Achtern Busch 

"Zwölf Apostel"

Zwischen 1813 und 1816 wurde die Siedlung „Achtern Busch“ gegründet. „Der Willfärigkeit des Herrschaftlichen Köthners Johann Hinrich Meyer“, berichtete am 1. Januar 1816 die Syker Amtsverwaltung nach Hannover, „verdanken wir die Realisierung der Anlagen, indem demselben auf der fraglichen Heide die Schaftrift vorzüglich gehöret, derselbe beseitigte kleine Anstände sehr patriotisch.“ Es werde „daselbst in kurzer Zeit eine kleine artige Colonie von 12 Reihestellen aus der Heide aufblühen, wo bisher das Schaf die kümmerlichste Nahrung fand“. Zur „Entschädigung der daselbst in etwas aufgeopferten Schaftrift“ wünschte Meyer eine „neben seinem Campe situirte Heidfläche von etwa zwei Morgen“ zu erhalten, „wodurch der Kamp beßer arrondirt wird und eine abgerundete mathematische Fläche erhält“. Amtmann Stelling und seine Kollegen unterstützten das Gesuch. Johann Hinrich Meyer erhielt die erbetene Heidefläche.

 

Erster Siedler war der Häusler und Schneider Nicolaus Kehlenbeck, dem bereits im Sommer 1813, in der Endphase der französischen Besatzungszeit, „ein kleiner Platz zur Vorrichtung eines Wohnhauses auf der Sudweyhe Heide, unweit des Köthners Meyer zum Sudweyher Moore ausgewiesen worden“ war - mit der Zusicherung, dass er außerdem ein Stück Heide als Garten- und Ackerland erhalten werde. Noch im Verlauf des Jahres 1815 wurde Kehlenbeck auf sein Gesuch vom 18. Mai 1814 eine entsprechende Fläche zugewiesen (gemäß Verfügung vom 7. Juni 1815).

 

Gesuch v. 18. Mai 1814: „Im Sommer des Jahres 1813, während der französischen Occupation habe ich mit Bewilligung der Dorfschaft Sudweyhe einen Platz in der Sudweyher-Heide zum Hausbau von dem damaligen Maire mit der Versicherung angewiesen erhalten, daß mir auch noch ein Theil Heidland zur Benutzung als Gart- und Ackerland zugetheilt würde. […]“

 

Am 27. April 1815 wandte sich der pensionierte Sergeant Johann Diedrich Frische, Jeebel, mit einem Gesuch an das Kammerkollegium in Hannover:

 

„Nachdem ich bisher bey der Hannoverschen Armee als Sergeant dem Vaterlande gedient habe und jetzt wegen eines gebrochenen Armes in Pension gesetzt werden müßen, so wünsche ich nun zu Sudweyhe Amts Syke anzubauen. Außer mehreren Plätzen findet sich dazu eine Stelle hinter dem sogenannten Holze vor Sudweyhe Amts syke, wo nichts als Heide wächst und der Gemeinde ist solche um so weniger nachteilig, da sie mit mehr als überflüßigen Weiden versehen ist. In dem Betrachte meiner geleisteten Kriegsdienste bitte ich daher um die Gnade, mir einen Platz zum Anbau vor Sudweyhe anweisen zu lassen.“

 

