Zoll

Paul Athmann
 
Wo Grenzen unterschiedliche Wirtschaftsräume und Hoheitsgebiete trennen, wird zum Schutz der heimischen Wirtschaft oft Zoll erhoben – natürlich auch, um die Kassen der jeweiligen Herrscher zu füllen.
 
Das Dreyer Zollhaus an der Landesstraße um 1930
Der Ort Dreye, der ursprünglich nur ein kleines Marschendorf war, hat sich aus dem Hafen mit einer kleinen Zollstation entwickelt. 
Der "von Weyhenzoll" wird schon 1258 erwähnt, als Graf Heinrich von Bruchhausen das Kloster Schinna davon befreite.i Man nimmt aber an, dass damals, zur Zeit der Urbarmachung der Marsch, der Zoll noch am Kirchweyher See erhoben wurde. In Weyhe liefen die Wege aus Osnabrück und Nienburg zusammen, und es bestand hier die Möglichkeit, den alten Weserarm bzw. die Ochtum in einer Furt zu überqueren. Von dort aus ging der Weg weiter in Richtung des Hauptstroms der Weser, an dem entlang man dann bis zur Furt vor der Düne in Bremen gelangte.ii
Spätestens seit dem 16. Jahrhundert wurde der Zoll dann zu Dreye erhoben. Die Zollinspektoren waren bevollmächtigt, im Auftrage der Grafen von Hoya und später der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg den Zoll "to water un to lande" zu erheben.
Der Zöllner in Dreye ließ alle Schiffe und Fahrzeuge halten. Er verlangte das vorgeschriebene "Schiffsgeld" und die "Schreibgebühren" und noch einiges mehr von den alten "Fahrensleuten". Die Tonnen mit Heringen und die Fässer mit Bier wurden geöffnet und ihnen eine 'Schicht' oder eine 'Kanne' voll entnommen. Die 'Flötjers' und 'Schippers' taten sich an diesen Köstlichkeiten gütlich und ersetzten die fehlende Menge nötigenfalls durch Wasser. Eingereichte Beschwerden blieben erfolglos: Hier war ein "Gewohnheitsrecht" entstanden. iii
1571 wird der Zoll an Dr. jur. Gideon Eggeling verpfändet.iv Eggeling hat Beziehungen zu Kirchweyhe: Die Frau des Kirchweyher Pastors Andreas Pflug, Anna Christine, ist die Tochter des Bürgermeisters von Nienburg, Johann Hake und seiner Frau Anna geb. Eggeling, Tochter des Gideon Eggeling, erzbischöflicher Rat und Kanzler.v Außerdem ist sein Stiefbruder Detlev v. Schulten mit Lucke von Weyhe verheiratet, einer Tochter des Arnd von Weyhe auf Bötersheim.vi
1576 nennt eine Hoyaer Urkunde die Summe von 550 Talern aus dem Zoll zu Dreye, die die verwitwete Gräfin Ermengard von Hoya zur Leibzucht erhält. Eine eiserne Kette quer durch das Fahrwasser der Weser zwingt die Schiffe zu dieser Zeit zum Anlegen. Später liegt ein besonderes "Wachtschiff" im Strome. vii
1582 gehört der Zoll der Gemahlin Ermgard des Grafen Simon zur Lippe, die davor mit einem Graf von Hoya verheiratet war viii Die Zolleinnahmen auf der Weser in Dreye gehören zur Hälfte dem Amt Syke, die andere Hälfte dem Erzbistum Bremen. Der Ertrag beträgt jährlich: 1000 bis 1200 Gulden. ix
1584 erhält der Dreyer Zoll die Schankerlaubnis.x  
1585: Im Syker Erbregister ist vermerkt: "Der Waßer und Land Zoll ist ein Halb-Zoll, kümbt M:G:F (Meinem Gnädigen Fürsten) und Herrn zu, und das Geld wird zu Sieck durch die Beambten berechnet" und  "Den Krug in Dreye hat der Zöllner beim Zoll-Hause". 
 Kilometerstein an der Zollhofmauer
1626 legen die Dänen im 30-jährigen Krieg eine Schanze beim Zollhaus an.
1633 gibt es Beschwerden der Untertanen der Grafschaft Hoya, der Stadt Braunschweig und der Stadt Bremen über den hohen Zoll und Licent, der zu Dreye vom Zollnehmer Johann Bremer erhoben wird.xi 
Johann Bremer scheint dem Amt Syke solch hohe Einnahmen verschafft zu haben, dass er am Ende seiner Dienstzeit fürstlich abgefunden wurde: Er erhält die Erlaubnis, eine Hausstelle in Kirchweyhe zu bebauen, die dann zur freien Sattelstelle erklärt wird. Es handelt sich um "den kleinen Kamp Landes zwischen Remmert Schierenbeck und Dietrich Rump", der von Heinrich Busch gekauft worden war.
Zugehörige Ländereien sollen "theils aus der Gemeinheit theils auß Adeligen und anderen freyen Gütern acquiriret" werden. Die Länder sollen von schlechter Qualität gewesen sein, "indehm das Marschland zu hoch und dürre, das Geestland zu niedrig und naß" war.xii
Der Kirchweyher Pastor Weicholt hatte schon 1630 einen "Ort oder Camp" "bei der Hache am Lahauser Felde, mit dem einen Ende auf Sengstaken Land und mit dem anderen in die gemeine Heide stoßend" an den Zöllner zu Dreye, Johann Bremer, verkauft.xiii
1650 entscheidet Christian Ludwig, Herzog von Braunschweig u. Lüneburg, über Zollabgaben in Dreye für Getreidelieferungen aus Bremen an die Sudweyher Wassermühle. Vermutlich wird das Korn von Bremen über die Weser bis Dreye gebracht und von dort mit Fuhrwerken nach Sudweyhe.
Der Gutsbesitzer und Inhaber der Sudweyher Wassermühle Diedrich Frese hatte sich 1650 beim Amt Syke beschwert, dass von seinen Bremer Mühlenkunden Zoll verlangt würde. Der Zöllner Johann Bremer erklärt, dass er von der Witwe seines Vorgängers und vom Amtsdiener Warnke Böschen informiert worden sei, dass die Arster und Habenhauser zollfrei das Korn zur Mühe bringen dürften. Leute aus anderen Orten, auch der Stadt Bremen, müssten dagegen Zoll bezahlen. Christian Ludwig entscheidet, dass Zoll von den Bremern enthoben werden soll, da ja auch Bremen von den Untertanen des Amtes Syke Zoll erheben würde. xiv 
1661 wird ein Zollhaus errichtetxv 
1666 streitet der Bürgermeister und Rat zu Bremen für ihre Schiffer gegen den Zöllner Heinrich Korn zu Dreye wegen gewisser aus den Kriegszeiten herrührender Missbräuche und angedrohter Inhaftierung. In den Prozessakten sind auch Einwände von Bürgern zu Celle enthalten gegen die Zöllner zu Ahlden und Dreye wegen erhöhten Zollgeldes für verschiffte Mumme. xvi
 
