Gemeinschaftlicher Besitz

Geschichtsgruppe Weyhe

Paul Athmann

Weyhe Februar 2021

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

6.1.2. Gemeinschaftlicher Besitz (Gemeinheiten, Allmende) 

6.1.2.1 Nutzung der Flusstäler und Heideflächen als Viehweide

6.1.2.1.1 Gemeinheit: Ahauser Kuhweide / Lötcke / Lötjen

6.1.2.1.2 Gemeinheit der Kirchweyher Kuhweide 

6.1.2.1.3 Gemeinheiten des Weyher Bruchs und der Kirchweyher Heide 

6.1.2.1.4 Gemeinheit der Dreyer Kuhweide .

6.1.2.1.5 Korbinsel und Blauer Werder 

6.1.2.1.6 Gemeinheit der Sudweyher Kuhweide 

6.1.2.1.7 Interessenten-Gemeinschaft Sudweyher Wielt

6.1.2.1.8 Interessenten-Gemeinschaft „Limmer“

6.1.2.1.9 Gemeinheiten Hörden-Leeste (Leester Weide) 

6.1.2.1.10 Leester Heide 

6.1.2.1.11 Kirchweyher/Lahauser Heide-Gemeinheit 

6.1.2.1.12 Sudweyher und Jeebeler Heide 

6.1.2.2 Ablösungen von der Grundherrnschaft

6.1.2.2.1 Freikauf der Höfe aus der Leibeigenschaft und erste Aufteilungen 

6.1.2.2.2 Große Landausweisung in Kirch- und Sudweyhe.

6.1.2.2.3 Die Ablösungsordnung von 1833 

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6.1.2.1 Nutzung der Flusstäler und Heideflächen als Viehweide

 

Mit der Trockenlegung der Marsch- und Bruchgebiete um 1180 durch holländische und später auch einheimische Siedler ändert sich die Nutzung bisher ungenutzter Brachgebiete grundlegend: Jetzt werden die neu gewonnenen Marschwiesen als Viehweide und für die Heuernte genutzt. Schafe, Ziegen, Kühe, Pferde und Bienenvölker werden gehalten.

 

Die Bruchwiesen werden nach der Kultivierung teilweise privatisiert (nach „Holländerrecht“, also ohne Abhängigkeit von Grundherren), aber zu großen Teilen auch gemeinschaftlich genutzt.

 

Akten im Staatsarchiv in Hannover von 1624 bezeugen das Weiderecht der Einwohner von Ahausen, Dreye, Kirch- und Sudweyhe zur Zeit des 30-jährigen Krieges.1

 

Bei den als Gemeinheit bewirtschafteten Marschländereien gibt es einheitliche Nutzungsrechte für jeden Brinksitzer („Brinksitzer-Gerechtigkeit“), Kötner, Halbmeier und Meier.2 Oft wird z.B. im Syker Erbregister von 1678 das Weideland für das eigene Vieh aufgeführt und angemerkt: „für das übrige Vieh gebrauchet er die Gemeinheit“ oder „das übrige [Vieh] gehet mit in die gemeine Masch“.

 

Auch in den Bruchländern und auf der Heide gibt es viele gemeinschaftlich genutzte Flächen. Meist ist nur das gute Land der Geestfelder in privater Hand. Die Gemeinheiten werden, wo sie nicht beweidet werden können, vielfach auch zum Plaggenstechen und Torfgewinnung genutzt.

 

Die Gemeinheiten (Allmende) werden im 19. Jahrhundert oder Anfang des 20. Jahrhunderts fast überall aufgelöst und kleine Flurstücke den einzelnen Interessenten als Eigentum zugeteilt. Dabei ergibt sich die Größe des Anteils meist aus der Größe des schon vorhandenen Besitzes, d.h. nach der Klasseneinteilung Meier, Kötner, Brinksitzer usw. Die Pfarren, Schulen und die Herrschaft werden in gleicher Weise bedient. In Kirchweyhe gilt die Pfarrei als Vollmeierstelle. Die Pfarrwitwenversorgung hat den Rang einer Brinksitzerstelle. 3

 

Über die gemeinschaftliche Nutzung von Marschländereien gibt es einige Hinweise in den Archiven und in der Literatur. Sie befassen sich häufig mit Streitigkeiten über die Nutzung durch einzelne Landwirte, die Anlegung von Wegen, die Ausweitung der Nutzer-Gemeinschaft oder die Abgrenzung der Flächen. Auch die „Teilungen“ der Gemeinheit sind in den Akten festgehalten.

 

1795 werden folgende Gemeinheiten mit ihren Ausdehnungen gelistet:4

 

„Sudweyher Privativ-Geest-Gemeinheiten“:

„an Blanker Grasweide“                                                                                     118 Morgen

„Heide zwischen dem Sudweyher Holtze u. der Landwehr“                                43 Morgen 70 Q.-R

„Bauerforstgrund“                                                                                                 32 Morgen 3 Q.-R.

 

„Dem Dorfe Sudweyhe gehörende privative Masch-Gemeinheiten“:

„Die Sudweyher Kuhweide, soweit wie sie auf der Masch-Seite des Sudweyher Sees belegen ist“:

                                                                                                                                          59 Morgen 87 Q.-R.

„Jeebeler Privativ-Gemeinheiten“:

„an Blanker Grasweide“                                                                                        23 Morgen 84 Q.-R.

 

„Ahauser Privativ-Gemeinheiten“:

„Ahauser Kuhweide“ – in der Marsch                                                                    55 Morgen 3 Q.-R.

 

„Gemeinheiten worauf die Herrschafft auch verschiedene Dorfschaften berechtigt sind“:

 

„Die Weide bey der Stubben-Wiese“, „comun zwischen Sudweyhe u.

Ahausen“ – „Blanke Grasweide“                                                                            53 Morgen 52 Q.-R.

„Das Sudweyher Bruch zwischen Sudweyhe und Ahausen“ -

„Moor-Gründe“                                                                                                    1093 Morgen 69 Q.-R.

„Zwischen Sudweyhe Ahausen u. Jeebel com[m]une Sudweyher

Heide“- „Heid-Gründe“                                                                                          492 Morgen 20 Q.-R.

„Die Okeler Straße mit der kleinen Heide“ - „Heid-Gründe“                                    23 Morgen 48 Q.-R.

- „Moor-Gründe“                                                                                                        3 Morgen 51 Q.-R.

„Jeebeler Gestüt Holtz“, davon 1/3 „der Herrschaft“ zustehend

- „Moor-Gründe“                                                                                                        1 Morgen 70 Q.-R.

- „Dorfs-Forst-Gründe“                                                                                            62 Morgen 104 Q.-R.

„Die Jeebeler Brand-Heide“ – „Heid-Gründe“                                                         43 Morgen 53 Q.-R.

„Das zwischen Jeebel Lahausen Barrien com[m]une Barrier

Bruch, soweit es in der Sudweyher Bauerschafft situirt“ – „Blanke Gras-Weide“   30 Morgen 113 Q.-R.

„Aufn Bülten, com[m]un zwischen Jeebel u. Barrien“

- „Heid-Gründe“                                                                                                       71 Morgen 95 Q.-R.

- „Moor-Gründe“                                                                                                      16 Morgen 70 Q.-R.

„Die zwischen Sudweyhe, Jeebel, Barrien u. Okel comune Barrier Heide“ - 

„Heid-Gründe“                                                                                                       584 Morgen 90 Q.-R.

- „Moor-Gründe“                                                                                                      76 Morgen 93 Q.-R.

„Der zwischen Sudweyhe, Jeebel, Barrien u. Okel comune Barrier

Zuschlag“ - „Heid-Gründe“                                                                                    469 Morgen 11 Q.-R.

- „Moor-Gründe“                                                                                                      40 Morgen 92 Q.-R.

„Das Okeler Moor“ – „Moor-Gründe“                                                                     414 Morgen 45 Q.-R.

„Die Differenz der vom Okeler Moore verschieden angegebenen

Grentzlinie“

– „Moor-Gründe“                                                                                                      82 Morgen 25 Q.-R.

 

 

„Sudweyher Masch-Gemeinheiten wozu alle Sudweyher Masch-Interessenten gehören“:

„an Feldland“                                                                                                             4 Morgen 72 Q.-R.

„an Blanker Weide binnen Deichs“                                                                            9 Morgen 79 Q.-R.

„an Außenland“                                                                                                      182 Morgen 45 Q.-R.

„an Weserdeichen“                                                                                                  16 Morgen 49 Q.-R.

„an Wegen und Triften“                                                                                            42 Morgen 67 Q.-R.

