Der Zoll "zu Wasser und zu Lande

Paul Athmann

 

Wo Grenzen unterschiedliche Wirtschaftsräume und Hoheitsgebiete trennen, wird zum Schutz der heimischen Wirtschaft oft Zoll erhoben – natürlich auch, um die Kassen der jeweiligen Herrscher zu füllen.
 


Der Ort Dreye, der ursprünglich nur ein kleines Marschendorf war, hat sich aus dem Hafen mit einer kleinen Zollstation entwickelt. 


Der "von Weyhenzoll" wird schon 1258 erwähnt, als Graf Heinrich von Bruchhausen das Kloster Schinna davon befreite.156 Man nimmt aber an, dass damals, zur Zeit der Urbarmachung der Marsch, der Zoll noch am Kirchweyher See erhoben wurde. In Weyhe liefen die Wege aus Osnabrück und Nienburg zusammen, und es bestand hier die Möglichkeit, den alten Weserarm bzw. die Ochtum in einer Furt zu überqueren. Von dort aus ging der Weg weiter in Richtung des Hauptstroms der Weser, an dem entlang man dann bis zur Furt vor der Düne in Bremen gelangte.
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Spätestens seit dem 16. Jahrhundert wurde der Zoll dann zu Dreye erhoben. Die Zollinspektoren waren bevollmächtigt, im Auftrage der Grafen von Hoya und später der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg den Zoll "to water un to lande" zu erheben.


Der Zöllner in Dreye ließ alle Schiffe und Fahrzeuge halten. Er verlangte das vorgeschriebene "Schiffsgeld" und die "Schreibgebühren" und noch einiges mehr von den alten "Fahrensleuten". Die Tonnen mit Heringen und die Fässer mit Bier wurden geöffnet und ihnen eine 'Schicht' oder eine 'Kanne' voll entnommen. Die 'Flötjers' und 'Schippers' taten sich an diesen Köstlichkeiten gütlich und ersetzten die fehlende Menge nötigenfalls durch Wasser. Eingereichte Beschwerden blieben erfolglos: Hier war ein "Gewohnheitsrecht" entstanden. 158


1571 verpfänden die Grafen von Hoya dem Dr. jun. Gideon Eggeling, Syndicus des Bremer Domkapitels, den Landzoll zu Dreye.
 159 Eggeling hat Beziehungen zu Kirchweyhe: Die Frau des Kirchweyher Pastors Andreas Pflug, Anna Christine, ist die Tochter des Bürgermeisters von Nienburg, Johann Hake und seiner Frau Anna geb. Eggeling, Tochter des Gideon Eggeling, erzbischöflicher Rat und Kanzler. 160 Außerdem ist sein Stiefbruder Detlev v. Schulten mit Lucke von Weyhe verheiratet, einer Tochter des Arnd von Weyhe auf Bötersheim. 161 1655 haben die Erben des Dr. Gideon Eggeling noch Forderungen an den Zoll zu Dreye. 162


Am 14. April 1574 ernennt Graf Erich von Hoya den Johann von Reddessen (Bodessen?) zum Zöllner zu Dreye. 

1576 nennt eine Hoyaer Urkunde die Summe von 550 Talern aus dem Zoll zu Dreye, die die verwitwete Gräfin Ermengard von Hoya zur Leibzucht erhält. Eine eiserne Kette quer durch das Fahrwasser der Weser zwingt die Schiffe zu dieser Zeit zum Anlegen. Später liegt ein besonderes "Wachtschiff" im Strome. 163


1582 gehört der Zoll der Gemahlin Ermgard des Grafen Simon zur Lippe, die davor mit einem Graf von Hoya verheiratet war 164 Die Zolleinnahmen auf der Weser in Dreye gehören zur Hälfte dem Amt Syke, die andere Hälfte dem Erzbistum Bremen. Der Ertrag beträgt jährlich: 1000 bis 1200 Gulden. 165


1584 erhält der Dreyer Zoll die Schankerlaubnis.
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1585: Im Syker Erbregister ist vermerkt: "Der Waßer und Land Zoll ist ein Halb-Zoll, kümbt M:G:F (Meinem Gnädigen Fürsten) und Herrn zu, und das Geld wird zu Sieck durch die Beambten berechnet" und  "Den Krug in Dreye hat der Zöllner beim Zoll-Hause". 

 

Kilometerstein an der Zollhofmauer

1626 legen die Dänen im 30-jährigen Krieg eine Schanze beim Zollhaus an. Die Schanze wird wieder zerstört („demoliret“), nachdem  die Dänen abgezogen sind (1631).