1667: Es liegen Wechselschreiben vor zwischen Heinrich Korn, Zöllner zu Dreye, und der Celler Kanzlei über die Wegnahme von sechs Tonnen Bier. xvii
 
1671 streitet Henrich Korn, Zöllner zu Dreye gegen den Amtmann zu Hessen wegen eines auf Veranlassung des Zacharias Hecht aus Halberstadt verfügten Arrests auf das Vermögen seiner
verstorbenen Schwester. xviii
 
1679: Johann Dietrich von der Kettenburg als Vormund der Kinder des verstorbenen Dietrich Friese, Franz Otto Trampe, Johann Cord Friese, genannt Quiter, Ortgies Ernst Friese, genannt Quiter, und Franz Philipp von Hademstorff gegen Heinrich Korn und Dietrich Müller, Zollverwalter zu Dreye und Brinkum, bringen Einwände vor wegen Zollneuerungen. xix
1694 wird die Prinzessin Sophie Dorothea von Braunschweig-Lüneburg-Celle nach einer Liebesaffäre mit dem schwedischen Oberst Königsmarck nach Ahlden verbannt. Sie erhält eine Leibrente sowie die Einnahmen aus den Weserzöllen, auch aus dem Zoll von Dreye. xx
Im 17.Jahrhundert wird Zoll erhoben für das Getreide, das von Bremen über Dreye nach Sudweyhe (Wassermühle) zum Mahlen gebracht wird.
1704 beschweren sich sämtliche Bürger zu Syke über den Zöllner zu Dreye, dass für Gerste, die von ihnen zu Stolzenau gekauft und vom Schiffer bis Dreye geliefert wurde, außer dem Wasserzoll auch noch ein Landzoll wegen des Antransportes zu ihren Häusern gezahlt werden soll.xxi 
1711:  „Ihr. Königl. Majest. zu Schweden ... verordnet ... wegen der Pest-Gefahr ... alle diejenigen, welche aus hiesigen Herzogthümern in Dero Landen zu schaffen ... ihre Pässe vorzuzeigen, und untersuchen lassen sollen ...: Neben den Orten Brinckum, Dreye, Mackenstedt, Hoye, ... wird auch Rothenburg zu einem erlaubten Grenzpaß verordnet“.
1787 gehört der Zoll zu Dreye dem Herzog von Braunschweig.xxii Schon 1750 gehörte Dreye zum Amt Thedinghausen, welches unter Braunschweigischer Herrschaft stand, was eine Aktennotiz deutlich macht, die über die Verweigerung der Zollfreiheit (in Dreye) für Ziegel und Mauersteine zum Bau des Lunsener Pfarrhauses angelegt wurde.xxiii
1790: Zollverwalter Stüve zu Dreye bestätigt Fuhrleuten aus Arsten, dass sie den Zoll auch in Burgtorp entrichten könnten.
1792 passieren an der Dreyer Zollstation 23000 Zentner Rohkaffee weseraufwärts, insbesondere nach Celle, Hannover und Verden. xxiv
1810, unter Napoleons Herrschaft, gibt es einen Vorschlag des westfälischen Königs, alle westfälischen  Zollstellen auf der Weser zu vereinigen zu einer einzigen in Dreye, die von einem Kontrolleur in Bremen beaufsichtigt werden soll. Dieser Vorschlag wird aber durch die Pläne Napoleons, die Hansestädte aufzulösen und dem Reich einzuverleiben, gegenstandslos. Nach der Niederlage Napoleons wird dann der alte Zustand wieder hergestellt. xxv
1833 wird auch ein Zollkreuzer erwähnt, der auf der Weser patrouilliert.xxvi
Aus einer Zollverfassung um 1818: 
 