 

Laut Berechnung des Syker Amtmanns Rumann verfügte die Bauerschaft

Sudweyhe (Sudweyhe, Ahausen und Jeebel) im Jahr 1795 über

Gemeinheiten mit einer Gesamtfläche von                                                                       4066 Morgen 75 Q.-R. .

 

Gesamtfläche in 1797

„Bauerschafft Sudweyhe – in der Masch“                                                              3033 Morgen 62 Q.-R.

„und in der Geest“ 5471 Morgen 70 Q.-R.

„also Bauerschafft Sudweyhe hat Fläche“                                                            8505 Morgen 12 Q.-R. =                                                                                                                                                      22,18 qkm

Vogtei Weyhe in 1797:                                                                                                     14502 Morgen 84 Q.-R.

davon

Bauerschaft Kirchweyhe – Marsch                                                                               2777 Morgen 8 Q.-R.

                                    Geest                                                                                  3720 Morgen 64 Q.-R.

                                    Gesamtfläche                                                                    5997 Morgen 72 Q.-R.=                                                                                                                                                      15,64 qkm

 

„gehören zur Bauerschafft Sudweyhe – in der Masch“                                                       3033 Morgen 62 Q.-R.

                                                              „und in der Geest“                                                 5471 Morgen 70 Q.-R.

„also Bauerschafft Sudweyhe hat Fläche“                                                                  8505 Morgen 12 Q.-R.=                                                                                                                                                           22,18 qkm

 

6.1.2.1.1 Gemeinheit: Ahauser Kuhweide / Lötcke / Lötjen

 

Die Ahauser Kuhweide (auch Lötjen oder Lötcke genannt) wird schon 1585 erwähnt und 1829 aufgeteilt. 5 Im Erbregister des Kirchspiels Weyhe von 1678 heißt es: "Das dorff Ahausen hat in privato eine kuhweyde, die Löetke genandt, außerhalb deiches an der Weser, undt treibet darein 1 voll- undt halbmeyer 4, ein köter 2 kühe“ 6

 

Interessenten der Ahauser Kuhweide sind 1829 bzw. 1842:

o VM Diedrich Lehmkuhl                                                                                   [= Ah 5 (Rieder Str. 59)]

o VM Johann (jetzt Heinrich) Oetjen                                                                 [= Ah 3 (Rieder Str.57)]

o VM Johann Heinrich Meyer                                                                            [= Ah 1 (Ahauser Str. 23)]

o VM Johann Wetjen ( Stief- und Altvater Michael Meier)                                 [= Ah 2 (Ahauser Str. 25)]

o VM Gercke Warneke olim Wilken                                                                   [= Ah 4 (Ahauser Str.17)]

o HM Hinrich Dörgeloh Erben                                                                            [= Ah 8 () ]

o HM Heinrich (jetzt Brüning) Bischoff                                                               [= Ah 6 () ]

o HM Diedrich Böschen Erben                                                                          [= Ah 9 (Ahauser Str. 7)]

o HM Johann Ahrens                                                                                         [= Ah 7 (Ahauser Str. 5)]

o HM Johann Heinrich Wetjen Erben                                                                [= Ah 10 (Rieder Str. 53)]

o Kt Otto Kehlenbeck                                                                                        [= Ah 14 (Ahauser Str. 18) ]

o Kt Hinrich Dörgelo                                                                                          [= Ah 12 (Ahauser Str. 6)]

o Kt Hermann Brüning Erben                                                                            [= Ah 11 (Ahauser Str. 27)]

o Kt Johann Hinrich (jetzt Diedrich) Wetjen                                                      [= Ah 13 (Ahauser Str.) ]

 

Im Rezess über die Sudweyher Gemeinheiten werden die Grenzen bezeichnet: "Die Enden hinterm Deiche von Diekmanns Hause in Ahausen an, bis an den Grundstrek, grenzen östlich an die Kuhle bei Diekmanns Haus, nördlich an die Lätjen oder Ahauser Kuhweide, und Langen Lätjenkamp, westlich an den Grundstreck, südlich an den Deich." 7 Im Abschluss-Rezess von 1842 ( zur Teilung ab 1829) werden die Grenzen wie folgt beschrieben: „ist außendeichs belegen und gränzt im Süden an das Dorf Ahausen, im Westen an die Kämpe des Halbmeyers Bischof und des Vollmeyers Lehmkuhl, im Norden an die Mahndorfer Interessenten-Weide und im Osten an den Kamp des Halbmeyers Bischof“.8

 

 

6.1.2.1.2 Gemeinheit der Kirchweyher Kuhweide

 

Wilhelm Schacht beschreibt 1960 die gemeinschaftliche Nutzung der Kirchweyher Marsch: „Die Allmende (große Kuhweide) liegt außerhalb der eigentlichen Feldmark; aber alle Siedler haben Anteil daran.“ 9

 

1582 gibt es Grenzstreitigkeiten zwischen Leeste und Kirchweyhe an der Kirchweyher Kuhweide. Immer wieder wird gestritten um die besten Weiden. Wenn Leester Schweine und Gänse zu den Häusern der Kirchweyher laufen, werden sie nach alter Sitte gepfändet, was zu erbittertem Streit führt. Schließlich setzen die Leester beim Syker Amtmann durch, dass sie einen Teil der Weide zugesprochen bekommen und diesen einzäunen dürfen.10

 

1697 wird eine Beschwerde beim Amtmann zu Syke eingereicht, dass die Dorfschaften Weyhe, Dreye und Ahausen ihre Schweine ohne Hirten laufen oder sie durch Kinder hüten lassen.11

 

1743 gibt es ein Verfahren des Erbgesessenen v. Hademstorff zu Weyhe gegen die Bauerschaft Kirchweyhe wegen Mithude auf der Kirchweyher Gemeinheit.

 

1745 streiten sich die Brinksitzer und die Meier von Kirchweyhe über die Nutzung der Pferdeweide auf der Gemeinheit.12

 

1798 ziehen die Dorfschaften von Kirch- und Sudweyhe, von Lahausen und Dreye gegen die Ausweitung der gemeinschaftlichen Weiden auf neue Anbauer des Grafen von Schwicheldt zu Felde.13 Das Urteil im Jahre 1800 gegen Schlüter und v. Schwicheldt fällt zugunsten der Anbauer und des Adels aus: Anbauern auf adeligen Gütern „können ihr Vieh auf die gemeine Weide treiben, wenn sie dies von dem ihnen eingethanen Lande ausfüttern können“.14

 

1799 streiten sich die Interessenten der Kirchweyher Marsch mit dem Landwirt Johann Dörgeloh aus Dreye wegen der sogenannten Ahnewende.15

 

1824 sind an der Nutzung der Kirchweyher Kuhweide 49 Landwirte aus Kirchweyhe und 18 aus Lahausen beteiligt.16

 

Zwischen 1840 und 1858 erfolgen die Teilungen der Kirchweyher und Dreyer Marsch.17 Die Kirchweyher Kuhweide wird danach aber weiter im Rahmen einer „Realgemeinde“ genutzt.

Rinderherde an der Tränke (Am Kuhzaun?). Foto W.Meyer

 

1921 sind neben der ev. Kirche und der Schule noch folgende Kirchweyher Landwirte Mitglieder dieser Realgemeinde: 18

Ahrens, Heinrich

Ahrens, Heinrich

Ahrens, Hermann

Ahrens, Hermann

Bauermeister, Johann

Blankenhagen, Johann

Brüning, Heinrich *

Budelmann, Heinrich

Budelmann, Hermann *

Daneke, Albert

Daneke, Fritz

Daneke, Johann

Daneke, Joh. Bernhard

Daneke, Joh. Heinrich *

Daneke, Hermann

Daneke, Karsten

Dörgeloh, J.H.

Dörgeloh, Johann

Evers, Heinrich

Garbs, Johann

Grasshoff, Johann

Kehlenbeck, Johann Kehlenbeck, Heinrich

Lahrs, Friedrich *

Lange, Johann

Meyer, Albert

Meyer, Friedrich

Niemeyer, Johann H. *

Niemeyer, Heinrich *

Osterloh, Johann

Reinecke, Johann

Rumpsfeld, Hermann *

Rumpsfeld, Heinrich *

Schumacher, Joh. H.

Schwarz, Johann Fr.

Senkstake, Heinrich

Siemer, Johann

Stütelberg, Klaus

Tietjen, Anna

Töbelmann, Heinrich

Vespermann, Joh. Fr.

Warneke, Johann

Warneke, Heinrich

Warnken, Johann H.

Wetjen, Friedrich

von Weyhe, Cord

Wittrock, Heinrich

Wittrock, Hermann H.

