Die Entwicklung der einzelnen Ortsteile ( in Bearbeitung)

Paul Athmann

 

Die Entwicklung der einzelnen Weyher Ortsteile verläuft im 16. Jahrhundert unterschiedlich. Während die kleinen Orte Ahausen, Dreye, Jeebel und Lahausen nur sehr langsam wachsen und jeweils weniger als 15 Höfe umfassen, werden 1585 für Sudweyhe 32 Höfe, für Leeste 55 Höfe und für Kirchweyhe 60 Höfe verzeichnet (inklusive Kötnerstellen und Brinksitzer, jedoch ohne Häusler).

 

Es bilden sich mehrere Rittergüter heraus, einerseits durch Teilung von Burglehen, andererseits durch Kauf und Verkauf von Höfen und Landstücken.

Eine Karte von 1576 zeigt die Orte Whye, Dryen und Leeste. Sie wurde im Kloster Warendorf gefunden und ist wohl die älteste Karte mit diesen Orten. Die Orte Whye und Leeste haben eine Kirche. Auf der Karte ist Norden ungefähr links unten.1

 

 

 

Deichgerichte

Der Ort Weyge ist auch im 16. Jahrhundert als Tagungsort der Deichgerichte etabliert. 1580 wird die Tradition dieser Gerichte im Erbregister des Amtes Syke bestätigt:

 

"Des Ertzbischoben tho Bremen AmptLeute des Hußes Tedingehußen hebben vor vielen langen vndechtigen Jaren alhie Im Ampt Syke Im Dorpe tho Weige Jarliches ein mall oder etzliche, ein Dieckgerichte, oder Dietunge genompt, geheget, vnd de borßen Wesser Dyke wroigen laten, vnd Dieckbroke daruon genomen, De Hocheit aber des angriffes vnd gealt tho straffende gehoret

dem Huße Syke tho, In massen wo solches vor ielen langen vndechtigen Jaren ein Alt wolhergebrachter gebrauch gewesen ist, vnd auch noch In guder wircklicher vbunge gehalten wirdet".2

 

Und auch 1585 bzw. 1588 wird der Gerichtsort noch einmal bekräftigt (Teich = Deich):

 

"Der Ertzbischoff zu bremen Lest durch die Beamten zu Tedinghaußen im dorff weihe Jarlich etzlich Teichrecht haltten, vnd werden die Jennigen so die Teich der gebür nicht erhalten in straf erkleret Den dritten theill bekumbt der Ertzbischoff vnd zwey theile die gerichts Leute".3

 

"Der Ertzbischoff zu Brehmen Lest durch die Beamten zu Tedinghaußen im Dorff Weihe Jarlich

etzliche Teichrechte haltten, vnd werden die Jenigen so die Teich der gebühr nich terhalten in

straff erklerett, den dritten Theill bekumbt der Ertzbischoff vnd zwey Theile die gerichts Leute"/

 

Unter "Caspel Kirchweihe":

 

"Teichrecht Im Caspel Weihe an der wießer hatt der Ertzbischoff zu Brehmen wirt durch

die Beambten zu Tedinghauß[en] gehalt[en] Wenn brüche fallen gebürt den geichts

Leuten vnd dem Hauße Tedinghaußen ein Theill"4

 

Um 1678 wird das Gericht im Hause des Vollmeiers Johann Meyer (oder Block) gehalten:

 

"Das Teichgerichte wirdt Jährlich in dessen Hause 3 Mahl gehalten, quitiret, für hin die

Thedinghausischen Jetzo Sykischen Beambten, als dan mit mahle undt futter aus. Bekombt

den dritten Theil der Teichwrogen oder strafen."5

 

 

Kriegsfolgen

 

Was im 17. Jahrhundert mit dem Dreißigjährigen Krieg noch dramatisch zunehmen wird, ist aberc auch schon im 16. Jahrhundert mit Beginn der Religionskriege spürbar: Die Landbevölkerung muss den Durchzug und die Einquartierung von Truppenteilen der Söldnerheere der Fürsten erleiden.

 

Das Lehenssystem der Kirche wird durch die Auflösung der Klöster (Heiligenberg, St. Pauli-Kloster, Bücken, Hude, Bassum und später auch Heiligenrode) auf den Kopf gestellt. In Bremen wird 1534 und in der Grafschaft Hoya 1533 eine neue Kirchenordnung eingeführt. Es bilden sich unter den Fürsten Bündnisse, um entweder auf seiten der Katholischen Liga (Kaiser Karl) oder auf Seiten der Lutheraner

 (Schmalkaldischer Bund) zu kämpfen für den rechten Glauben. 1539 sammeln sich ca. 9000 Söldner bei Hoya um Bremen anzugreifen. Sie werden zwar vom Bund abgeworben und lösen sich danach wieder auf, aber schon 1547 wird Bremen erneut belagert. In der Schlacht bei Drakenburg unterliegt das Kaiserliche Heer. Gleichzeitig erobert Graf Anton von Oldenburg die Feste Delmenhorst, Harpstedt und das Stedinger Land.

 

In Süddeutschland unterliegt der Schmalkaldische Bund dem Kaiser. Erst mit dem Waffenstillstand von 1552 und dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 kehrt wieder Ruhe ein

 

Durch die Plünderung der durchziehenden Truppen sowie die Pest-Perioden um 1566 und 1577 und noch einmal 1589 stirbt oder verarmt ein großer Teil der Bevölkerung, und einige Höfe werden aufgegeben.

 

Hinzu kommen die Querelen um die Übernahme der Grafschaft Hoya durch die Lüneburger Fürsten und die Vertreibung bzw. Unterwerfung des Hoyaer Grafen Jobst II.