"(Es ist zu erheben vom U.B. Brutto: ) Zu Dreye, aber, bloss in der Auffuhr; die Niederfuhr ist daselbst, in der Regel, frei; und zwar:   - für Stolzenau :                  6 Pf   - Landsbergen:                    6 Pf    - Nienburg:                          6 Pf    - Hoya:                                 6 Pf   - Intschede:                         8 Pf    - Dreye:                      10 3/4 Pf Wird Dreye in der Auffuhr nicht berührt, sondern nur Landsbergen, Nienburg, Hoya, Intschede und Stolzenau, einzeln oder sämmtlich (...), so wird der nebengesetzte Zollsatz zu Stolzenau, als beibehaltener Zollstätte, sowohl für Stolzenau, als für die berührten eingegangenen Zollstätten erhoben und eben so wird, im entgegengesetzten Falle, zu Dreye derselbe Zollsatz ausnahmsweise in der Niederfuhr erhoben, wenn Stolzenau nicht berührt wird, sondern Dreye entweder allein oder auch zugleich mit einer oder mehreren der zwischenliegenden eingegangenen Zollstätten."  xxvii
1841 wird Dreye als 'Haupt- und Grenzreceptur gegen Bremen und Amt Thedinghausen (auf der Straße nach Bremen) bezeichnet.
1850 wird der Zoll in Dreye mit dem Zoll in Stolzenau vereinigt. Die Erhebung erfolgt danach nur noch in Dreye.xxviii
Die Weserzölle werden bezahlt in Bremen, Dreye, Preußisch Minden, Erder, Rinteln, Hameln, Holzminden, Beverungen und Gieselwerder[...] . Diejenigen Güter, welche in Bremen verladen und nach Staaten bestimmt sind, welche zu dem Zollvereine gehören, sind in diesen Staaten von der Abgabe des Weserzolles befreit, müssen diesen Zoll aber im Königreiche Hannover bezahlen, der in Dreye und Hameln erhoben wird. Diejenigen Güter, welche von Bremen kommend, nach im Königreich Hannover liegenden Orten bestimmt sind, sind in diesem Lande von der Zahlung des Weserzolls befreit, müssen diesen Zoll aber in den zu dem Zollverein gehörigen Staaten bezahlen, welcher dann in Preußisch Minden, Erder, Rinteln, Holzminden, Beverungen und Gieselwerder erhoben wird. Dasselbe Verhältniß besteht bei denjenigen Waaren, welche in Hannov. Münden verladen werden. Dieser Flußzoll (obgleich dessen Gesammtsumme nicht beträchtlich ist) ist doch eine für die Schiffer sehr drückende Abgabe und ist es der sehnliche Wunsch derselben, daß solcher durch Uebereinkunft der betheiligten hohen Regierungen bald aufgehoben werden möge. Außerdem wird in Bremen für jeden Zentner Waaren, welcher von da auf der Weser verladen wird, eine Abgabe von zwei Groten Gold erhoben, welche Abgabe zur Erhaltung der Dampfschiffe dient, die im Frühjahr und Herbst, wo gewöhnlich hohes Wasser entsteht, die anderen Schiffe bis Hoya schleppen, für welche Fahrten diese Dampfschiffe aber außerdem bezahlt werden und zwar gewöhnlich mit 45 Thlr. Gold für jede Fahrt. Die jetzigen Frachten von Hannov. Münden bis Bremen betragen von Waaren, welche den ganzen Zollsatz zu bezahlen haben von 400 Pfund Bremer Gewicht bei niedrigem Wasser die höchste 24 Groten Gold, bei höherm Wasser die niedrige 18 Groten Gold. Bei Parthien von Waaren werden diese Frachten billiger, vielleicht zn 8 Ggr. und 6 Ggr. Preuß. Kourant berechnet.