*) aus Lahausen


Ein Foto aus den 1930er Jahren (?) zeigt die Kirchweyher Kuhherde bei der Tränke am Wittrocksee19

 

Weitere Aufteilungen:

1899 wird das Kirchweyher Heufeld neu aufgeteilt.20

 

 

6.1.2.1.3 Gemeinheiten des Weyher Bruchs und der Kirchweyher Heide

 

1828 wird die Kirchweyher Bruch- und Heidegemeinschaft geteilt. Dabei werden nicht nur Äcker und Weiden in private Hände vergeben, sondern auch die meisten der Schlatts und Brachflächen.21

 

1842 erfolgt die „Spezialteilung“ des Weyher Bruchs vor Leeste. 22

 

 

6.1.2.1.4 Gemeinheit der Dreyer Kuhweide

 

Der Syker Lehrer Albert Paul nennt in seinem Heimatbuch 1929 die Dreyer Gemeinheit „Im Busch“. Hiermit sind vermutlich die Dreyer Kuhweide, der Henkenwerder und der angrenzende Buschwerder gemeint.23

 

Die Kuhweide wird vermutlich im 16. oder 17. Jahrhundert erst nutzbar, als der Weserarm um den Henkenwerder und den Blauen Werder verlandet und die Insel zugänglich wird. Damit haben die Dreyer ihre eigene gemeine Kuhweide und sind nicht mehr auf die Kirchweyher Kuhweide angewiesen.24

 

Dennoch gibt es weiterhin Streit mit den Kirchweyhern, die die Dreyer Kuhweide nutzen, um Grassoden für den Deichbau dort abzugraben. Aus den Jahren 1651 bis 1664 sind Akten erhalten, die Verhandlungen über die Nutzung der Kuhweide und den genauen Zeitpunkt (Herbst oder schon Sommer) des Abgrabens aufzeigen. Auf Kirchweyher Seite sind die Junker Dietrich Frese und Remmert Frantz von Hademstorff die Wortführer. Schließlich wird 1663 den Kirchweyhern ganz verboten, die Dreyer Kuhweide zum Grassodenstechen zu benutzen.25

 

1854 gibt es Streit um den Kuhweideweg: Ein von Fußgängern ausgetretener Pfad zwischen dem Blauen Werder und dem Henkenwerder soll auf Antrag der Eigentümer geschlossen werden. Der Ausgang des Verfahrens vor dem Amt Brinkum ist nicht bekannt. 26

 

1856 erheben die Interessenten der Dreyer Kuhweide Einspruch gegen die Einfriedung des an die Kuhweide angrenzenden Blauen Werders, was wohl im Zuge der Verpachtung des Werders geschieht. Dazu gibt es zwischen 1904 und 1914 erneut Streit, als der Blaue Werder eingedeicht werden soll. 27

 

Zwischen 1914 und 1917 wird die Dreyer Kuhweide dann vollständig aufgeteilt (Spezialteilung). 28

 

 

6.1.2.1.5 Korbinsel und Blauer Werder

 

1886 schreibt die Domänen-Verwaltung in Nienburg die Korbinsel (8 ha) und den Blauen Werder (30 ha) zur Verpachtung aus.29

 

Um 1900 wird der Blaue Werder vom Wasserbauamt in Verden verwaltet. Die Nutzung der Weiden wird zur Verpachtung ausgeschrieben.30

 

 

6.1.2.1.6 Gemeinheit der Sudweyher Kuhweide

 

Heinrich Esdohr vermerkt über die Sudweyher Kuhweide: „Bis 1845 Gemeinschaftsweide der Sudweyher Bauern, hinter dem Dorfe zwischen Hache und der Straße nach Ahausen“. 31

 

In einem Vertrag von 1657 zwischen Dietrich Frese und der Bauerschaft Sudweyhe und Ahausen wird geregelt, dass nach „Hinfallung des Waßers“ die gemeinen Wiesen noch eine Weile „verschonet“ werden sollen. Junker Dietrich Frese verpflichtet sich, nur 8 Pferde auf dem Kamp grasen zu lassen und zur Nachweide nicht mehr als 8 Kühe. Den von dem Junker „absonderlich gegrabenen Camp“ darf dieser aber privat nutzen. Außerdem darf er „wegen des von den Weyhern angekauften Gutes“ 32 auf den Ländereien der „wüsten Höfe“ in der Marsch noch „4 Pferde, 6 güste Kühe Pester und 18 Schweine“ „jährlich treiben“. 33

 

Nach dem Syker Erbregister von 1678 hat der Hof Sudweyhe Nr. 4 (Wetjen) „in der Dorffe Kuhweyde 6 Kühe zu treiben frey“

 

Im gleichen Register wird für den Hof Sudweyhe Nr.14 (Meyer) vermerkt: „Noch in der Sudweyher Kuhweyde auch 3 Kühe Weyde“ sowie „ Zu wißen, daß die Sämtlichen 16 Köter zu Weyhe, worunter Claus auf dem Mohr mit begriffen einen Ambts Schein und Bescheid sub manu Seel. Hinrich meyers p.t. Ambtmanns daselbst de Ao 1650 den 13 July praelusiret, des Inhalts, daß nemlich Sie, obberührte Köter, nach geführter Klage […] dero Vieh allerley Art mit in der Sudweyher Dreschmasch treiben und weyden mögen, seyn aber dagegen verpflichtet, 50 ad 54 Fuß auf dem teiche, wie auch 16 gräben in der Masch zu erhalten […]“ 34

 

Noch 1825 werden diese Weiderechte berücksichtigt bei der Aufteilung der Sudweyher und Ahauser Marsch:

 

„Die Sudweyher und Ahauser Kötner mit Ausnahme von Harm Lührs [Nr. 18] und Sudweyhe, Witwe Bötjer [Nr. 23, Wwe Oetjen geb. Sengstake] und Johann Stegmann [Nr. 15, Joh. Dörgeloh, Hausname Stegmann] haben für die genoßene Dresch- und Stoppelweide, wozu sie mit einer bestimmten Anzahl von Hornvieh und Gänsen berechtigt waren, eine vergleichsweise festgesetzte Abfindung von 80 Quadratruten für jede Rinder- und Gänseweide, der Kötner Heinrich Meyer zum Moore aber, dem eine unbestimmte Weideberechtigung zustand, überhaupt 8 Morgen […] Binnendeichs privatim zugetheilt erhalten […]“ 35

 

Heinrich Esdohr führt dazu einige der beteiligten Kötner auf: Nr.22 (Dietrich Schröder), Nr.13 (Johann Fröhlke), Nr.26 (Esdohr), Nr.25 (Hinrich Lange), Nr.16 (Warnke Warneke–Apmann), Nr. 24 (Joh. Cord Rumsfeld), Nr. 20 (Herm. Lankenau–Muttermann), Nr.14 (Joh. Heinrich Meyer auf dem Moore)

 

1786 klagen die „freiherrlichen v. Schwicheldtschen Mühlenkampsleute“ zu Sudweyhe gegen die Dorfschaft Sudweyhe wegen der „Übertreibung“ der gemeinen Weide.36

 

1836 legt der Sudweyher Vollmeier Esdohr einen Weg durch die Sudweyher Gemeinheit am Kirchweyher See an, um so besser zu seinen Marschkämpen und den Lehmkuhlen zu gelangen. Die Sudweyher Bauern fordern eine Bestrafung und eine Nutzungsgebühr von 8 Guten Groschen an die Gemeinschaftskasse. Esdohr wird vom Amt Syke die weitere Anlegung des Dammes untersagt und „zur Strafe notiert“. Er muss die Kosten tragen. 37

 

Der Rezess von 1845 über die Spezialteilung 38 der Sudweyher Gemeinheiten39 führt neben den Sudweyher Gütern (v.Schwicheldt, Blohm/von der Decken/Wetjen), dem Vorwerk zu Syke, der Kirche und der Schulen zu Ahausen und Sudweyhe insgesamt 13 Vollmeier, 11 Halbmeier, 9 Großkötner, 9 Mittelkötner, 4 Kleinkötner, 36 Brinksitzer, 18 Anbauer, 8 Abbauer mit Gänsetrift, 14 Abbauer ohne Gänsetrift aus Sudweyhe, Jeebel und Ahausen auf. Außerdem ist eine Forst-Interessentengemeinschaft aus Sudweyhe beteiligt.