Der Anbau auf dem von Frische angegebenen Gelände wird nicht genehmigt, da dort kein Platz vorhanden sei. Nochmals wendet sich der Kriegsveteran, am 14. Juni 1815, an das Kammerkollegium (im Folgenden zit. Nach Heinrich Esdohr): Obgleich Platz genug sei und vor einigen Jahren noch ein Camp daselbst angewiesen worden sei, sei er mit dem Bescheid zufrieden und habe danach darum ersucht, daß ihm am Sudweyher Moore bei dem Einwohner Mohrmann ein Platz angewiesen werde. Hier wohnte bereits ein Anbauer, der sich in der französischen Besatzungszeit niedergelassen habe [Nicolaus Kehlenbeck]. Frische schreibt weiter, dass er auch dort nicht bauen sollte, dagegen wolle man ihm im Jeebeler Busch einen Platz anweisen. Dort sei keine Gemeinheit und der schlechteste Boden im Amt Syke. „Ich habe meinem Könige lange Jahre gedient, bin im Dienste untauglich geworden und kann mit meiner Familie von meiner Pension nicht leben.“ Wegen seiner verlorenen Gesundheit könne er als Häusler im Tagelohn nicht arbeiten. „Unter diesen ungünstigen Aussichten […] bitte ich ehrfurchtsvoll daß mir gleich anderen Anbauern an einem solchen Orte, wo ich mein Vieh auf die Gemeinheit treiben kann, ausgewiesen werden möge.“ In einem Bericht vom 11. November 1815 unterstützte das Amt Syke Frisches neuerliches Gesuch. In der Sudweyher Gemeinheit, insbesondere am dortigen Moor, lägen in offener Heide Reviere zur Errichtung mehrerer Anbauerstellen. Wenn die Sudweyher Gemeinheitsinteressenten das ewige Lied der Unentbehrlichkeit auch dieser Revier anführten, so wüssten sie doch bei der großen vorhandenen Gemeinheit, daß ihre Servituten von der Schaffung neuer Kleinsiedlerstellen in keiner Weise beeinträchtigt würden. Am 20. November 1815 verfügte das Kammerkollegium daraufhin, dass dem Sergeanten Frische im Sudweyher Moor, Land anzuweisen sei. Frische gründete dort die Hofstelle Achtern Busch 1 (später Viselle, Renz, Purnhagen, Grahl).

 

Der aus Ristedt stammende Hinrich Klocke, geb. 1747, Häusler in Sudweyhe, stellte 1816 zusammen mit seinem späteren Nachbarn Christoph Lienhop, 1789 in Barrien geb. u. Häusler in Sudweyhe-Heide, den Antrag auf Ausweisung einer Heidefläche im „Zuschlag am Moore“.

 

Der Häusler Johann Ortgies Meyer, geb. 1772, Sohn des Brinksitzers Johann Ortgies Meyer in Sudweyhe(-Heide) Nr. 42, erhielt 1816 (Verfügung d. Kammer v. 20. Februar 1816) 4 Morgen Heideland, auch Johann Hinrich Glade, geb. 1777, Sohn des Häusler Remmert Glade, erhielt durch Verfügung d. Kammer v. 20. Februar 1816 vier Morgen Heideland, ebenso der Häusler Johann Riechers, geb. 1781 als Sohn des Kötners Heinrich Riechers in Kirchweyhe (Verfügung v. 20. Februar 1816).

 

Der Häusler Johann Dörgeloh, geb. 1788 als Sohn des Halbmeiers Claus Dörgeloh in Ahausen Nr. 8, und der Sudweyher Häusler Johann Heinrich Kleist, geb. 1787 als Sohn des Heinrich Kleist in Okel, stellten am 3. November 1815 einen entsprechenden Antrag

 

Der Sudweyher Häusler Johann Cord Wrede, geb. 1780 als Sohn d. Johann Wrede in Okel, der Häusler Detmer Wetjen, geb. 1783 als Sohn des Vollmeiers Reineke Wetjen in Sudweyhe Nr. 4, der Häusler Johann Wetjen, geb. 1785 als Sohn des Vollmeiers Reineke Wetjen in Sudweyhe Nr. 4 u. Halbbruder d. Detmer Wetjen, richteten am 15. Dezember 1815 ein Ansiedlungsgesuch an die Kammer, woraufhin ihnen 1816 Heideflächen zugewiesen wurden. [H. Greve]



Acetylen-Entwickler

Ein Gerät, das aus Karbid (Calciumcarbid, farblose Kristalle) und Wasser das Brenngas Acetylen entstehen lässt. Das Acetylen-Gas wird zum Schweißen benötigt, da es einen hohen Heizwert hat.

Da das Acetylen leicht explodieren kann, sind Sicherheitsvorkehrungen eingebaut: Ein Überdruckventil begrenzt den Druck auf 1,5 bar. Zwischen dem Auslass-Schlauch und dem Gasbehälter sorgt ein Rückschlagventil dafür, das die Flamme nicht das Gas im Behälter entzündet.

In der alten Schmiede von Wolter (ehemals Bieritz) in Kirchweyhe ist noch ein solches Gerät vorhanden. Es ist portabel und erlaubte den Bahnschlossern, Schweißarbeiten an den Bahngleisen oder den Waggons auszuführen.


