Fach

(Längenmaß für Fachwerkhäuser)

Hauslänge in Fach bei einem Fachwerkhaus:

Das Hallenhaus wird auch als Fachhallenhaus bezeichnet. In der wissenschaftlichen Bezeichnung steht Fach nicht für das Fachwerk der Wände, sondern für das große Gefach zwischen zwei Holzständerpaaren der Deelendecke und Hausdach tragenden Holzinnenkonstruk-tion, Abstand etwa 2,5 m. Danach wurde auch die Hausgröße bemessen, die kleinsten hatten nur 2 Fache, die größten mit 10 Fachen erreichten eine Länge von etwa 25 m.

 

Größenangabe im Weinkaufregister 

Wohnhaus 6 Fach lang, 35 Fuß breit,

Scheune 2 Fach lang, 16 Fuß breit,Schmiede 2 Fach lang, 16 Fuß breit

Hauslänge in Fach

1 Fach = ca. 2,50 m z.B. 6 Fach = ca. 15 m

Hausbreitenangabe in Fuß ( auch ft)

1 Fuß = 12 Zoll = 0,3048 m

z. B. 35 Fuß = 10,67 m


Fehde

der Ausdruck Fehde bezeichnet ein Rechtsinstitut, das vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit die Regulierung von Rechtsbrüchen direkt zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger ohne Anrufung der ordentlichen Gerichtsbarkeit regelte. Die Fehde wurde im Mittelalter auch als „kleine Reiterei“ bezeichnet, der Krieg hingegen als „große Reiterei“. Bei großen Fehden zwischen Städten und Ritterbünden konnte es jedoch auch zu verheerenden Schlachten kommen, in die ganze Landstriche verwickelt wurden. Als Begründung für eine Fehde wurden unterschiedlichste Motive und Ursachen angeführt. Darunter fielen etwa Besitzstreitigkeiten, Handgreiflich-keiten, Sachbeschädigungen oder Beleidigungen, bei denen eine Abbitte zur Genugtuung nicht ausreichte. Häufig reichte auch eine abgewiesene Klage, um gegen bestimmte Widersacher anzutreten.[wikipedia]


Fellermann, Helmut

Foto: Kreiszeitung
Foto: Kreiszeitung

Helmut Fellermann, am 1. September 1937 geboren, im Jahr 2013 zum Weyher des Jahres gewählt, ist ein Urgestein der Gemeinde Weyhe. Er ist Musiker, Zeichner, Schneider- und Schwimmmeister und Unterhalter, der mit seiner Kunstfigur "Hinnerk Achterndiek ut Wübbetermoor" 

 auf Plattdeutsch für Heiterkeit sorgt. Vielseitig talentiert und von dem man sagen kann, dass er "allen Sätteln" mehr als gerecht wird. 

 

Foto: P. Athmann


Felsensee

langgezogenes Gewässer in der Kirchweyher Marsch, zwischen dem Ersten und Zweiten Gang. Es ist vermutlich der Rest eines alten Weserarms. Über den Felsen-seegraben wird überschüssiges Wasser in die Ochtum abgeführt.


Feudalsystem

das wesentliche Merkmal des Feudalismus ist, dass eine kleine Oberschicht - Kirche und der Adel - über die breite Masse - die Bauern und einfachen Bürger - herrschte und sich an ihr bereicherte. 

 

"Eine [...] feudale Gesellschaft kann durch folgende Merkmale beschrieben werden: Ein Landesherr überlässt einer entstandenen Kriegerkaste zu deren materieller Versorgung die Nutzung von Teilen seines Landes; einschließlich der darauf befindlichen Bewohner. Das feudum ist ein zum Lehen (also ein im anfänglichen Grundprinzip nur zur Leihe), übertragenes beneficium, d. h. eine Wohltat im Sinne materieller Ausstattung. Aus den Lehensgütern entwickeln sich mit der Zeit herrschaftliche und wirtschaftliche Rechtsnormen, die den unteren Stand der Bauern von einer staatlich-politischen Willensbildung ausschließen [...]" [aus:wikipedia]

 

"Die feudale Gesellschaft entstand im Frühmittelalter durch eine Verschmelzung der sich auflösenden antiken Gesellschaft und der germanischen Gesellschaften. [...] Die [...] feudalen Institutionen entwickelten sich aber erst nach dem Jahr 800 im Reich der Franken, als eine vormals zum Teil freie Bauernschaft durch ständige Kriege und Invasionen der Wikinger, Sarazenen, Magyaren etc. ökonomisch ruiniert und so in die Abhängigkeit von den Feudalherren gezwungen wurde. Es gab aber auch gewaltsame Einverleibungen durch Feudalherren (beispielsweise Stedingerkrieg)." [aus:wikipedia]