1633 gibt es Beschwerden der Untertanen der Grafschaft Hoya, der Stadt Braunschweig und der Stadt Bremen über den hohen Zoll und Licent, der zu Dreye vom Zollnehmer Johann Bremer erhoben wird.
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Johann Bremer scheint dem Amt Syke solch hohe Einnahmen verschafft zu haben, dass er am Ende seiner Dienstzeit fürstlich abgefunden wurde: Er erhält die Erlaubnis, eine Hausstelle in Kirchweyhe zu bebauen, die dann zur freien Sattelstelle erklärt wird. Es handelt sich um "den kleinen Kamp Landes zwischen Remmert Schierenbeck und Dietrich Rump", der von Heinrich Busch gekauft worden war. 


Zugehörige Ländereien sollen "theils aus der Gemeinheit theils auß Adeligen und anderen freyen Gütern acquiriret" werden. Die Länder sollen von schlechter Qualität gewesen sein, "indehm das Marschland zu hoch und dürre, das Geestland zu niedrig und naß" war.
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Der Kirchweyher Pastor Weicholt hatte schon 1630 einen "Ort oder Camp" "bei der Hache am Lahauser Felde, mit dem einen Ende auf Sengstaken Land und mit dem anderen in die gemeine Heide stoßend" an den Zöllner zu Dreye, Johann Bremer, verkauft.
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1650 entscheidet Christian Ludwig, Herzog von Braunschweig u. Lüneburg, über Zollabgaben in Dreye für Getreidelieferungen aus Bremen an die Sudweyher Wassermühle. Vermutlich wird das Korn von Bremen über die Weser bis Dreye gebracht und von dort mit Fuhrwerken nach Sudweyhe.


Der Gutsbesitzer und Inhaber der Sudweyher Wassermühle Diedrich Frese hatte sich 1650 beim Amt Syke beschwert, dass von seinen Bremer Mühlenkunden Zoll verlangt würde. Der Zöllner Johann

 
Bremer erklärt, dass er von der Witwe seines Vorgängers und vom Amtsdiener Warnke Böschen informiert worden sei, dass die Arster und Habenhauser zollfrei das Korn zur Mühe bringen dürften. Leute aus anderen Orten, auch der Stadt Bremen, müssten dagegen Zoll bezahlen. Christian Ludwig entscheidet, dass Zoll von den Bremern enthoben werden soll, da ja auch Bremen von den Untertanen des Amtes Syke Zoll erheben würde.
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1661 wird ein Zollhaus errichtet
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1666 streitet der Bürgermeister und Rat zu Bremen für ihre Schiffer gegen den Zöllner Heinrich Korn zu Dreye wegen gewisser aus den Kriegszeiten herrührender Missbräuche und angedrohter Inhaftierung. In den Prozessakten sind auch Einwände von Bürgern zu Celle enthalten gegen die Zöllner zu Ahlden und Dreye wegen erhöhten Zollgeldes für verschiffte Mumme. 172
 
1667: Es liegen Wechselschreiben vor zwischen Heinrich Korn, Zöllner zu Dreye, und der Celler Kanzlei über die Wegnahme von sechs Tonnen Bier. 173
 
1671 streitet Henrich Korn, Zöllner zu Dreye gegen den Amtmann zu Hessen wegen eines auf Veranlassung des Zacharias Hecht aus Halberstadt verfügten Arrests auf das Vermögen seiner verstorbenen Schwester. 174
 
1679: Johann Dietrich von der Kettenburg als Vormund der Kinder des verstorbenen Dietrich Friese, Franz Otto Trampe, Johann Cord Friese, genannt Quiter, Ortgies Ernst Friese, genannt Quiter, und Franz Philipp von Hademstorff gegen Heinrich Korn und Dietrich Müller, Zollverwalter zu Dreye und Brinkum, bringen Einwände vor wegen Zollneuerungen. 175


1694 wird die Prinzessin Sophie Dorothea von Braunschweig-Lüneburg-Celle nach einer Liebesaffäre mit dem schwedischen Oberst Königsmarck nach Ahlden verbannt. Sie erhält eine Leibrente sowie die Einnahmen aus den Weserzöllen, auch aus dem Zoll von Dreye. 176


Im 17.Jahrhundert wird Zoll erhoben für das Getreide, das von Bremen über Dreye nach Sudweyhe (Wassermühle) zum Mahlen gebracht wird.


