Karl Hahn, Paul Athmann - basierend auf Veröffentlichungen von Wilfried Meyer

Weyhe Dezember 2020

 

Anhang: Grundstücksenteignungen und Umbauten der Häuser auf feste Dacheindeckung. Die geplante Bahnlinie brachte viele Probleme für die direkten Anlieger an der Strecke. Sie zerschnitt die angrenzenden Hofstellen mit anschließenden Acker- und Wiesenflächen und daher wurde ein Verkauf der Grundstücke auch verweigert. Es folgte dann die Enteignung, wie sie in der amtlichen Bekanntmachung um 1909 in Sudweyhe, Kirchweyhe und Leeste, veröffentlicht wurde. Die Häuser in Hörden (heute In der Grämme) nahe am Bahnkörper bekamen aus Feuerschutzgründen eine feste Dacheindeckung wegen dem Funkenflug bei den Dampfloks. Die etwas entfernteren Gebäude behielten die übliche Stroheindeckung, wie die Scheune von Hillers Hörden Nr. 4, das Häuslingshaus von Meyer Hörden 5a, und das Häuslingshaus Hörden 5a, b. Da die konstruktive Dachkonstruktion für ein Strohdach mit großen Sparrenabständen von ca. 1,50m für ein schwereres Tonpfannendach nicht ausreichend war, mussten entweder weitere Sparren eingebaut werden oder eine leichtere Dacheindeckung gewählt werden. Das alte Wirtschaftsgebäude von Freese Hörden 2, erhielt eine Dacheindeckung aus Schieferplatten und das Häuslingshaus Hörden 2c, ein wohl auch preiswertes Dach mit Teerdachpappe. Das in dieser Zeit neu erstellte Wohnhaus von Frese wurde gleich mit Dachpfannen gebaut. _________________________________________________________