 

 

 

Ursprünglich war der Bauer im germanischen Siedlungsraum frei. Unter Karl d.Gr. wurden Land und Hof Eigentum eines Grundherren. Der übernahm zwar den Schutz seiner Untertanen, als Gegenleistung forderte er aber Abgaben und Dienste. […] Oberster Grundherr war der König. Er vergab das Land für besondere Dienste ... an Lehensmänner.... Die sorgten dafür, dass es besiedelt und urbar gemacht wurde. [...] für das Land südlich von Bremen hatte der König den Bremer Erzbischof als Grund- und Gerichtsherrn eingesetzt. [aus: Emil Pracht, Geschichte und Gegenwart der Dörfer Seckenhausen-Hallenhausen.]

 

Inwieweit die Feudalordnung schon zur Zeit der Christianisierung Anwendung fand bei den Höfen in den Marschdörfern (Ahausen,Dreye) und auf der Vorgeest (Wege), ist nicht überliefert. Spätestens nach der Jahrtausendwende werden aber Weyher Ritter und Edelherren erwähnt („von Weye“), deren Besitz aus vergebenen Lehen bestand.


Feuergeschworener

Feuergeschworene wurden berufen. Sie waren die  Brandschutzbeauftragten von damals.  Sie mussten Aufsicht führen über Leitern, Haken, Eimer usw. und alle Vierteljahr einmal unerwartet die Feuerstellen, also alle Haushalte besuchen, Herde und Backöfen prüfen, nachsehen, ob die Stallleuchten feuersicherem Zustand waren und ob die Asche aus den Öfen auch weit genug von den Gebäuden weg und nicht etwa nur auf den Misthaufen geschüttet wurde.

 


Fibel

Fibel funktionierten nach dem Prinzip einer Brosche oder Sicherheitsnadel und wurden benutzt, um Kleider, Umhänge und Mäntel zusammenzuhalten (Gewandschließen). Sie lösten die Gewand-Nadel ab. Neben ihrer praktischen Funktion dienten sie auch als Schmuck und konnten mit Anhängern versehen werden. Häufig waren sie auch zugleich Symbolträger oder Glücksbringer mit einer besonderen Ornamentik.

Sie bestehen aus einer Nadel und einem Bügel oder einer Decke. Die ältesten Fibeln bestehen aus zwei Teilen, bei den jüngeren Exemplaren sind Nadel und Bügel durch eine federnde Spirale oder durch ein Scharnier verbunden.  Der Vorteil der Fibel gegenüber der zuvor verwendeten Gewandnadel bestand darin, dass die schließbare Fibel nicht so leicht aus der Kleidung rutschte und ein Überstand über die Nadelspitze die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen minderte. Fibeln wurden schon in antiker Zeit teilweise durch Schnallen abgelöst. Mit dem Aufkommen des Knopfes kamen sie ganz aus der Mode.


Fideikomiss

ein durch Stiftungsakt geschaffenes unveräußerliches und unteilbares, einer bestimmten Erbfolge unter-liegendes Vermögen, das üblicherweise auch nicht belastet werden durfte.


Finterei

ehemals ein Gut in Sudweyhe, an der Beeke, das die Familie von Horn zu Lehen hatte. Durch Heirat der Anna von Horn wurde das Gut an die Familie von Hademstorff vererbt. Es erhielt den Namen „Vinthus Gut“, als im Dreißigjährigen Krieg der Leutnant Erich Vinthus die Tochter Anna des damaligen Besitzers Claus Ernst von Hademstorff heiratete. Vinthus zog dann wieder in den Krieg und fiel 1643. Dadurch erhielt das Gut den Namen „Fintus-Gut“ oder auch „Finterei“. Das Gut kam zurück an die von Hademstorffs und wurde 1750 an das Sudweyher Gut 2 (Fresenhoff) verkauft. Damit wurde es in den Familien-Fideikommis des Sudweyher Gutes aufgenommen. Heute ist von dem Gut nichts mehr übrig. Die Straße „Finterei“ bezeichnet die Stelle, wo das Gutshaus gestanden hat


Fischereigerechtig-keit

der Begriff bezeichnet das Recht, in Gewässern zu fischen. Er wird insbesondere verwendet im Mittelalter, um das Recht der Bremer zum Fischfang auf der Weser und Ochtum zu begründen. Der Fischfang auf der Mittelweser von Bremen bis Hoya lag viele Jahrhunderte lang in den Händen des Bremer Fischeramts, dem die