Ahrens, Hermann

Weyher des Jahres 2020 wird Hermann Ahrens. Er war mehr als 40 Jahre Ratsherr für die CDU der Gemeinde Kirchweyhe und später der Gemeinde Weyhe, zwischenzeitlich auch stellvertretender Bürgermeister. In seiner Laudatio weist der amtierende Bürgermeister Seidel auf seine Leistungen in dieser Zeit hin: den Erhalt des ehemaligen Hastra-Gebäudes und die Verwendung als Jugendhaus , den Erhalt einer Museumsdampflok, die Mitgründung der Organisation Rotary Syke, die Entstehung des Freibades sowie für die Völkerverständigung als Mitbegründer der Interessengemeinschaft Weyhe/Coulaines.


Alkohol-Ausschank auf adligen Freiheiten

Marianne Hypolithe von Schwicheldt duldete auf ihren Gutsbesitzungen im Amt Syke das Betreiben von Schankbetrieben, denen das Amt keinerlei Konzession erteilt hatte. Die Witwe Brand bewohnte gemeinsam mit ihren zwei Söhnen eine Häuslerwohnung des Bauern Helmerich Hüneke, dessen Gehöft wiederum lag auf dem Grund und Boden des Gutes Falkenburg. Hier war die „Geheime Räthin“ Marianne H. von Schwicheldt die „Herrin“. Hier und auf ihren Gütern in Weyhe, darauf pochte die schwerreiche Witwe aus einflussreicher Familie, sei sie berechtigt, selbst Schankkonzessionen zu gewähren. Eine Meinung, die die Syker Amtsverwaltung ganz und gar nicht teilte. Sie verwies darauf, dass es in ihrem Zuständigkeitsbereich keine Bezirke mit adeliger Gerichtsbarkeit gebe und schon deshalb das Ansinnen der Geheimen Rätin zurückzuweisen sei. Dennoch mussten Behördenchef Rumann und seine Mitarbeiter dem Treiben der zwei ungleichen Witwen einstweilen machtlos zusehen. Der Grund: Marianne von Schwicheldt und das Amt Syke lagen in Sachen Krugpacht und Bierausschank auf „adeliger Freiheit“ seit mehr als fünfzehn Jahren vor Gericht. Das Ende eines Musterprozesses war abzuwarten, welches, so hofften die Beamten, endlich Klarheit schaffen würde.

 

Am 16. Dezember 1786 fiel in Celle die langersehnte Entscheidung. Die nachgelassene Ministergattin siegte und verlor zugleich. Was die Konzessionen und damit das Krugpachtgeld betraf, erlitt sie eine Schlappe. Nur das Amt hatte künftig darüber zu befinden, welche Häuslerin oder Landwirtin, welcher Häusler oder Landwirt auf den Besitzungen des Adels Schnaps und Bier feilbieten durfte. Im April 1787 ließ Rumann gleich an zwei Sonntagen auf allen Kirchhöfen seines Dienstbezirks bekanntmachen, dass niemand „eine Krugwirthschaft“ betreiben dürfe, die oder der nicht zuvor einen Konzessionszettel erworben hätte.

 

Doch wenn die Syker Beamten auf ein Ende der Querelen gehofft hatten, sahen sie sich getäuscht. Stattdessen begann ein neues Katz- und Mausspiel um vermeintliche Privilegien, an dem sich andere adelige Familien beteiligten. Ihren Krugwirten/innen stärkten sie dabei direkt oder auf indirektem Wege den Rücken. 52 Konzessionszettel wurden zum 1. Mai 1787 ausgegeben. Schon bald stellte sich heraus, dass drei Amtsbewohner/innen, die auf adeligen Gründen ihrem Gewerbe nachgingen, es nicht für nötig gehalten hatten, sich eine Legitimation zu verschaffen und ihren Obulus zu entrichten. Mit dabei Magdalene Brand. Diesmal allerdings konnten und sollten die Syker Bürokraten mit dem Segen der Regierung durchgreifen. Am 18. August 1787 musste die 40jährige Häuslerin auf der „Königlichen Amtsstube“ in Syke erscheinen, um sich zu verantworten. Sie und zwei männliche Gesetzesübertreter wurden an diesem Tag, so Rumann, mit ihren Entschuldigungen gehört, in denen sich nicht zuletzt „adeliche Verleitung u. Protection“ entdecken ließ. Dennoch kamen die Drahtzieher/innen im Hintergrund ungeschoren davon, belangt wurden nur Magdalene Brand und ihre Kollegen. Sie alle erhielten eine Geldstrafe in Höhe von je zwei Reichstalern. Ein Betrag, für den die Okeler Wirtin fraglos mehr als zehn Liter Kornbranntwein hätte erstehen können.[xiii] Darüber hinaus wurde den dreien natürlich untersagt, das unkonzessionierte Krügern fortzusetzen. Ansonsten drohe ihnen doppelte Strafe und die Beschlagnahme des „Geräths“, sprich der Flaschen und Gläser.[xiv]