Die Steine, welche hauptsächlich von Holzminden, Hölter, Forst und Bodenwerder nach Bremen versendet werden, werden hinsichtlich der Fracht auf eine andere Weise, nämlich nach l00 Ellen berechnet. Die Fracht davon ist sehr verschieden. Im Frühjahre bei hohem Wasser sind solche verladen worden: Legesteine zu 4 Thlr. bis 4 1/2 Thlr. Preuß. Kour., Dehlensteine zu 6 bis 6 1/2 Thlr., dicke Straßensteine 13 Thlr.; jetzt aber, wo weit niedrigerer Wasserstand ist, beträgt die Fracht für Legesteine 5 Thlr. Gold, Dehlensteine 7 Thlr. G., dicke Straßensteine 13 bis 15 Thlr. G. Die Fracht von Bremen nach Hannov. Münden für Waaren, welche den ganzen Zollsatz zu zahlen haben, beträgt für das Schiffpfund 1 Thlr. 29 Grote, bis Carlshaven 1 Thlr. 21 Grote, beides in Münze. Für Waaren, welche einem geringem Zollsatz unterliegen, verhältnißmäßig weniger. Bis Holzminden sind mehrere Sätze festgestellt worden; nämlich: bei ganzem Zoll 1 Thlr. 17 Grote, 1 Thlr. 19 Grot Münze; bei halbem Zoll 1 Thlr. 6 Grot, 1 Thlr. 8 Grot M.; bei viertel Zoll 1 Thlr. 1 Grot, 1 Thlr. 3 Grot M; bei achtel Zoll 70 Grot. 1 Thlr.; bei 24stel Zoll 69 Grote, 71 Grote Münze. — Rum, Branntwein, Wein per Orthof 2 Thlr. 12 Grote, 2 Thlr. 15 Grote; Heringe für die Last von 12 Tonnen 14 Thlr. 60 Grote. 15 Thlr. 12 Grote; Leinsaamen per Last von 4000 Pfd. 8 Thlr. 9 Grot, 8 Thlr. 24 Grote; Pech und Theer per Last von 12 Tonnen 13 Thlr.. 13 Thlr. 24 Grote; Thran für die Last 12 Thlr. 2« Grote, 12 Thlr. 46 Grote, sämmtlich in Münze und nicht in Golde. Die hohe Fracht besteht so lange Zeit als die Last Hafer in Bremen über 40 Thlr. Gold kostet. Sobald ein niedriger Preis bei dem Hafer kommt, tritt auch die billigere Fracht ein. ... xxix
1853 gehört das Zollamt Dreye zum Hauptzollamtsbezirk Brinkum.
1856 wird nach dem Vertrag des Deutschen Zollvereins mit der Stadt Bremen der Zoll in Dreye aufgehoben. Dreye wird zum Nebenzollamt des Zollamtes Brinkum. Es wird ein "Ansageposten Vorahrsten" dem Nebenzollamt zugeordnet, der die Landstraße von Bremen nach Dreye als "Zollstraße" überwacht. Die Landstraße nach Riede/Hoya und die Landstraße nach Syke über Kirchweyhe/Sudweyhe gelten als Zollgrenzstraßen. xxx
Bekanntmachung des K. Finanz-Ministeriums, den Verkehr auf der Weser oberhalb Bremen in Beziehung auf die Erhebung und Sicherung der Ein-, Aus-, Durchgangs- und Uebergangsabgaben betr., vom 20. December 1856. (I. 462)
 