„Gerechtigkeit der Fischerei“ bis zur Weserbrücke in Hoya zugesprochen war. 1062 überträgt Heinrich IV. auf Bitten seines Erziehers, des Erzbischofs Adalbert von Bremen, die Fischereirechte auf der Weser auf die Hamburger Kirche, d.h. auf das Erzbistum Hamburg-Bremen. Nach dem Kreuzzug von 1096, an dem auch mehrere Bremer Ratsherren teilnehmen, darunter Gerbert von Weyhe, erhalten die Rückkehrer mehrere Privilegien für die Stadt Bremen. Ihnen wird 1111 vom Kaiser Heinrich V. unter anderem die „unumschränkte Gewalt über den Weser-Strom“ verliehen. Auf diese und andere, teilweise auch gefälschte, Urkunden haben die Bremer später ihr „Fischerei-Regalrecht“ begründet, das sie zu den alleinigen Fischereiberechtigten auf dem Weserabschnitt von Hoya bis zur Nordsee machte. Dieses Privileg wurde den Bremern 1396 vom Kaiser Wenzelaus und 1541 auf dem Reichstag zu Regensburg von Kaiser Karl V. noch einmal bestätigt. Zur Ausübung dieses Rechtes wurde eine eigene Fischerzunft gegründet – die sogenannten Amtsfischer. Genauere Angaben über die Gründung dieser Zunft fehlen, doch nimmt man ihre Entstehung für das späte 15. Jahrhundert an. In der „Kundigen Rolle“ von 1489 legten die Bremer fest: „Nemant shall visschen up der Wesere, dan alleyne de amptsvisschere“. Neben der den Amtsfischern zustehenden Gerechtigkeit zur Großfischerei wurde den Anliegergemeinden von Fall zu Fall das Recht zum Fischen mit kleinem Gerät, kleinen Netzen und mit Angeln (Kleinfischerei) zugestanden. Hier gab es aber immer wieder Auseinandersetzungen wegen konkurrierender Vergabe von Fischereirechten zwischen Hannover (später Preußen) und Bremen. Auch die Fischereirechte auf der Ochtum sind schon früh von der Stadt Bremen beansprucht worden: 1297 kauft die Stadt Bremen für 20 Bremer Mark von dem Oldenburger Grafen Otto das Recht, die Ochtum zu befischen und sie zu erweitern, und zwar bis an die Brücke in Kattenesch. Dies geschieht vermutlich zum Zwecke der Kolonisation bzw. des Schutzes des Vielandes. Der Rat verbietet danach der Allgemeinheit, die Ochtum durch sogenannte Ware abzusperren. Das sind Netze, die quer zur Strömung gespannt werden. Nur die dazu berechtigten Personen dürften noch Ware aufstellen. Dadurch sollte neben der Verbesserung der Schifffahrt auch die Strömung erhöht und so die Überquerung des Flusses erschwert werden. Die Fischereigerechtigkeit wird später von Bremen nicht nur für die Weser, sondern auch für die Ochtum beansprucht - wie es in der Urkunde von 1541 auch durch den Kaiser bestätigt wird. Zum Fischereiprivileg gibt es viele Auseinandersetzungen, insbesondere mit den oldenburgischen Anliege der Ochtum. Auch die hannoversche Seite sieht dieses Recht „naturgemäß“ anders und vergibt die Fischereirechte an der Ochtum entsprechend ihrer Anrainer-Gebiete.

 


Flachsreepe

Gerät für die Flachsbearbeitung: Ein eiserner Kamm, mit dem man die am Flachshalm sitzenden Samen abstreifte. Dabei wurde der Flachs durch den sog. „Riffelbalken“ gezogen, um die Samenkapseln zu entfernen.


Flachstreide

Gerät für die Flachsbearbeitung: Nach der Trocknung wurden die gebündelten Flachsstengel auf die Diele gebracht, wo sie mit der Flachstreide geschmeidig geschlagen wurden. Den Vorgang nannte man „Boken“. Er konnte auch in einer Walkmühle erfolgen.


Fleischzehnt

Abgaben vom Hausvieh, die auf einem zehntpflichten Betrieb gezogen wurden. Der Fleischzehnt wird auch Schmalzehnt genannt, da der in der Regel bei den meist kleineren Höfen gezogen wurde, die kein Getreide anbauten, sondern nur ein paar Stücke Vieh hielten. Der Zehnt bestand meist in der Abgabe des 10. Bzw. 11. Stück Jungviehs oder des 10. Bzw. 11. Stücks Schlachtviehs.


Flutes & Percussion

Flutes & Percussion der SV Kirchweyhe wird 1978 als Kinderspielmannszug ins Leben gerufen und ist seitdem über 40 Jahre lang regional und überregional mit großem Erfolg tätig.