 

Bevor Magdalene die über sie verhängte Geldstrafe reumütig hätte zahlen können, schaltete sich Marianne H. von Schwicheldt ein. Sie hatte Rechtsmittel gegen das Celler Urteil vom Dezember 1786 eingelegt und hoffte, erwartete, daß der frühere Zustand wiederhergestellt würde. Da eine Entscheidung bislang nicht gefallen war, beharrte sie darauf, daß die Brand zu Unrecht bestraft worden sei. Es „stehet bekanntlich den Königlichen Ämtern über die Ritter Güter [...] und ihre Bewoner einige Jursidiction, sogenante Policei Aufsicht, und dergleichen überall nicht zu“, entrüstete sich die Gutsherrin in gewohnter Weise. Das sei Sache höherer Instanzen. Deshalb, so teilte sie dem Amt Syke am 30. August 1787 mit, „habe ich also gedachter Witwe die Bezahlung der Straafe untersagt, und ihr überdem befohlen“, die Branntweinschenke wie gehabt zu betreiben - „so lange, als ihr dieserhalb von einem Königlichen Ober Gerichte ein Verbot nicht zugegangen sei“. Und die Wirtin tat, wie ihr aufgetragen wurde.

 

Amtmann Rumann meldete das für ihn Unfassbare nach Hannover. Von dort aus stärkte man ihm den Rücken: Man trage keine Bedenken, wenn er die Strafgelder eintreiben lasse.[xvii] Der Vogt des Kirchspiels Barrien erhielt den Auftrag, die Krugwirtin Brand ins Gebet zu nehmen. Noch einmal wies er sie auf die Folgen ihres Handelns hin, ermahnte sie, ihr Gewerbe aufzugeben. Besonderen Eindruck scheint er nicht gemacht zu haben. Unter dem 24. November 1787 meldete er nach Syke: „Die Wittwe hat mir gesaget“, sie habe Befehl von dem Schwicheldtschen Oberverwalter in Sudweyhe, das Branntweinschenken nicht einzustellen. Und daran hielt sie, offenbar ohne jegliches Schuldbewusstsein, fest. Aber sie trieb auch Vorsorge. Damit der Vogt, um an das Strafgeld zu kommen, nicht ihr „weniges Vieh“ pfändete, holte sie es eiligst von den gemeinschaftlichen Weidegründen der Bauerschaft Okel. Sie habe es seither, meldete Rumann am 7. Dezember nach Hannover, „auf das sorgfältigste gehütet, daß es nicht außerhalb den exemten Adelichen Gründen befunden werden“ könne. Da der Häuslerwitwe nicht so einfach beizukommen war, verfiel der Vogt auf die Idee, ihrer selbst habhaft zu werden: Man könne sie „etwa beym Rückwege aus der Kirche“ aufgreifen, um sie dann „in Personal Arrest an das Amt“ zu liefern oder „ihr ein entbehrliches Stück Zeug vom Werthe der erkannten Strafe“ abzunehmen. Dem allerdings mochten die Syker Beamten nicht ohne weiteres zustimmen. Sie versuchten sich in Hannover, bei der kurfürstlichen Kammer, rückzuversichern. Dort hatte man mittlerweile kalte Füße bekommen und gab ein Gutachten in Auftrag.[xx]

 

Die Angelegenheit geriet ins Stocken. Nun machte die zuständige Regierungsbehörde das weitere Vorgehen gegen Magdalene Brand und ihre Gutsherrin davon abhängig, ob es bei dem umstrittenen Gerichtsurteil vom Dezember 1786 bleiben würde. Jahrelang musste das Amt Syke in Wartestellung verharren, während die Witwe Brand ihre kleine Branntweinschenke ungestört weiterbetrieb und weder Krugpachtgeld noch Gewerbesteuer noch ihre Strafe zahlte. Zur gleichen Zeit wurden Rumann und seine Mannschaft paradoxerweise nicht daran gehindert, in vergleichbaren Fällen, die andere Gutsherren betrafen, unnachsichtig und mit Erfolg durchzugreifen.