Da zufolge des unter dem 19. Julius d. J. publicirten Vertrages zwischen den Zollvereinsstaaten und der freien Hansestadt Bremen vom 26. Januar d. J., ..., in der Stadt Bremen vom 1. Januar d. J. an ein
zollvereinsländisches Hauptzollamt errichtet werden wird, welches für den Verkehr auf der Oberweser von Bremen ab, nach Maßgabe der ihm beigelegten Abfertigungsbefugnisse, als Grenz-Eingangs- und Ausgangsamt angesehen werden soll, so wird in Beziehung darauf für den Verkehr auf der Oberweser Nachstehendes zur öffentlichen Kunde gebracht.
 
§ 1. In Folge der Errichtung des gedachten Hauptzollamts ... sind alle aus Bremen und dem Bremischen Gebiete auf der Oberweser nach dem Zollvereine zu bringenden Gegenstände dem gedachten Hauptzollamte zur Zollabfertigung vorzuführen.
 
Es findet daher rücksichtlich der auf der Oberweser von Bremen kommenden Gegenstände eine Zollabfertigung zum Eingange oder Durchgange bei dem Nebenzollamte Dreye und den übrigen an der- Oberweser belegenen Zoll- und Steuerämtern nicht mehr statt. ...
 
§ 2. Da das zu Bremen zu errichtende Hauptzollamt zur Erhebung des Ausgangszolls nur insoweit ermächtigt ist, als die ausgangszollpflichtigen Güter aus der daselbst zu errichtenden Zollvereins-Niederlage entnommen werden, so ist der Ausgangszoll für die auf der Oberweser nach dem Bremischen Gebiete auszuführenden ausgangszollpflichtigen Güter entweder bei den zur Erhebung befugten Aemtern im Innern, namentlich an der Weser oder bei dem Nebenzollamte I. zu Dreye zu erheben, welches in Beziehung auf den Ausgangszoll die Obliegenheiten eines Grenzausgangsamts zu erfüllen hat.
 