Förster, Rüdiger


Folcwech, Folkweg

bereits1902 wies O. Hagena darauf hin, dass eine Kette mehrfachunterbrochener Wege zwischen der Ems bei Lathen und Uelzen früher einen durchlaufenden Handels- und Heerweg gebildet habe.[ Abschnitte dieser Altstraße erhielten die Namen Kriegerpad, Blutweg, Ossenträde bzw. Ochsenpfad (später Herzog-Erich-Weg genannt), Reuterweg, sowie Folcwech (Folkweg). Der letztgenannte Eigenname wurde vor allem für den Abschnitt zwischen der Hunte und der Weser benutzt. W. O. Focke verwendete den Begriff allerdings für den gesamten Abschnitt zwischen der Ems und der Weser. Der Weg verläuft westlich der Hunte weitestgehend in der Nähe der Grenze zwischen dem Einzugsgebiet der Hase und dem der Leda. Einer von mehreren Theorien zufolge ist das heutige Marklohe, das am ehemaligen Übergang des Folkwegs über die Weser bei Nienburg liegt, der Ort Marklo, wo vor dem Sieg der Franken über die Sachsen alljährlich Versammlungen der sächsischen Gauführer abgehalten wurden. Der Folkweg gilt als bronzezeitlich. Auf ihm soll es Handelsbeziehungen mit West- und Osteuropa schon vor etwa 4000 Jahren gegeben haben.

 

 



Foto Eickhorst


Foto-Kastens

Foto Siemer

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Frachtfahrerliste

Verzeichnis der Frachtfahrer in der Gemeinde Leeste. Sie wurden erstellt in den Jahren 1738, 1758, 1837 und 1840. Zusammen mit den Eintragungen im Hänselbuch des Nürnber Engel-Gasthofes, der Unterzeichnerliste einer Petition im Jahre 1821 sowie Angaben aus Pferdelisten bilden sie die Quelle zur Erfassung der Frachtfahrer von Leeste und Erichshof (inkl. Melchiorshausen, Angelse, Hagen und Hörden)


Freisasse

als Freisassen oder Freibauern wurden im Mittelalter die Besitzer eines Freisass bezeichnet. Bei einem Freisass handelt es sich um ein Landgut bzw. Bauerngut, das von Lehnspflichten, Abgaben, Frondiensten und ähnlichen Abgaben befreit war.


Freisassenhof Bremer

Der Freisassenhof Bremer ist ein Gut in Weyhe gewesen.


Freiwillige Feuerwehr Melchiorshausen

Wahrscheinlich ist die Freiwillige Feuerwehr  Melchiorshausen im Jahr 1909 gegrün-det worden. Nachweislich waren die Mitglieder aber schon vorher als Löschzug  für die Freiwillige Feuerwehr Leeste tätig und Versammlungen dieser Wehr fanden bereits um 1890 in Melchiorshausen bei Dammschmidt statt,


Fresengut

Das Fresengut ist ein adeliges Gut in Sudweyhe, das die Familie Frese über mehrere Generationen besessen hat. Das Gut ging ab 1695 an die Familie von Fabrice und kam durch Heirat an die Grafenfamilie von Schwicheldt. Das Gut liegt in Sudweyhe an der Hache bzw. an der Straße „Im Mühlengrund“ und ist heute im Besitz der Familie Gerking.


Freunde der Blasmusik Weyhe

Die Freunde der Blasmusik  Weyhe waren von 1978 bis 2010 tätig, Das Orchester musste sich auflösen, weil es an Nachwuchs fehlte.


Fricke, Dietrich

betrieb zeitweilig die Dampfmühle Riekers/Fricke


Friesenziegel

Ziegelformat 20,6 cm x 10,0 cm x 5,0 cm


Fritzemeyer, August

um 1960 Betreiber der Gaststätte Zum grünen Kranze in Dreye


Ziegelformat 20,6 cm x 10,0 cm x 5,0 cm


Fuhrmannskittel

meist ein blauer Kittel mit roten oder weißen Achselstickereien, kurzen. ledernen Hosen, langen Strümpfen und Gamaschen mit roten Bindebändern oder langen, bis über die Knie gehende Fuhrmannsstiefel


Fuhrmannstracht

zum Fuhrmannskittel (siehe dort) kam noch ein rotes, baumwollenes oder seidenes Halstuch und ein runder, ursprünglich mehr zylinderförmiger Hut mit Schnur und Troddel, unter dem ein lederne Kappe oder Zipfelmütze getragen wurde.



Flachsreepe