 

In dem Rezess wird auch der gemeinschaftliche Torfstich im Sudweyher Bruch geregelt. Es werden Plätze ausgewiesen und klassifiziert, die dann an die Berechtigten (d.h. an die Häusler aus Ahausen und Sudweyhe) verlost werden.40

 

 

6.1.2.1.7 Interessenten-Gemeinschaft Sudweyher Wielt

 

1779 sind in einer Eingabe der Wielt-Interessenten zum Bau des Weser-Kanals (Durchstich) bei Dreye einige der 24 Interessenten namentlich aufgeführt: Hinrich Diekmann, Johann Meyer, Hinrich Dörgeloh, Heinrich Dörgeloh, Hinrich Behrens u.a.41

 

Im Sudweyher Wielt gibt es immer wieder Auseinandersetzungen über die Nutzung neu entstandener Sandbänke und Marschwiesen aufgrund von Änderungen im Flussverlauf. Offensichtlich haben die Wielt-Interessenten nicht immer um Erlaubnis gefragt, wenn sie Weiden abschnitten oder neue Sandbänke nutzten.42

 

Um 1821 heißt es: "Der große Busch und das Wielt, ist Theils Wiesengrund unter 25 Interessenten [...] ist belegen oberhalb des Königs Insel an der Weser" = 168 Morgen 8 Q.-R. / "Der 26ste Interessent die v.d. Deckenschen Erben, haben ihren Antheil im Jahre 1821 den übrigen 25 Interessenten verkauft." 43

 

Ebenfalls namentlich genannt als Wieltinteressent wird 1834 der Vollmeier Johann Esdohr. Er vertritt die Interessenten bei einer Auseinandersetzung gegen den Vollmeier Johann Dörgeloh und die Halbmeier Dietrich Heinrich Struthoff, Klusmann und andere wegen der „Befriedigung“ von Grundstücken. 44

 

1860 lässt die Hannoversche Wasserbauverwaltung am Sudweyher Wielt im Rahmen der Weser-Korrektion sog. Stachwerke in den Strom hineinlegen. Dort bilden sich Sandablagerungen, auf die die Wieltinteressenten Anspruch erheben. Die Klage wird 1867 abgewiesen mit der Begründung, dass die Sandablagerungen zum Fluss gehören, nicht aber zum Wielt.45

 

 

6.1.2.1.8 Interessenten-Gemeinschaft „Limmer“

 

Um 1739 wird einer Gruppe von Sud- und Kirchweyher Bauern die „Rottwiese“ (später „Limmer“ oder „Weiher Limmer“ genannt) am Rieder See zugewiesen - als Gegenleistung für Äcker und Wiesen, welche die betreffenden Bauern dem Gut Heiligenbruch in der Rieder Feldmark abgetreten hatten.

 

Siehe hierzu die Abschrift einer Vereinbarung v. 1. Juni 1739:46

 

„Als nachbenahmte Einwohner zu Kirch- und Sudweyhe, als Warneke Henneken Claus Warneke, itzo Töbelmann, Hinrich Wittrock, Gerke Daneken, Lütje Fricke, jetzo Brüning Johann Meyer, Harm Siedenburg, Cord Koch, Hinrich Mohrmann, Hinrich Warneken, Johann Esdohrn, Dierk Esdohrn, Harm Heitmann, der Voigt Johann Henrich Precht, Dierk Finke, Berend und Wiechen Warneken, Johann Hinrich Schumacher, und Bolwien Butelmann, bey dem Reductions-Negotio einiger Herrschaftlichen Gutsleute Höfe zu Rida zugleich nebst vielen andern hiesigen Amts Einwohnern einiges Land angenommen; und aber erst gedachten Einwohnern zu Kirch- und Sudweyhe der entlegenheit halber mit Land in der Riedeschen Marsch oder Geest nicht woll angedienet werden können: Also hat man kraft habender special Commission von Königlich- und Churfürstlicher Cammer mit obbenannten Kirch- und Sudweihern Bis zu erfolgender Ihro König[licher] Majestaet Unsers Allergnädigsten Herrn Allerhöchst Selbst oder Ihro illustren Cammer folgenden Contract getroffen:

 

Königlich und Churfürst[liche] Cammer überläst zu einen wahren Erb-Meyer-Recht an ernante Weyher Eingesessene an die Rieder-See stoßende Pertinens die Roht-Wiese genant, welche […] 27 Molt 10 Himts[aat] – Sp[intsaa]t gros ist.

 

Obernante Weiher Eingesessene übergeben dagegen an das Königliche Guth Heiligenbruch eben so vieles in der Riedeschen Fluhr belegene Land wieder, bestehend in Geest- Marsch und Wiesen Lande […] . Ferner haben diese Weiheschen Einwohner laut Commissions-Protocolli übernommen, das sie diejenige Onera, welche auf das Land haften, so dem Guth Heiligenbruch gegen die Roht-Wiese zu Theil wird, abführen wollen, wie dann […] auf einen Himtsaat des Roht-Wiesen Landes, folgende Onera [= Abgaben/ Steuern] kommen, ständige Zins – 1 mg. [= Mariengroschen] 4 2/3 d [= Pfennig], 1 7/18 Spint Korn, halb Gersten, halb Hafern, Sykescher Maaße an Contribution Monathlich in Triplo 1120/1287 d

 

Was den auf das Land haftenden Wochen Dienst anlanget: So wird selbiger mit Gelde bezahlet, niemahlen aber in Natura gefordert, und ist das höchste Quantum, das auf 6 Himtsaat Landes 1 1/5 Spann-Tag komt, wesfals die Rieder Eingesessene a Tag 6 mg. gebohten; Man will jedoch für die Weyher Commissions-Wegen erst gehörigen Orts anfragen, Ob ihnen dieser Geld-Post geringer angesetzet werden solle?

 

Der Zehnte wird niemahls in Natura gezogen, sondern mit Gelde bezahlet; und wie die Weyher desfals 2 mg. per Himtsaat gebothen: Also soll auch diesen puncts halber, an gehörigen Ort berichtet und was mög- und Leidlich ist, für diesen Contrahenten besorgt werden.

 

Alledieweil auch die Eingesessenen zu Kirch- und Sudweyhe bey der Commission nachgesuchet, daß die vorgedachter Maaßen auf das Land haftende Onera und Unpflichten von Ihnen mit einem Capital Geld bezahlet: Also die Onera abgekaufet warden mögten: Also will man auch Commissions-Wegen dahin Fleiß anwenden, ob Ihnen zu Willfahren stehe, und desfalls diensahme Vorschläge höheren Orts bey ersterer Gelegenheit besorgen.

 

Den Weg von Weyhe nach der Roht-Wiese betreffend: So ist das Amt bereits mit Friedrich Meyer zu Ahausen einig worden, und wird also dieser Weg denen Weyhern frey übertragen. Gleich wie auch übrigens in dem lezten Termino zu Ketsche nemlich den 21ten diesen Monaths allererst der Commission angezeiget worden, daß der quest. [quaestionirete = fragliche/ besagte] Weg auch, außer Friedrich Meyers Land, noch Claus Warnecke und Gerke Benecken Land berühre: Allso will man sich nunmehro bemühen auch diesen punct zur Richtigkeit zu beschaffen.

 

Nachdehm dann ferner diese Eingesessene zu Kirch- und Sudweyhe begehren, daß die Einquartierung von ihnen mit Gelde nacher Rieda hin bezahlet werden möge: Allso soll auch dieser punct bey verfertigung des Riedaschen Catastri dem Herrn Land-Rath und Drost von Quiter, als Land Commissario vorgetragen und desfalls Amts-wegen was möglich ist, gesorget werden.

 

Die Bezahlung des Landes betreffend: So haben die Weyher Eingesessene Laut Protocollii vom 19ten Februar 1739 sich Erklähret, für das Himtsaat 22 rthlr. in Courant-Münze – und zwar zum ersten Termin 3 rthlr. zu zahlen, auf ein Himtsaat hernach aber Jährlich Einen rthlr. zu zahlen, jedoch, daß denenjenen welche Geld aus Riedescher Länderey zu fordern, das Ihrige demnegst gut gethan werde;

Als nun auch zu Rieda derselbige Preis eines Himtsaat Landes angenommen wird, welchen die Weyher gebothen: So hat man auch Commissions-Wegen sub sperati [= in Hoffnung der Genehmigung] das Oblatum [= Anerbieten] angenommen,und soll ratione [= wegen] der Bezahlungs Termine mit diesen Contrahenten auch nach aller Billigkeit, gleich zu Rieda geschehen wird, verfahren werden.

Nachdehm nun die Eingesessene zu Kirch- und Sudweyhe von uns Endes Unterschriebenen, all Vorstehendes Schriftlich verlanget haben, Also wird Ihnen daßelbe bis zu derer Königlich und Churfürstlichen hohen Collegiorum Hochgeneigst und Gnädige Einwilligung damit zur Nachricht ertheilet.

So Geschehen Sycke den 1ten Junii 1739.