§ 3. Im freien Verkehr befindliche Gegenstände, welche aus dem Zollvereinsgebiete auf der Weser durch Bremen nach dem Zollvereinsgebiete gebracht werden sollen, sind, eben so wie es auf sonstigen Wegen geschehen muß, auch in Zukunft unter Declarationsschein-Controle und zollamtlichen Verschluß nach Bremen zu versenden, insoweit sie nicht entweder überhaupt oder bei dem Eingange aus dem Bremischen Gebiete zollfrei sind. Der Ausgang dieser, so wie der unter Begleitschein-, Uebergangsschein- oder ExportationsscheinControle nach Bremen zu versendenden Gegenstände braucht nicht zu Dreye attestirt zu werden, vielmehr wird solches vom Hauptzollamte zu Bremen geschehen.
 
§ 4. Eine Begleitung der Schiffe von Dreye nach Bremen findet nicht statt. Dagegen soll eine solche Begleitung hinsichtlich der Schiffe stattfinden, welche von Bremen oder von dem Bremischen Gebiete ab auf der Oberweser nach dem Zollvereinsgebiete in Fahrt gesetzt werden. Die Begleitung ist bis zu dem bei Dreye ausgelegten Zollschiffe fortzusetzen. ...xxxi
1864 werden bei der Zollstelle in Bremen 414 Segel- und 62 Dampfschiffe abgefertigt. Dieselben haben 480492 Ztr. Güter geladen, und zwar nach den Strecken: Münden bis Bodenfelde 33976, Karlshafen 67314, Beverungen bis Hameln 56480, Rinteln bis Minden 249814. Stolzenau bis Hoya 15600, Hannover 19533, Celle bis Hudenmühlen 4637, Verden 3179 und Dreye 29959 Ztr. xxxii
1871 wird der Zollhof an den Dreyer Fabrikbesitzer Johann Glade (gestorben 1878) verpachtet. Sein Erbe, Claus Glade, ersteigert 1886 den Zollhof.
Auch nach dem Anschluss Bremens an das deutsche Zollgebiet im Jahre 1888 bleibt der Zollhof noch erhalten. Erst 1910 wird er an den Lederwarenfabrikanten Knigge aus Bremen verkauft. Dieser lässt das alte Gebäude abreißen und baut ein Landhaus dorthin. xxxiii 
3.1.2.1 Die Zollstelle am Hafen in Dreye
Vermutlich ist der Zollhof  nach dem Durchstich der Weser im Jahre 1778 von der „Alten Weser“ an die Stelle am Deich in der Nähe der neuen Schlachte (Hafen) verlegt worden. 
1784 fertigt der Baumeister C. F. Schröder einen Lageplan xxxiv für den Zollhof in Dreye an mit Zollhaus (A), Scheure (B), Schweinestall (C), Backhaus (D), Garten (E), Baum-Hof (F), Küchen-Garten(G) und Krug (H).
Das jenseits  des Wasserzuges („Weser Laake“ , also des heute verlandeten alten Weserarms)  liegende Land ist mit „Buschwerder“ bezeichnet. Dem Zollhof gegenüber liegt westlich der Hof Hinrich Hechting, und östlich die „Länderey“ von Wichmann Warneken.
1864 wird das Backhaus am Weg vom Zollhof zum Hafen verschoben, um den Weg zu verbreitern. 1869 wird der neue Weg (jetzt als „Landstraße“ bezeichnet) fertiggestellt. Der Zollplatz am Hafen liegt auf dem Zollwerder - an der Einmündung der „Alten Weser“ in den Hauptstrom.xxxv
1871 hat der Zollhof Dreye drei Weidenanteile an der Dreyer Kuhweide, die an den Fabrikanten Halbmeier Johann Glade in Dreye verpachtet sind. Glade baut dort ein Heuerhaus.
1885 erfolgt die Veräußerung des fiskalischen Zollhofes zu Dreye nebst Zubehör sowie von fiskalischen Grundstücken bei Arsten und Dreye. xxxvi
Das Zollhaus am Weserdeich soll am 26.6.1886 versteigert werden. Der Fabrikant Claus Glade, Sohn des Johann Glade, ersteigert es. Er besitzt zu dieser Zeit bereits 2 Grundstücke im Ort.
1888 erfolgt der Zollanschluss der Hansestadt Bremen an das deutsche Zollgebiet (Zollverein). Trotzdem bleibt das Zollamt Dreye noch erhalten. Es wird bis 1913 genutzt als Bäckerei(Hermann Schumacher), Geschäft und Postamt (alte Hausnummer 24).
1910 kauft der Lederwarenfabrikant Knigge aus Bremen das Zollhaus am Hafen und reißt es ab. Er baut stattdessen ein Landhaus mit einem Gartenpavillon.
Bis nach dem 1. Weltkrieg betreibt der Gastwirt Freese eine Sommerwirtschaft für die Weserfahrer. Sie wird nach dem 1.Weltkrieg verkauft.
1960 wohnt in dem Haus der Oberingenieur E. Jänisch. Zu diesem Zeitpunkt existiert das alte Zollamt (Hausnummer 24) noch.xxxvii
Das Landhaus des Lederwarenfabrikanten Knigge am Deich gegenüber dem alten Hafen im Jahr 2007. Hier stand das Zollhaus.
 

