Feuergeschworene

 

Das Feuerlöschwesen ist heute wie einst mit die wichtigste Aufgabe der Gemeinden und Kreise. Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren oder auch Pflichtfeuerwehren bekämpfen heute mit modernen Geräten die Brände. Vor hundert Jahren war die Brandbekämpfung viel schwieriger wie damals, weil  es noch keine Motorspritze gab und nur "durch der Hände lange Kette um die Wette" der Feuereimer flog. Vielleicht war deshalb damals die Brandverhütung noch wichtiger als heute. Brandverhütung war eine stete Sorge der Obrig- keit (und ist es auch heute noch). In allen Gemeinden gab es "Feuergeschworene", auch in unserem Amt Syke, zu dem Erichshof gehörte.

 

Für diese Feuergeschworenen gab das "Königlich Großbritannisch-Hannoversche Amt Syke" am 13. März 1832 eine "Instruction" über ihre Pflichten heraus, zusammenfasst in 19 Paragraphen. Die Angelegenheit war dem Amt so wichtig, dass die einzelnen Abschriften, die in die Gemeinden (damals Flecken oder Bauerschaften) gingen, von dem Amtshauptmann H. von Langenheim persönlich unterschrieben wurden. Jede Abschrift musste übrigens von den Gemeinden mit "7 Guten Groschen" bezahlt werden

 

Das Amt des Feuergeschworenen war ein Ehrenamt, mit keinem Einkommen verbunden, zu dessen Übernahme jeder männliche Einwohner verpflichtet war. Mit feierlichem Eid, dessen Wortlaut der "Instruction" angefügt ist, wurde jeder Geschworene verpflichtet. Allgemein war die Aufgabe der Feuergeschworenen, "ihre Aufmerksamkeit auf die Aufrechterhaltung einer guten Feuerordnung und der deshalb ergangenen Gesetze zu richten und dahin zu sehen, das jede Feuersgefahr möglichst vermieden werde. Unordnungen und Contraventionen gegen die Verordnungen zur Bestrafung dem Amte gebührend zur Anzeige zu bringen."

 

Dazu war ihnen vorgeschrieben, "häufig und unvermutet, wenigstens aber alle vier Wochen Visitationen in allen Haushaltungen ihrer Bauernschaft auszustellen." Bei diesen Visitationen hatten die Geschworenen auf folgendes zu achten: Neubauten und Änderungen sollen nicht durch unbefugte Handwerker, sondern durch "Landmeister" unternommen werden, damit das Amt die Gewähr hatte, dass diese Bauten nach den "Instructionen vom 25. Januar 1830" (das sind eine Art baupolizeiliche Vorschriften) ausgeführt wurden. Die Geschworenen müssen darauf sehen, das die Öfen "nicht auf hölzernen Füßen" stehen und das in Häusern, die noch keine Küche haben, ein hölzernes Gitter das Hinterhaus (mit offenem Feuer im Flett) von dem Vorderhaus trennt. Bei den Visitationen müssen die Geschworenen 4 Dinge besonders püfen:

 

1. ob im Hause ein Feuerzeug ist,

2. ob ein blecherner Feuerstülper

3. und eine "standfeste Laterne am besten mit hörnernen Fächern“ vorhanden ist und

4. ein Feuereimer an seinem Platz hängt.

 

Ferner muß in jeder I-Iaushaltung über Nacht immer ein oder ein paar Eimer Wasser parat gehalten und den Winter über an solche Orte gesetzt werden, wo keine Gefahr des Frierens vorhanden ist. Flachs und Hede sind leicht brennbar, und deshalb dürfen beide damals so wichtigen Erzeugnisse des Flachsanbaues "weder im Backofen noch in geheizten Stuben und am offenen Feuer getrocknet oder gereinigt werden." Alle leicht feuerfangenden Sachen wie Stroh etc. sind auf den Boden so auf- zustellen, das sie die Schornsteine nie- mals berühren. Hächerlingschneiden und Dreschen darf während der Dunkelheit nur bei geschlossenen Laternen und nicht etwa bei offenem Licht geschehen. Bei diesen Arbeiten sowie überall in den Ställen und im Vorderhaus darf nicht Tabak geraucht werden. Endlich müssen die Feuergeschworenen mit gutem Beispiel vorangehen und ebensowohl durch zweckmäßigen Rat als durch Anzeigen zur Bestrafung ihre Pflicht erfüllen. Im Schlußparagraphen werden die Geschworenen von einer wohlweisen Obrigkeit noch väterlich ermahnt, die vorliegende Instruction sauber und reinlich zu verwahren, damit den Bauerschaften durch öfters nötige Abschriften keine unnützen Kosten ent- stehen. Die Namen der Feuergeschworenen der Gemeinde Erichshof sind leider nur sehr lückenhaft vorhanden.

Feuergeschworener:

1790 Dierck Grefe

1858 Hermann Siemer

1863 Johann Warnken

1876 Christtop Stahmann

stellver. Feuergeschworener:

1790 Christoph Leefers

1858 Johann Eickhorst

1868 Johann Heinrich Weseloh