(L.S.) v. Stafhorst [Drost d. Amtes Syke] Johann Philip Thiling [Amtmann d. Amtes Syke] J Reinecke

 

 

 

6.1.2.1.9 Gemeinheiten Hörden-Leeste (Leester Weide)

 

Auch in der Leester Marsch wird das Vieh auf die Gemeinheit getrieben und somit die Marsch gemeinschaftlich genutzt. Zur Beaufsichtigung des Viehs sind eigene „Feldhüter“ eingestellt.47

 

Die Leester Scheer-Weide

Karte des Amtes Syke mit der „Lehster Masch“ und der „Lehster Weyde“ (Ausschnitt) von 1755 48

 

Im Erbregister des Kirchspiels Leeste von 1678 wird die Leester Scheerweide wie folgt beschrieben:49

.

„Weide. Lieget für dem dorffe ist befriediget, undt wird allein für milchvieh undt pfärde gehäget. Wegen der anzahl, haben sie zwar vormahls eine vergleichung unter sich gemacht, sein aber damit selbst nicht mehr friedlich, sondern einer andern eintheilung gewärtig. In diese weyde gehören die vollen meyer, halben, köter und älteste bringsitzer, haben bis dato getrieben an milchviehe undt pfärden“: Ein Vollmeier 21, ein Halbmeier 13, ein Kötner 10, ein Brinksitzer 9 und ein geringer Brinksitzer 6 „Häupter“.

 

„In der masch genießen alle die vor undt nachweyde, welche landt darein haben. Gemeinde hude und weyde, wird in 2 theyle getheilet, undt treibet daß dorff deßen gemeine vieh, bis an den Weyher scheidegraben, an die möhre und bäche, so viele deren in des dorffes marck undt gerechtigkeid sich befinden. Die mühlenleuthe treiben aber nach der brinkumer seithe hinaus, bis vor derselben feldt, undt theilet beyderseiten vieh, daß graß mit dem munde, an öhrten und enden, das ein theil dem andern keinen schaden thue.“

 

1785 wird vom Leester Pfarrer Holzmann berichtet: „Die Leester Scheerweide wird betrieben mit 840 Kopf Vieh, davon jeder Höfner seine festgesetzte gewisse Anzahl hat. Jede Weide tut jetzo an Miete 1 1/2 Thaler." 50

 

1637 streiten Leester und Arster Bauern über die Vor- und Nachweide in der Leester Marsch.51

 

1787 streitet sich der Besitzer des Gutes Leeste, der Leutnant Langwerth, mit der Bauerschaft zu Leeste wegen Hude und Weide in der Leester Scheerweide.52

 

 

1794 wird dann die Leester Scheerweide aufgeteilt. 53 Der Lehrer Weidmann erhält von der Königlichen Landwirtschaftsgesellschaft eine Anerkennung als „vorzüglicher Veranlasser und Beförderer der Gemeinheitstheilung und Verkoppelung von 1113 Morgen“.54

 

1801 beschwert sich die Witwe des Hauptmanns Langwerth als Besitzerin des Leester Gutes über die Landausweisung in der Leester Gemeinheit.55

 

1816 klagt die Dorfschaft Leeste gegen das Amt Syke wegen unbefugter Ausweisung von 6 Morgen Land aus der Leester Gemeinheit.56 Auch gibt es 1823 Differenzen zwischen Hörden und Brinkum beim Verkauf von Gemeinheiten.57

 

Vorwiese

 

Schon ab 1789 beginnt die erste Aufteilung (Vereinzelung) von Land aus der Leester Marsch an kleine Brinksitzer: Mit der Auflösung des Vorwerks Erichshof wird auch die zum Vorwerk gehörige Vorwiese aufgeteilt, meist an Leester Kleinbauern, Dabei beteiligt sich auch der Hof Bötjer aus Arsten mit 100 Himtsaat an einem Landtausch. Wobei er wohl Land aus der Vorwiese erhält, und dafür Land in der Marsch abgibt. Auch ein anderer Arster erhält ein kleines Stück von 3 Himtsaat.

 

Wie H. Greve in seiner Materialsammlung zum Vortrag über Erichshof 58 berichtet, wurden schon 1782 erste Stücke des Vorwerks an 10 Neubauer in Erichshof und 6 in Hörden verteilt. Auch wurde schon eine Neubauerstelle in der Vorwiese selbst abgeteilt: Hier siedelte der Schmied Grothenn.

 

Im Jahr 1790 sind es 34 Interessenten, die zwar die Landstücke auf Erbenzinsbasis bekommen, aber für den Weidebetrieb eine Weidegemeinschaft bilden. Die Teilungsurkunde von 1790 enthält auch einige Regeln für die Beweidung und den Betrieb als Wechselmarsch: 59

 

a) „Kein Teilnehmer darf Schweine in die Vorwiese bringen“

b) „Kein Teilnehmer soll eine Vorweide in der Vorwiese exerciren“

c) „Niemand der seinen Teil säet, hat in dem Jahre irgendeinen Weidegenuß auf seinem Stücke, nicht

     eines Kopfes“.

d) „Nur der kann Nachweide exerciren, der seinen Teil in dem Jahre heuet. Die Nachweide geht

    überall, sowohl über die abgeheuten Flächen als über die Stoppel.“

e) „Nachweide ist von keinem anderen Vieh als Hornvieh zu verstehen.“

f) „Das Gras auf dem Hauptwege, wenn etwas da ist, sollen die Inhaber beiderseits schleifen (?)

    den Stücken und kein anderer unter sich teilen.“

g) „Jeder Teil wird wie 8 Hibtsaat oder 4 Hibtsaat angenommen. Vier Hibtsaat machen eine Weide.

    Also 8 Hibtsaat 2 Weiden, Kopf für Kopf, also soll niemand mit 2 Rinder statt eine Kuh kommen.“

h) „Nro 32 Warnke von Arsten war vor der Teilung der Viehhirte des Vorwerks Erichshof in der

    Vorwiese. Ihm gehört eine Weide. Die Gesellschaft aber bereitet ihm jedes mal 2 Weiden an,

    solange er gute Aufsicht über die in der Vorwiese weidende gemeinschaftliche Herde führt.“

i) „Nro 34 Die Ochsenhörn, wenn sie 2 mal gemäht wird, so gehört ihr in dem Jahre keine

    Nachweide. Braucht aber nur 1 mal gemäht werden, so gehören ihr in dem Jahre 2 Weiden“

j) „Bötjer in Arsten gehört zu dieser Weidegesellschaft nicht, weil er seinen Teil von 75 Hibtsaat

    auf dem seinigen und besonders gegen Nro 14 bis 20 ohne jedoch diese 7 Teile zu schmälern

   mit einem Graben für sich einschließen soll, er darum aber doch keine Schweine-Weide darauf ,

   seiner Wege vom Hauptwege ab finden sich zwei als nemlich oben vor den Stücken Nro 21 bis 28

   einer, und der andere oben vor den Stücken 8 bis 13 an der Ochte heran.“


Hibtsaat Sgt Quadrat Ruthen

1,     zu 8 „ 3 „ –  Kleinbrinksitzer Johann Voß in Leeste

2,     zu 7 „ 3 „ –  Kleinbrinksitzer Claus Schulte in Leeste

3,     zu 7 „ 3 „ –  Kleinbrinksitzer Hinrich Stattlander in Leeste

4,     zu 7 „ 3 „ – Johan Busch oder Finke in Leeste

5,     zu 7 „ 3 „ – Albert Reiners in Leeste

6,     zu 7 „ 3 „ –  Kleinbrinksitzer Johan Cord Harges (Haryes?) in Leeste

7,     zu 7 „ 3 „ – Albert Drewes in Leeste

8,     zu 7 „ 9 „ –  Harm Dreyer in Leeste

9,     zu 7 „ 9 „ –  Gerd Stahmann in Leeste

10,   zu 7 „ 9 „ – Gerd Böse in Leeste

11,   zu 7 „ 9 „ – Johan Landsbergen in Leeste

12,   zu 6 „ 3 „ 9  Cord Schwers in Leeste

13,   zu 7 „ 2 „ 4  Hinrich Wetjen bei der Beke

14,   zu 8 „ 1 „ 2  Hinrich Hünke oder Prech(t?)

15,   zu 7 „ 9 „ –  Johann Bothe

16,   zu 7 „ 9 „ – Johan Gerke bei der Beke

17,   zu 7 „ 9 „ – Johann Hüsing abwesend

18,   zu 7 „ 9 „ – Heinr. Schm(???)pohl

19,   zu 7 „ 9 „ – Heinr. Töbelmann

20,   zu 7 „ 9 „ – Albert Voß

21,   zu 7 3 9 „ – Heinr. Wetjen

22,   zu 7 3 9 „ – Harm Lahrs (Luhrs?)