1704 beschweren sich sämtliche Bürger zu Syke über den Zöllner zu Dreye, dass für Gerste, die von ihnen zu Stolzenau gekauft und vom Schiffer bis Dreye geliefert wurde, außer dem Wasserzoll auch noch ein Landzoll wegen des Antransportes zu ihren Häusern gezahlt werden soll.
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1711:  „Ihr. Königl. Majest. zu Schweden ... verordnet ... wegen der Pest-Gefahr ... alle diejenigen, welche aus hiesigen Herzogthümern in Dero Landen zu schaffen ... ihre Pässe vorzuzeigen, und untersuchen lassen sollen ...: Neben den Orten Brinckum, Dreye, Mackenstedt, Hoye, ... wird auch Rothenburg zu einem erlaubten Grenzpaß verordnet“.


1787 gehört der Zoll zu Dreye dem Herzog von Braunschweig.178 Schon 1750 gehörte Dreye zum Amt Thedinghausen, welches unter Braunschweigischer Herrschaft stand, was eine Aktennotiz deutlich macht, die über die Verweigerung der Zollfreiheit (in Dreye) für Ziegel und Mauersteine zum Bau des Lunsener Pfarrhauses angelegt wurde.
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1790 bestätigt Zollverwalter Stüve zu Dreye den Fuhrleuten aus Arsten, dass sie den Zoll auch in Burgtorp entrichten könnten.


1792 passieren an der Dreyer Zollstation 23000 Zentner Rohkaffee weseraufwärts, insbesondere nach Celle, Hannover und Verden. 180

 
1810, unter Napoleons Herrschaft, gibt es einen Vorschlag des westfälischen Königs, alle westfälischen Zollstellen auf der Weser zu vereinigen zu einer einzigen in Dreye, die von einem Kontrolleur in Bremen beaufsichtigt werden soll. Dieser Vorschlag wird aber durch die Pläne Napoleons, die Hansestädte aufzulösen und dem Reich einzuverleiben, gegenstandslos. Nach der Niederlage Napoleons wird dann der alte Zustand wieder hergestellt. 181


1832 erhält der Zollhof die Torfstichberechtigung im Okelermoor.


1833 wird auch ein Zollkreuzer erwähnt, der auf der Weser patrouilliert.182

 

Aus einer Zollverfassung um 1818: 
 
"(Es ist zu erheben vom U.B. Brutto: )

Zu Dreye, aber, bloss in der Auffuhr; die Niederfuhr ist daselbst, in der Regel, frei; und zwar: für

  • Stolzenau :                         6 Pf  
  • Landsbergen:                     6 Pf   
  • Nienburg:                           6 Pf   
  • Hoya:                                 6 Pf  
  • Intschede:                          8 Pf   
  • Dreye:                         10 ¾ Pf 

Wird Dreye in der Auffuhr nicht berührt, sondern nur Landsbergen, Nienburg, Hoya, Intschede und Stolzenau, einzeln oder sämmtlich (...), so wird der nebengesetzte Zollsatz zu Stolzenau, als beibehaltener Zollstätte, sowohl für Stolzenau, als für die berührten eingegangenen Zollstätten erhoben und eben so wird, im entgegengesetzten Falle, zu Dreye derselbe Zollsatz ausnahmsweise in der Niederfuhr erhoben, wenn Stolzenau nicht berührt wird, sondern Dreye entweder allein oder auch zugleich mit einer oder mehreren der zwischenliegenden eingegangenen Zollstätten."  183

1841 wird Dreye als 'Haupt- und Grenzreceptur gegen Bremen und das Amt Thedinghausen (auf der Straße nach Bremen) bezeichnet. 1834 war zwar der Deutsche Zollverein gegründet worden, dem aber Bremen nicht beigetreten war. Daher blieben die Zolleinnehmestellen hier bestehen.

1850 wird der Zoll in Dreye mit dem Zoll in Stolzenau vereinigt. Die Erhebung erfolgt danach nur noch in Dreye.184