 

Dann kam der 8. Dezember 1791: Das Oberappellationsgericht in Celle bestätigte im Namen des Königs und Kurfürsten das fünf Jahre zuvor gefällte Urteil.[xxii] Damit könne die „Brandesche Sache [...] ihre Endschaft nicht weiter verfehlen“, glaubte Rumann.[xxiii] Das hoffte er auch mit Blick auf zwei neue unkonzessionierte Krugwirte, die auf den Kirchweyher Besitzungen der Familie von Schwicheldt ihr Schankunwesen trieben. Wieder sollte der Amtmann einem schweren Irrtum unterliegen. Der Entscheid wurde schlicht ignoriert. Und die hannoversche Regierung: verzichtete auf Druckmittel. Noch im Frühjahr 1795, Marianne Hypolithe von Schwicheldt war inzwischen dahingeschieden, wartete Rumann auf den „Effect“ des Richterspruchs. Kein Adeliger in seinem Amtsbezirk, schrieb der Verwaltungschef im Januar 1795, würde sich träumen lassen, derart „dreiste Eingriffe“ in die „nicht entbehrliche Ordnung und Verfaßung“ zu wagen.

 

Erst Ende Mai 1795 forderte die kurfürstliche Kammer das Amt Syke auf, in Aktion zu treten. Am 28. September musste Magdalene Brand auf dem Amtshof erscheinen. Diesmal tat sie es. Ihr wurde eröffnet, dass sie einen Reichstaler Strafe zu zahlen habe, außerdem vier Reichstaler, die man dem Okeler Gastwirt Wrede an Krugpachtgeld notgedrungen erlassen hatte und die dadurch der Amtskasse entgangen waren.[xxvi] Beides ließ sie später durch den Barrier Vogt Frölich bar abliefern. An das Verbot, weiterhin Branntwein auszuschenken, hielt sie sich allerdings nicht. [H. Greve] 





Allmende

bei einer Allmende handelt es sich um Flächen und Güter, die im Besitz einer Gemeinschaft oder der Allgemeinheit stehen. Da es keinen festen Besitzer gibt, bestimmen alle gemeinsam über die Allmende.


Altes deutsches Reichsformat

Ziegelfformat 25 cm x 12 cm  x 6,5 cm


Am Dobben

Ein Dobben ist ein Graben oder ein kleines Gewässer. Die Straßen „Am Dobben“ und „Dobbenweg“ liegen nahe der Scharmarsch. Dort verläuft als Verbindung zwischen dem Wittrocksee und dem Kirchweyher See ein Graben. Auch war dort früher ein kleines Gewässer. Eine Vertiefung kann man dort heute noch sehen. Im Mittelalter oder davor soll dort noch ein Arm der Weser geflossen sein.


Am Holtwischdamm

s. Holtwischdamm


Am Köhlerbruch

s. Köhlerbruch


Am Schloß

Es wird wohl eine Legende sein, aber man erzählt sich folgende Geschichte: Es wohnte einst dort jemand in einem Häuslingshaus, der häufiger in der nahen Gastwirtschaft "Nordmann" zu finden war. Wenn er dann spätabends heimging, hieß es "Ich gehe jetzt in mein Schloss".

Hier stand die Mühle Wetjen


Am Schütting

Wenn Vieh unrechtmäßig irgendwo weidete, wurde es in den Schüttkoben gebracht, wo es gegen ein Strafgeld eingelöst werden musste. In Sudweyhe war der Schüttstall bis 1875 bei dem Brinksitzer Warneke (Gastwirt, Nr. 68) gegenüber dem Weg zum Warpel. Die in der Nähe liegende Straße "Schütting" ist wohl auch danach benannt.


Am Weißen Moor

Das Weiße Moor in Schlade bei Hagen war ein Schlatt, das bis in den 1920er Jahren bestanden hat. Danach wurde es eingeebnet. Das Moor soll den Namen nach den weißen Tüchern bekommen haben, die nach der Wäsche zum Bleichen am Moor ausgelegt wurden (Legende?). Wahrscheinlicher ist die Benennung nach dem Weißtorf, den man am Moor finden konnte.

Der Leester Maler Heinrich Schleede hat das Weiße Moor 1924 in Öl festgehalten.