23,   zu 7 3 9 „ – Claus Drüker

24,   zu 7 3 9 „ – Ahrend Meyer

25,   zu 7 3 9 „ –Johan Lahrmann

26,   zu 7 3 9 „ – Dider. Voß

27,   zu 7 3 9 „ – Carl Schwers

28,   zu 7 3 9 „ – der Herrschaftliche Zolldienst zu Dreye

29,   zu 8 - - „ –  Albert Warnken

30,   zu 8 - - „ –  Johan Harms

31,   zu 8 - - „ –  Lüder Poggenburg

32,   zu 3 1 - „ – Heinrich Warnken in Ahrsten

33,   zu 14 - - „ – wegen der Brinkumer Zoll angesehene Neubürger Kulman zur Bebauung und Bewohnung

[??]  zu 6 1 1 „– die Ochsen hören Kleinbrinksitzer Georg Wilhelm Radje in Leeste

35    zu 75 – „–  Hinr. Bötjer Voll- und Halbmeier in Ahrsten

In die Stelle seiner der Erichshofer Vereinzelung dagegebener tauschten 100 Himtsat

 

 

Zusammen mit der Aufteilung der Vorwiese wird auch ein Landtausch mit dem Arster Hof Bötjer durchgeführt: Der Hof bringt 100 Hibtsaat ein und erhält 75 Hibtsaat aus der Vorwiese zurück. Dafür erhalten Leester und Brinkumer Brinksitzer jeweils 8 Hibtsaat aus dem Land des Bätjer-Hofes. Aber auch der Brinkumer Zoll, die Vogtei in Brinkum und Weyhe sowie die Schule in Leeste werden bedacht. Und schließlich wird noch eine neue Stelle für den Neubürger Kulmann vom Brinkumer Zoll abgeteilt (14 Hibtsaat). Zusammen werden 436 Calenberger Morgen verteilt und neu aufgeteilt. 60

 

Hillersbruch

 

1828 wird der Hillersbruch in der Hördener Marsch geteilt.

Zwischen 1828 und 1844 werden die weiteren Hördener und Leester Gemeinheiten geteilt.61

Auch danach werden der Grasschnitt und die Heugewinnung sowie der Auftrieb des Viehs unter den „Marschinteressenten“ weiterhin geregelt. Die Stückzahl des aufgetriebenen Weideviehs muss beim Gemeindevorsteher Böttcher angemeldet werden. 62

 

Zwischen 1919 und 1929 findet eine Verkopplung bzw. Neuaufteilung der Flächen in der Leester Marsch statt. 63

 

Auch die Flurbezeichnung „Im Meen“ deutet auf eine frühere Nutzung als Gemeinheit hin. Die Flur liegt in der Leester Marsch südlich der Ochtum, nahe der Flur „Beim Berg“.

Die Leester Marschwiesen werden auch in den 1950er Jahren noch gemeinschaftlich genutzt. Nach der Trockenlegung der Marsch durch vertiefte Gräben und dauerhafte Eindeichung ging die Nutzung der Marschwiesen immer mehr zum Ackerbau über: Fast alle Wiesen sind heute unter den Pflug genommen und werden überwiegend zum Getreide- oder Maisanbau genutzt.

2008 wird ein Stück in der Marsch (beim Hundeübungsplatz) umgepflügt.64
2008 wird ein Stück in der Marsch (beim Hundeübungsplatz) umgepflügt.64

 

Rodesbruch

 

In der Leester Marsch an der Grenze zu Brinkum liegt südlich der Ochtum der Rodesbruch. Hier gab es eine Verkoppelung zwischen 1892 und 1898.65 Eine solche wird angekündigt in einer Zeitungsnotiz v. 28.2.1892 zur Bewässerung, wo auf die ausgebliebene Düngewirkung des Weserwassers und eine mangelhafte Entwässerung hingewiesen wird

 

Zwei Gemarkungskarten von 1869 und 1898 zeigen die Neuaufteilung der Flächen am Rodesbruch.

1869: Die Flurstücke rund um den Rodesbruch - in der unteren Hälfte der Karte - sind durchweg krumm geschnitten und kaum zum Ackerbau geeignet.

1898: Die Karte zeigt die rechtwinklige Anlage von Wegen sowie die entsprechende Neuaufteilung mit rechtwinkligen und größeren Grundstücken.


 

6.1.2.1.10 Leester Heide

 

Bevor es Melchiorshausen gab, wurde das Gebiet auf der Geest südlich von Leeste mit „Leester Heide“ bezeichnet. Eine erste Beschreibung finden wir 1585 in den Erbregistern der Hoyaer Grafen:66

 

„Gemeindeweide. Haben sie zwischen dem Radesbruch und dero von Kirchweyher weide, wie die graben ausweisen. Außerhalb derselben begrabenen weide haben sie gerechtigkeit mit ihren schweinen und anderen vieh zu huede, biß an den Wulfhoip an d[as] Risteder Mohr biß an die weider weche[weiher weide?], alda sie mit den weihern die sambt hude.“

 

Im Erbregister des Kirchspiels Leeste von 1678 wird die Leester Scheerweide wie folgt beschrieben:67

 

„Gemeynes heydt und plaggenmat auch andere gerechtigkeidt beyder theil des dorffes.

Gehet bis vor die Steg Riede, von dem Aeß-Mohr, bis für das Herren feld (olim bis Hinrich Schleden hauß, in die Steg Riede) von voriger Steg Riede, bis in die Stort Riede, welche jetzo von den Brinckmern auch streitig gemachet wird, hinter dem Brinckmer Felde um, biß an die heerstraße, bey dem gerichte, an selbiger entlang auff den Wulffsberg, bis an den Neuen Dam. Von dannen auf das Wulffshoperfeldt, von selbigen dem gesichte nach recta auff den leester glockthurm zu.[…]. Wieder bey Carsten Reinekens hause hinunter, auf die Hambecke, bey derselben entlang, bis gegen Ohrtkamps hauß. Von dannen auf den pfal für dem Risteter Mohre. Von selbigen auf den Kleinen Heidtberg. Von dannen auf den Goldtberg, von dannen auf das Hanenfeldt, zur lincken seithe umb daßelbe, bis in die Grund, durch den Großen Rieder Busch, auf den Rumpsfeldt an den Keßelhaken, von dannen auf die scheidegraben, denselben entlang, bis entlich an die Ochtumb.

 

Zu wißen, daß in dieser marck allerley gerechtigkeidt, als schäfferey und trifften, heyd undt schullen matt, item torffstechen und dergleichen exerciret werden.“

 

„In specie haben auch in dieser benanten marck torffmöhre, welche davon einen jährlichen canonem in die register geben

1) Außländisch, daß dorff Arßen der stadt Bremen gehörig.

2) Habenhausen, gleichfalß bremisch, entrichten beyde jährlich dem ambt Sieke, nebst 12 molt weghabern 6 thlr. 40 grt.

3) Daß Dorff Leeste 6 [Gulden]

4) Juncker Friese zu Weyhe, gibt davon 1 thlr. jährlich

5) Der adeliche hoff Hemme an der Weßer.“

 

Die Leester Heide umfasste in dieser Festlegung also wohl auch die Erichshofer Heide, wo der Torfstich (torfmöhre) lag. Der Torfstich wurde aber nicht nur von den Leestern und Erichshofer genutzt, sondern war seit den Zeiten der Hoyaer Grafen zum Teil an die Bremer verkauft.

 

1780 wird die „Leester Moorweide“ zum Torfstich unter den Leester Bauern aufgeteilt. 68

 

Es ist nicht sicher, wo diese Moorweide lag. Vermutlich ist aber das Gebiet in der Erichshofer Heide gemeint, das an das Ristedter Moor angrenzt (in der Karte von 1773 als Leester Heide bezeichnet).

 

Die Karte von 1746 zeigt die Leester Heide mit Zehntländern südlich des Dorfes. Die Gemeinheiten liegen oben (südöstlich: wohl schon Lahausen) und unten (südwestlich: Melchiorshausen).69

 

 

1844 wird die Streitheide in Melchiorshausen (zwischen Leeste, Ristedt und Barrien) geteilt.70

Weitere Teilungen der Leester Heide sind noch zu klären

 

 

6.1.2.1.11 Kirchweyher/Lahauser Heide-Gemeinheit

 

In Lahausen und Kirchweyhe ist die Heide größtenteils als Gemeinheit angelegt. Es handelt sich dabei um das Gebiet vom Ort Lahausen bis etwa zur heutigen Bahnhofsstraße in Kirchweyhe.

 

In der Zehntflurkarte von 1755, die die Ländereien der Gutshöfe von Fabrice und von Hademstorff zeigt, sind auch die Gemeinheiten festgehalten: Danach ist alles Teil der Allmende, was nicht als Felder oder Weide der Herrschaft oder anderer Eigentümer ausgewiesen ist bzw. was nicht mit Kamp oder Feld bezeichnet ist. Die Gemeinheiten liegen zwischen dem Kirchweyher Geestfeld und dem Neddernfeld sowie südlich des Neddernfeldes.