Die Weserzölle werden bezahlt in Bremen, Dreye, Preußisch Minden, Erder, Rinteln, Hameln, Holzminden, Beverungen und Gieselwerder[...]. Diejenigen Güter, welche in Bremen verladen und nach Staaten bestimmt sind, welche zu dem Zollvereine gehören, sind in diesen Staaten von der Abgabe des Weserzolles befreit, müssen diesen Zoll aber im Königreiche Hannover bezahlen, der in Dreye und Hameln erhoben wird. Diejenigen Güter, welche von Bremen kommend, nach im Königreich Hannover liegenden Orten bestimmt sind, sind in diesem Lande von der Zahlung des Weserzolls befreit, müssen diesen Zoll aber in den zu dem Zollverein gehörigen Staaten bezahlen, welcher dann in Preußisch Minden, Erder, Rinteln, Holzminden, Beverungen und Gieselwerder erhoben wird. Dasselbe Verhältniß besteht bei denjenigen Waaren, welche in Hannov. Münden verladen werden. Dieser Flußzoll (obgleich dessen Gesammtsumme nicht beträchtlich ist) ist doch eine für die Schiffer sehr drückende Abgabe und ist es der sehnliche Wunsch derselben, daß solcher durch Uebereinkunft der betheiligten hohen Regierungen bald aufgehoben werden möge. Außerdem wird in Bremen für jeden Zentner Waaren, welcher von da auf der Weser verladen wird, eine Abgabe von zwei Groten Gold erhoben, welche Abgabe zur Erhaltung der Dampfschiffe dient, die im Frühjahr und Herbst, wo gewöhnlich hohes Wasser entsteht, die anderen Schiffe bis Hoya schleppen, für welche Fahrten diese Dampfschiffe aber außerdem bezahlt werden und zwar gewöhnlich mit 45 Thlr. Gold für jede Fahrt. Die jetzigen Frachten von Hannov. Münden bis Bremen betragen von Waaren, welche den ganzen Zollsatz zu bezahlen haben von 400 Pfund Bremer Gewicht bei niedrigem Wasser die höchste 24 Groten Gold, bei höherm Wasser die niedrige 18 Groten Gold. Bei Parthien von Waaren werden diese Frachten billiger, vielleicht zu 8 Ggr. und 6 Ggr. Preuß. Kourant berechnet.


Die Steine, welche hauptsächlich von Holzminden, Hölter, Forst und Bodenwerder nach Bremen versendet werden, werden hinsichtlich der Fracht auf eine andere Weise, nämlich nach l00 Ellen berechnet. Die Fracht davon ist sehr verschieden. Im Frühjahre bei hohem Wasser sind solche verladen worden: Legesteine zu 4 Thlr. bis 4 ½ Thlr. Preuß. Kour., Dehlensteine zu 6 bis 6 ½ Thlr., dicke Straßensteine 13 Thlr.; jetzt aber, wo weit niedrigerer Wasserstand ist, beträgt die Fracht für Legesteine 5 Thlr. Gold, Dehlensteine 7 Thlr. G., dicke Straßensteine 13 bis 15 Thlr. G. Die Fracht von Bremen nach Hannov. Münden für Waaren, welche den ganzen Zollsatz zu zahlen haben, beträgt für das Schiffpfund 1 Thlr. 29 Grote, bis Carlshaven 1 Thlr. 21 Grote, beides in Münze. Für Waaren, welche einem geringem Zollsatz unterliegen, verhältnißmäßig weniger. Bis Holzminden sind mehrere Sätze festgestellt worden; nämlich: bei ganzem Zoll 1 Thlr. 17 Grote, 1 Thlr. 19 Grot Münze; bei halbem Zoll 1 Thlr. 6 Grot, 1 Thlr. 8 Grot M.; bei viertel Zoll 1 Thlr. 1 Grot, 1 Thlr. 3 Grot M; bei achtel Zoll 70 Grot. 1 Thlr.; bei 24stel Zoll 69 Grote, 71 Grote Münze. — Rum, Branntwein, Wein per Orthof 2 Thlr. 12 Grote, 2 Thlr. 15 Grote; Heringe für die Last von 12 Tonnen 14 Thlr. 60 Grote. 15 Thlr. 12 Grote; Leinsaamen per Last von 4000 Pfd. 8 Thlr. 9 Grot, 8 Thlr. 24 Grote; Pech und Theer per Last von 12 Tonnen 13 Thlr.. 13 Thlr. 24 Grote; Thran für die Last 12 Thlr. 2« Grote, 12 Thlr. 46 Grote, sämmtlich in Münze und nicht in Golde. Die hohe Fracht besteht so lange Zeit als die Last Hafer in Bremen über 40 Thlr. Gold kostet. Sobald ein niedriger Preis bei dem Hafer kommt, tritt auch die billigere Fracht ein. ... 185

1853 gehört das Zollamt Dreye zum Hauptzollamtsbezirk Brinkum.