Am Weyhenhof

Der Weyhenhof war mehrere Jahrhunderte lang der Sitz der Familie von Weyhe, die sich vorher „von der Kemmenade“ nannte und aus Bremen stammte. Ende des 15. Jahrhunderts verließen die von Weyhe den Ort Kirchweyhe und gründeten eine neue Grundherrnschaft in Bötersen (Bötersheim). Der Hof an der Kirchweyher Kirche wurde an einen Meyer übergeben und 1653 an den Besitzer des Sudweyher Gutes, von Fabrice, verkauft.


Am Westermoor

Das Westermoor war ein Schlatt/Heidegewässer am südwestlichen Rand von Leeste. Es ist auf einer Karte von 1831 noch eingezeichnet („Zehntländerkarte“) und danach verlandet oder eingeebnet worden. Es lag da, wo heute die Straßen „Am Westermoor“ und „Westermoor“ aufeinander treffen.


An den Runken

Erichshof: Vermutlich an den Feldern, wo Runken (Rüben) angebaut wurden.


An de Pattfoer

Wohnstraße am Rande des alten Kirchweyher Dorfes bzw. des Geestfeldes. Bedeutung (plattdeutsch): Padd = Pfad, Foer = (Acker-)Furche. Aussprache "Padfoor". Bei der Bebauung des Geestfeldes wurde der Name von Hermann Ahrens vorgeschlagen (hat 1971 einen Teil des Geestfeldes als Bauland an die Firma Böttcher & Maaß verkauft). "Schon immer liefen alle dort lang, wenn sie zur Schule oder zur Kirche wollten"



Angelse

Ortsteil der Gemeinde Weyhe, südlich von Erichshof gelegen


Apelsdamm

Sudweyhe (Kleemeyer)


Askaniasichter

Ist eine Arbeitsmaschine in einer Mühle und eine Art Wurfsichter, bei dem ein Schlägerwerk das Mahlgut zur Trennung nach Größe gegen feststehende Siebrahmen wirft.



Auf dem Berge

Straße in Angelse, auf der Grenze zu Melchiorshausen. Hier gab es einst eine kleine Geländeerhöhung (was im flachen Landschaften gerne mit „Berg“ bezeichnet wird): Eine Endmoräne der Eiszeit bildete einen Sandberg, der im Laufe der Zeit abgebaut wurde.

 

Foto von „3m hoher Wand“ (Geländeabbruch) wenn man vom Angelser Feld Richtung Angelse geht (hinter „Spitzenkiel“)

 

Die TK25 zeigt im Ausschnitt Angelse heute noch Höhenlinien zwischen dem Weg „Sandstraße“(westlich B6, am Sportplatz), der „Landsberger Straße“ und der Straße „Auf dem Berge“ (östlich der B6), die den „Berg“ andeuten


Auf dem Warpel

Die Straße in Sudweyhe am Rande der Marsch leitet sich nicht, wie manchmal vermutet, von den Warften ab, auf denen einige Häuser errichtet wurden, sondern von dem niederdeutschen Wort „wapel“= Sumpf. Vg. Jürgen Udolph, Namenskundliche Studien zum Germanenproblem. Berlin u. New York, 1994, A. 819-824). Der heutige Straßenname „Auf dem Warpel“ wird den mundartlichen Originalversionen „op’n Wapel“ oder „op’n Wabel“ (sprich op’n wobel“) nicht gerecht. Besser wäre gewesen „Auf dem Wapel“.


Ausspannwirtschaft

Als es noch keine Automobile, Busse, Bahnen oder Flugzeuge gab, blieb nur das Pferd zum Reisen und Transportieren von Gütern. Wollte man mit Pferden eine mehrtägige Reise unternehmen, mussten die Pferde unterwegs versorgt werden: Sie bekamen Futter, Wasser und eine Unterstellmöglichkeit zum Ausruhen und Schlafen. Dazu wurden sie von den Fuhrwerken oder Kutschen „ausgespannt“.

In Weyhe gab es mehrere Ausspannwirtschaften, die bekannteste ist „Dammschmidt“in Melchiorshausen - so geheißen, weil Gerd Schmidt sie am neuen Damm (Chaussee nach Syke/Nienburg, heute B6) eingerichtet hatte. Sie bot zu ihren besten Zeiten bis zu 60 Pferden eine Unterstellmöglichkeit. Die Fuhrleute oder Reisende konnten essen, trinken und übernachten. Auch war eine eigene Schmiede vorhanden. Andere „Ausspanne“: Waldkater, Sudmann (Melchiorshausen), Kaufmann (Dreye)