 

Landgewinn durch Gemeinheitsteilungen – 1828 bis 1852 71

 

In den 1820er Jahren fand die Spezialteilung der umfangreichen Bruch- und Heidegemeinheiten in der Bauerschaft Kirchweyhe statt, die den beteiligten Bauern einen erheblichen Zugewinn an - allerdings noch zu kultivierenden - Betriebsflächen verschaffte (siehe hierzu Gemeindearchiv Weyhe, G-011, Rezess über die Specialteilung der Bruch- und Heidegemeinden der Bauerschaft Kirchweyhe, 1828). Vorausgegangen waren im Jahr1807 die erwähnten umfangreichen Landausweisungen auf der Heidegemeinheit.

 

Die Teilungen erfolgten im „Kirchweyher Holz“, im „Hache-Bruch“, in der „Kirchweyher Heide“, im „Kirchweyher Bruch“ und in der „Schaarmarsch“. Sie erstreckten sich auf eine Gesamtfläche von 1225 hannoverschen Morgen 79 Quadratruthen, von denen 78 Morgen 45 Quadratruthen als „unbrauchbar“ eingestuft wurden. Nach Abzug der Flächen für neue Wege, Gräben, Wegebaumaterialplätze, Flachsrottekuhlen, Feuerlöschteiche etc. wurden 1062 Morgen 8 Quadratruthen „brauchbaren“ Bodens parzelliert.

 

Das Teilungsverhältnis für das Gros der Flächen wurde wie folgt festgelegt: Ein Vollmeier und auch die Superintendentur in Kirchweyhe erhielten 12, ein Halbmeier 11, ein Kötner und jede Schule 10 Anteile, zwei Abbauer jeweils 6, der Graf von Schwicheldt 36, der Anbauer Johann Heinrich Ihden in Lahausen 4 ½. Darüber hinaus gab es eine Reihe von Sondervereinbarungen. So erhielten die 9 „Schäferey-Berechtigten zu Lahausen“ zusammen 4 1/3 Morgen als Äquivalent für die „Winterweide der Schaafe im Holze und Hachbruche“. In diesem Fall entfielen auf den Vollmeier Niemeyer 12 Anteile, auf die drei Lahauser Halbmeier je 10, auf die vier Kötner je 8 und auf den Brinksitzer Hinrich Dunkhase (Lahausen Nr. 9) sechs Anteile.

 

Im Teilungsrezess von 1828 heißt es eingangs: „Nachdem ein Theil der Einwohner zu Kirchweyhe schon vor etwa 25 Jahren auf eine Special-Theilung ihrer Gemeinheiten angetragen hatte; die, in Folge dessen, bis zum Jahre 1810 Statt gehabten Verhandlungen aber zu keinem wesentlichen Resultate gediehen und dann bey den damaligen kriegerischen Zeitverhältnissen, ganz in Stocken gerathen waren; wo ward nach erfolgtem Frieden von den Provocanten, - die jedoch noch immer die Minorität der Interessenten ausmachten, - der Theilungs-Antrag wiederholt in Anregung gebracht, und endlich im Jahre 1820 fast einstim[m]ig von der ganzen Interessentenschaft auf die Special Theilung sämmtlicher Bruch- und Heid-Gemeinheiten der Bauerschaft Kirchweyhe provocirt, nächstdem auch nach der zuvor erwarteten und im Jahre 1824 erfolgten Publication der Hoyaischen Gemeinheits Theilungs Ordnung, vom Königlichen Landes Oeconomie Collegio unterm 23sten April 1825 auf diese Theilung erkannt und der, mittelst allgemeinen Commissorii des Königlichen Cabinetts Ministerii vom Jahre 1803, mit diesem Theilungs Geschäfte beauftragt gewesene Oberamtmann Hintze zu Ottersberg in Gemeinschaft mit dem Obercommissair Greve zu Hoya zu deren ferneren instructionsmäßigen Bearbeitung remittirt. – Als dann im Laufe der Verhandlungen die verschiedenen Gerech[t]same und Servitute auf den Theilungs Objecten ausgemittelt und festgestellt, die vorgekommenen Differenzen beseitigt, und die in Anwendung gekommenen Theilnahme-Verhältnisse unter den Interessenten verglichen; unterdeß aber auch die in Rede stehenden Kirchweyher Gemeinheiten durch den Assistenten, Geometer Plate, aufgemessen, und auf eine legale Weise durch beeidigte Schätzer bonitirt, nicht weniger nach der, unterm 7ten May 1825 erlaßenen Edictal-Vorladung, alle diejenigen, welche sich mit ihren etwaigen Ansprüchen nicht gemeldet hatten, durch ein, unterm 30sten August 1825 abgegebenes Präclusiv-Erkenntniß damit gänzlich ausgeschlossen worden waren, und hiernächst nun die würkliche Vertheilung durch den Landes-Oeconomie Conducteur Flierbaum ausgeführt, der ausgearbeitete Theilungs Plan unterm 13ten October 1828 dem Königlichen Landes Oeconomie Collegio vorgelegt, und nach erfolgter Genehmigung des gedachten hohen Collegii vom 25sten October 1828, unterm 12ten December 1828 publicirt und von allen interessirten Theilen angenommen, so daß die den verschiedenen Participanten planmäßig zugefallenen Antheile, denselben privativ überwiesen worden sind; so ist, zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten und Irrungen und zur Sicherstellung der verschiedenen Gerechtsame und gegenseitigen Verpflichtungen hinsichtlich der getheilten Kirchweyher

 

Gemeinheiten, nunmehro über diese Special Theilung nachstehender Recess aufgestellt und abgeschlossen und durch die eigenhändigen Unterschriften der auf legale Weise bestellten Theilungs Bevollmächtigten vollzogen worden.“

 

„Zur Bestreitung der Theilungskosten“ waren am 11. Juli 1826 mehrere Gemeinheitsflächen meistbietend verkauft worden. Der Lahauser Vollmeier Claus Niemeyer hatte das 2 Morgen und 15 Quadratruthen große „Moor vor Sengstaken Lande“ in Lahausen für 3 Reichstaler und 12 Mariengroschen erworben. Durch die Teilung fielen Claus Niemeyer insgesamt 20 Morgen 69 Quadratruthen zu, im Einzelnen:

 

6 Morgen 19 Quadratruthen                             im „Hachbruche vor den Wiesen“

33 Quadratruthen                                             „daselbst bey seinem neuen Hause“

19 Quadratruthen                                             „daselbst südlich vom Niedernfelde“

3 Quadratruthen                                               „daselbst östlich an demselben“

1 Morgen                                                          auf „der Heide westlich an demselben“

2 Morgen 15 Quadratruthen                            „Moor vor Sengstaken Lande“ (gekauft!)

38 Quadratruthen                                             an „seinem Hauskampe“

3 Morgen 93 Quadratruthen                             bei „Schierenbecks Hofe“

46 Quadratruthen                                             östlich „am Heidfelde“

1 Morgen 25 Quadratruthen                             südlich „an der schmalen Braake“

12 Quadratruthen                                             östlich „an der schmalen Braake“

4 Morgen 116 Quadratruthen                           im „Bruche“

 

Im Jahr 1827 war dem Dorf Lahausen im Rahmen einer Generalteilung ein Anteil des „Barrier Bruchs“ zugefallen. Die Spezialteilung fand jedoch erst in den Jahren 1839-1841 statt. Der Vollmeier Claus Niemeyer erhielt im „Barrier Bruch vor Lahausen“ 7 Morgen 67 Quadratruthen (Gemeindearchiv Weyhe, G-011, Rezess über die Lahauser Spezialteilung im Barrier Bruch, 1839/41)

 

Durch die Generalteilung der „Barrier und Gessel Riede“ sowie der „Streitheide“ fielen auch Lahausen Flächen dieser Gemeinheiten zu. Die „Eingesessenen zu Lahausen“ beantragten 1848 die Spezialteilung, die am 24. Mai 1848 von der Landdrostei Hannover genehmigt wurde. Erst im Anfang 1852 lag ein Rezessentwurf vor, der am 23. Februar 1852 bei der Landdrostei Hannover eingereicht, am 26. März genehmigt und am 6. Dezember 1852 „von allen Seiten angenommen“ wurde (Gemeindearchiv Weyhe, G-011, Rezess über die Spezialteilung der Lahauser kleinen Heide und der Lahauser Abfindung aus der Generalteilung der Barrier und Gesseler Riede und der Streitheide, 1852/53).