1856 wird nach dem Vertrag des Deutschen Zollvereins mit der Stadt Bremen der Zoll in Dreye aufgehoben. Dreye wird zum Nebenzollamt des Zollamtes Brinkum. Es wird ein "Ansageposten Vorahrsten" dem Nebenzollamt zugeordnet, der die Landstraße von Bremen nach Dreye als "Zollstraße" überwacht. Die Landstraße nach Riede/Hoya und die Landstraße nach Syke über Kirchweyhe/Sudweyhe gelten als Zollgrenzstraßen. 186

 

 

Bekanntmachung des K. Finanz-Ministeriums, den Verkehr auf der Weser oberhalb Bremen in Beziehung auf die Erhebung und Sicherung der Ein-, Aus-, Durchgangs- und Uebergangsabgaben betr., vom 20. December 1856. (I. 462)
 
Da zufolge des unter dem 19. Julius d. J. publicirten Vertrages zwischen den Zollvereinsstaaten und der Freien Hansestadt Bremen vom 26. Januar d. J., ..., in der Stadt Bremen vom 1. Januar d. J. an ein zollvereinsländisches Hauptzollamt errichtet werden wird, welches für den Verkehr auf der Oberweser von Bremen ab, nach Maßgabe der ihm beigelegten Abfertigungsbefugnisse, als Grenz-Eingangs- und Ausgangsamt angesehen werden soll, so wird in Beziehung darauf für den Verkehr auf der Oberweser Nachstehendes zur öffentlichen Kunde gebracht.
 
§ 1. In Folge der Errichtung des gedachten Hauptzollamts ... sind alle aus Bremen und dem Bremischen Gebiete auf der Oberweser nach dem Zollvereine zu bringenden Gegenstände dem gedachten Hauptzollamte zur Zollabfertigung vorzuführen.
 
Es findet daher rücksichtlich der auf der Oberweser von Bremen kommenden Gegenstände eine Zollabfertigung zum Eingange oder Durchgange bei dem Nebenzollamte Dreye und den übrigen an der- Oberweser belegenen Zoll- und Steuerämtern nicht mehr statt. ...
 
§ 2. Da das zu Bremen zu errichtende Hauptzollamt zur Erhebung des Ausgangszolls nur insoweit ermächtigt ist, als die ausgangszollpflichtigen Güter aus der daselbst zu errichtenden Zollvereins-Niederlage entnommen werden, so ist der Ausgangszoll für die auf der Oberweser nach dem Bremischen Gebiete auszuführenden ausgangszollpflichtigen Güter entweder bei den zur Erhebung befugten Aemtern im Innern, namentlich an der Weser oder bei dem Nebenzollamte I. zu Dreye zu erheben, welches in Beziehung auf den Ausgangszoll die Obliegenheiten eines Grenzausgangsamts zu erfüllen hat.
 
§ 3. Im freien Verkehr befindliche Gegenstände, welche aus dem Zollvereinsgebiete auf der Weser durch Bremen nach dem Zollvereinsgebiete gebracht werden sollen, sind, eben so wie es auf sonstigen Wegen geschehen muß, auch in Zukunft unter Declarationsschein-Controle und zollamtlichen Verschluß nach Bremen zu versenden, insoweit sie nicht entweder überhaupt oder bei dem Eingange aus dem Bremischen Gebiete zollfrei sind. Der Ausgang dieser, so wie der unter Begleitschein-, Uebergangsschein- oder ExportationsscheinControle nach Bremen zu versendenden Gegenstände braucht nicht zu Dreye attestirt zu werden, vielmehr wird solches vom Hauptzollamte zu Bremen geschehen.
 
§ 4. Eine Begleitung der Schiffe von Dreye nach Bremen findet nicht statt. Dagegen soll eine solche Begleitung hinsichtlich der Schiffe stattfinden, welche von Bremen oder von dem Bremischen Gebiete ab auf der Oberweser nach dem Zollvereinsgebiete in Fahrt gesetzt werden. Die Begleitung ist bis zu dem bei Dreye ausgelegten Zollschiffe fortzusetzen. ...187


1864 werden bei der Zollstelle in Bremen 414 Segel- und 62 Dampfschiffe abgefertigt. Dieselben haben 480492 Ztr. Güter geladen, und zwar nach den Strecken: Münden bis Bodenfelde 33976, Karlshafen 67314, Beverungen bis Hameln 56480, Rinteln bis Minden 249814. Stolzenau bis Hoya 15600, Hannover 19533, Celle bis Hudenmühlen 4637, Verden 3179 und Dreye 29959 Ztr. 188


1871 wird der Zollhof an den Dreyer Fabrikbesitzer Johann Glade (gestorben 1878) verpachtet. Sein Erbe, Claus Glade, ersteigert 1886 den Zollhof.


Auch nach dem Anschluss Bremens an das deutsche Zollgebiet im Jahre 1888 bleibt der Zollhof noch erhalten. Erst 1910 wird er an den Lederwarenfabrikanten Knigge aus Bremen verkauft. Dieser lässt das alte Gebäude abreißen und baut ein Landhaus dorthin. 189