Frachtgeld und Zoll

Geschichtsgruppe K. Hahn/W. Polley/P. Athmann

 

Unterwegs nach Süddeutschland oder Flandern müssen zu damaliger Zeit vielerlei Landesgrenzen überquert werden.  Dort wird jeweils Zoll für die eingeführten Waren verlangt – es sei denn, man kann nachweisen, dass dieser Zoll schon entrichtet ist. Dafür gibt es Zollbescheinigungen, sog. Zollzettel. Sie werden an der ersten Zollstelle ausgestellt (oder schon vom Kaufmann) und dienen auch als Frachtpapiere

 

Vom Leester Frachtfahrer Block ist ein Zollzettel aus dem Brinkumer Zollhaus aus dem Jahr 1815 erhalten.

 

Der Gewinn auf einer Reise nach Nürnberg  lag nach Abzug aller Unkosten wie Wegegelder, Futter und Verpflegung bei sechs bis sieben Talern. Wenn man bedenkt, dass ein guter und großer Frachtfuhrwagen etwa 200 Taler kostete, sieht man, dass viele Touren notwendig waren, wenn man die Anschaffungskosten wieder herausbekommen wollte. 54