 
 
 
Das Landhaus und die Straße "Zollhof" davor mit der Zollhofmauer (2009) 
 
 
 
 
 
Die Mauer am Zollhof im Januar 2011 (Blick zum Hof Kuck/Blohm am Hafen). Sie blieb auch nach der Deichverlegung im Jahre 2009 erhalten.
 
 
 
 
3.1.2.2 Zolleinnehmestellen an Straßen
3.1.2.2.1 Die Dreyer Zollstelle an der Landstraße nach Arsten
 
Das Dreyer Zollhaus auf einer Postkarte von 1930 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Zollstation für den Dreyer Straßenzoll stand an der Landesstraße nach Bremen, Einmündung der Zollhofstraße (1960: Wohnhaus Nr. 1). xxxviii Es wurde um 1980 durch einen schmucklosen Wohnhausblock ersetzt.
3.1.2.2.2 Die Nebenzollstelle an der Vorwiese in der Leester Marsch
Wie Hermann Greve in seiner Materialiensammlung zur Colonie Erichshof mitteiltxxxix, gab es auch eine Nebenzollstelle an der Bremer Grenze in der Leester Marsch:  Auf der Vorwiese wird 1790 als Teil der neugegründeten Colonie Erichshof der Schmied Johann Hinrich Kuhlmann angesiedelt. Er soll den  Nebenzoll beaufsichtigen. Hier geht der Weg von Leeste durch die Marsch nach Arsten (heutiger Fahrrad und Wirtschaftsweg). 
3.1.2.3 Die Zolleinnehmer 
Aus den Urkunden und der Literatur lassen sich einige der Dreyer Zollbeamten ermitteln.
Zollinspektoren/-verwalter /-assistenten: 
1574: Graf Erich von Hoya ernennt Johann von Bodeßen zum Zöllner in Dreye "to water onde Lande" xl
"Er soll von allen und jederen Schipperen oder Schepluden, auch Voorluden, so darseluest tho Dreie, beide tho Water u. Lande, ankommen werden, von aller Ingeladenen ware und sunst" empfangen, ein- und aufnehmen u. alles getreulich "in den anwesenen tollenblock" schaffen, auch registriren und in Rechnung stellen "von Riken ewen so veel alse vom Armen den rechten geborlich tollen". Er soll dafür erhalten jährlich zu Ostern aus dem Hausregister zu Syke "achtein gulden munte, Bremer gewerde, ein molt Roggen u. ein molt Mels, ein molt Garsten und ein molt Moltes, und tho Underhaltung seines Viehs vier Voder Hawes".  xli
1618 - 1634 Johann Bremer
Johann Bremer, geboren 1587, gestorben in Kirchweyhe am 16.10.1656, Kammerdiener bei Herzog Philipp Sigismund von Braunschweig-Lüneburg, Bischof von Verden und Osnabrück; seit 1618 Zollverwalter in Dreye, kauft seit 1620 verschiedene Ländereien in Kirchweyhe und baut dort ein Haus, das als freies Gut erklärt wird.
 I. Ehe um 1613 Mette /Mechtild von Bremen, + 9.2.1619. Kind dieser Ehe: Anna Magdalena Bremer, geboren in Dreye um 1614, gestorben in Stockholm 1689, Heirat (vor 1631) mit Caspar Stolting
II. Ehe 1620 Catharina Klencke, geboren um 1597, gestorben in  Kirchweyhe am 20.2.1657, Tochter von Claus Klencke in Hoya bzw. Nienburg, 1583 Obristleutnant in Ungarn, und der Elisabeth Kehr; Kind dieser Ehe: Phillip Sigismund
Johann Bremer scheint auch 1650 noch Zollverwalter zu sein. Zumindest gibt er in diesem Jahr eine Stellungnahme zu einem Streitfall ab. 
1634 (- 1646 ?) Phillip Sigismund Bremer
geboren in  Dreye 26.3.1621, gestorben zwischen 1673 und 1678, Amtsschreiber in Stolzenau, seit 1632 Amtmann in Syke;
heiratet in  Syke am 14.9.1646 Catharina Elisabeth Meyer, geb. in  Stolzenau, gestorben in  Brinkum am 14.10.1701, Tochter von Hinrich Meyer,
Ph. S. Bremer kauft seit 1649 Ländereien in Brinkum, dort erbgesessen; 1655 erwirbt er eine zweite Kötnerstelle in Brinkum und gründet dort einen Krug. Er erhält für eines seiner Häuser in Brinkum die Abgabenfreiheit. Er pachtet nach dem 30-jährigen Krieg das Vorwerk Erichshof.
 Seine Tochter Hedwig Margarethe Bremer (geb. 7.2.1652, gest. 10.9.1729) ist seit 1671 verheiratet mit Brinkumer Zöllner Dietrich Hermann Müller, Sohn des Zöllners Statius Müller.   Sohn Claus Ernst Bremer (geb. Brinkum 1650) stirbt 1693 in der Schlacht bei Landen in Brabant. Er ist 1687 Rittmeister, zuletzt Major, Hausbesitzer in Brinkum, verheiratet seit 1675 mit Maria Elisabeth Langehenning aus Langenhagen (gest. Brinkum 1715)   Tochter Katherine Elisabeth heiratet den Hauptmann Rothen und erhält einen Hof in Brinkum als Erbe   Sohn Christian Friedrich Bremer,(geb. Brinkum 1668) fällt 1708 in Neumark/Polen als schwedischer Hauptmann. Er hat 1700 in Brinkum Elisabeth Stolting (gest. 1725) geheiratet.xlii
 
vor 1666 - 1679 (oder später) Heinrich Korn
1684: Beschwerden gegen den Amtmann Grote in Syke, Zöllner von Damm in Dreye und den Vogt Wetge in Weyhexliii 
...
1790: Zollverwalter Stüve
1793: Zollinspektor Rispenpart zu Dreye xliv
1818: Theodor Gottfried Roscher, Zollinspector xlv
T.G.Roscher verfasst 1819 einen Bericht über eines der ersten Dampfschiffe auf der Weser, in dem er empfiehlt, das „Schlachtengeld“ für Dampfschiffe nicht nach deren Pferdestärken zu berechnen,  da diese Art von Schiffen zu schwer seien und bei niedrigem Wasserstand der Weser nicht voll beladen werden könnten.xlvi
1841: Zollinspektor Fromme , Gehilfe Mügge xlvii
1857: Zollamtassistent Bodungenxlviii
1860: Nebenzollamtsassistent August Wilhelm Ludwig Degenhardtxlix
um 1880: Friedrich Kaufmann, ein Bruder des Dreyer Hokenhändlers Heinrich Kaufmann l 
 
 

 
                                                         
 i (Hodenberg, Hoyer Urkundenbuch, 1853) HOY UB VII Nr.40  – s. (Schacht, 1960) S.216 ii (Dunzelmann, 1888) S.32 iii (Schacht, 1960) Heimatbuch Kirchweyhe, S.228 iv (Hodenberg, Hoyer Urkundenbuch, 1853) Hoy. UB I Nr. 1558 v (Lueken-Dencker, 1991) S.329 vi Vgl. W.von der Decken, D