 

Die Spezialteilung betraf folgende Flächen (Größe: 131 hannoversche Morgen 50 Quadratruthen /

 

1 hannoverscher Morgen ab 1836 = 2621 qm / 1 Quadratruthe = 21,842 qm):

„1. Die s.g. kleine Heide, mit der daran belegenen Abfindung, welche die Lahauser Interessenten aus der Generaltheilung der Riede erhalten haben und die […] zwischen dem Lahauser Felde, Hahnenfelds Fang, der Theilungs-Grenze gegen Barrien, dem Wege, welcher in das Barrier Bruch führt, und dem Barrier Bruch, belegen ist“.

 

„2. Die Lahauser Abfindung aus der Generaltheilung der Streitheide; welche […] in vier Abtheilungen belegen, von denen a. der größere Theil ein Dreieck bildet, in welchem das eine Lahauser Moor befindlich und das von der Bremer Chausée, der Leester Abfindung und einem Koppelwege der Generaltheilung eingeschlossen wird. b. Ein kleiner Theil liegt vor dem Leester Felde und ist in zwei Anschüssen, an Halbmeier Rumsfelds Erben und Köthner Hinrich Niemeyer, vertheilt worden. c. Ein Viereck zwischen der Barrier, Gesseler und Leester Abfindung und dem Koppelwege der Generaltheilung belegen, und d. das andere Lahauser Moor, westlich dicht an der Chausse, welche den 6 Moor-Interessenten gemeinschaftlich verblieben.“

 

Die Aufteilung der Schlatts und Moore

In der Aufteilung der Heide-Gemeinheiten von Kirchweyhe/Lahausen werden 1828/1829 auch einige Heide-Gewässer an Lahauser Landwirte vergeben:72

 

„Zur Bestreitung der Theilungskosten sind mit hoher Genehmigung des hohen Königlichen Landes

Oeconomie Collegii, von dem Theilungs Objecte folgende Stücke verkauft worden, als

 

  1. Das sogenannte Wöhlken Moor (ad 4 Morgen 86 Ruthen) an den Vollmeyer Heinrich Butelmann zu Kirchweyhe [nicht mehr vorhanden; Lage: vermutlich im Bereich Grenzstraße/DB-Strecke].
  2. Das Moor hinter dem Lahauser Niedernfelde 6 Morgen 96 Ruthen an den Köthner Claus Sengstake, und Brinksitzer Herrmann jetzt Johann Lankenau [später Sengstaken Moor genannt, 1948-1974 Freibad].
  3. […]
  4. Das runde Moor (1 Morgen 13 Ruthen) an den Brinksitzer Herrmann jetzt Johann Lankenau [nicht mehr vorhanden; Lage: offenbar im Bereich Sperberweg].
  5. Das Kibitz-Moor (2 Morgen) an den Brinksitzer Johann Heinrich Böttjer und Cord Hoopmann [nicht mehr vorhanden; Lage: zwischen Lahauser Straße und Möwenweg bzw. Lerchenweg und Unter den Linden].
  6. Das Moor bey Voigts Lande (ad 1 Morgen 45 Ruthen) an den Brinksitzer Cord Hoopmann daselbst [nicht mehr vorhanden; Lage: südlich des Freesendamms].
  7. […]
  8. Das Moor vor Sengstaken Lande, (haltend 2 Morgen 15 Ruthen) an den Vollmeyer Claus Niemeyer zu Lahausen [nicht mehr vorhanden, Lage: Ecke Am Neddernfeld/Am Hauskamp],
  9. Das Ellern Moor (4 Morgen 64 Ruthen) an den Brinksitzer Heinrich Dunkhase und Anbauer Johann Heinrich Ihden daselbst [noch vorhanden: Feldermann Moor; Lage: südlich des Nachtigallenwegs]
  10. […]
  11. […]
  12. Das sogenannte Kerls-Moor (1 Morgen 31 Ruthen) an den Häusling Harm Wetjen zu Lahausen [nicht mehr vorhanden; Lage: möglicherweise im Bereich Am Neddernfeld/ Lerchenweg]“.

 

Außerdem werden in der Teilungsurkunde noch Gewässer genannt, die nicht verkauft, sondern von der Teilungsinteressentenschaft gemeinschaftlich genutzt werden sollten – u.a.:

 

 „die Nothkuhle“ [nicht mehr vorhanden; Lage: „Auf dem Lahauser Brinke“; heute vermutlich zwischen der Kreuzung Am Meyerkamp/An der Braake und der DB-Strecke]

 „Die Moorkuhle zwischen dem Braakkampe und der schmalen Braake“ = „Lahauser Flachsrothe-Kuhle“ [nicht mehr vorhanden; Lage: am östlichen Rand des Bruchwegs]

 

Ausschnitt aus: Karte der Gemeinheiten des Dorfes Kirchweyhe 1826 (Urkarte)

 

6.1.2.1.12 Sudweyher und Jeebeler Heide

 

Nur selten war die Nutzung der Gemeinheiten durch Verträge geregelt. Wenn es zu Streitigkeiten kam, die gerichtlich geklärt wurden, konnte ein Nutzungsvertrag beschlossen werden. Dies war zum Beispiel in der Sudweyher Heide der Fall.

 

Vertrag über die Nutzung der Sudweyher Heide

Am 30. April 1657 schlossen der Sudweyher Gutsherr Dietrich Frese (Kläger) und die beklagten Bauerschaftsleute aus Sudweyhe und Ahausen einen Vergleich über die Nutzung der Sudweyher Heide. Als Bauerschaftsvertreter waren aus Sudweyhe Wichmann Stegmann, Reiner Siemer und der Besitzer der Vollmeierstelle Nr. 8, Johann Wetjen erschienen, aus Ahausen Johann Bösche, Reiner Lange, Johann Dörgeloh und Hinrich Wetjen. Über die Hintergründe des Vergleichs berichtete 1939 der frühere Syker Amtsrichter Dr. Gerhard Höfer in einem Pressebericht:73

 

“Wer weiß, daß es einmal einen Februar mit nur 18 Tagen gegeben hat? Das war im Jahre 1700 und hat in unserer Gegend Anlaß zu einem großen Streit gegeben. Die Vorgeschichte dieses Streites reicht allerdings weiter zurück.

 

Am 14.1.1657 beschwerte sich der Junker Dietrich Frese, der Besitzer adeliger Güter in Kirch- und Sudweyhe (eins hatte er von der Familie von Weyhe gekauft), bei der herzoglichen Regierung in Celle über die Bauern von Weyhe und Ahausen […] darüber, daß die Weyher und Ahäuser durch allerhand Maßnahmen die gemeine Weide störten und einengten. Sie hätten „einige Zuschläge der Gehege“ aus der gemeinen Weide genommen und eingezäunt. Ferner hätten sie gegen die Polizeiverordnung neue Feuerstellen (Wohnhäuser) auf der Gemeinheit gestiftet und erbaut. Durch die „Zerreißung der Wohnhöffe und Stifftung überflüßiger Feuerstetten“ würde das Vieh gedoppelt und die Hude und Weide merklich geschmälert. Auf Veranlassung der Regierung nahmen am 30. April 1657 die Amtmänner Conrad Hotze aus Stolzenau und Heinrich Meyer aus Syke einen Einigungsversuch vor, der auch von Erfolg war. Vor allem kam eine Einigung über die Weidezeiten und den Weideraum zustande. Die Weyher und Ahäuser waren dabei durch einen Ausschuß vertreten, zu welchem Wichmann Stechmann, Reinecke Siemerß und Johan Wetken aus Sudweyhe, Johan Bösche, Reiner Lange, Johan Dörgelöhen (auch aus Sudweyhe?) und Heinrich Wetken aus Ahausen angehörten. Zunächst wollten die Bauern allerdings nicht weiter zugestehen, als „biß auff Meytag von der Sieckhütten angehend biß an das Flaarholl, uff der Heide vor den gesetzten alten Pfählen und durch das Holtz, vor den Wischen nach Gercke Wethgen Schafkofen herumb und bey Johan Wethgen Kamp“. Schließlich willigten sie ein, die Schafhude bis zum Maitage (1. Mai) „biß an Härman Kopß-Breite, allernegst Wichman Stechman belegen“ zu erstrecken. „Nach Meytage aber behalten Sie mit den Schaffen ihren alten district vor den auff der Suetweyher Heide gesetzten Pfälen, biß an den von Clauß auffn Mohrs Hause nach der Sieckhütten zugehenden Weg und Pfahl herum, biß nach Jacobi oder zur Zeit, da die Stoppelweide zugenießen. Welche Schaffhude oder Trifften sich allein die von Ahdel nemlich Johann Quiter und Diederich Freese, auch Gercke Wetgen, Clauß auffn Mohr und deren nachfolger zu gebrauchen haben“. Auch wegen weiterer Standpunkte einigte man sich, so wegen der Zuschläge, wegen des Plaggenmähens, des Bruch- und Brackenhausens und wegen des dem Frese zahlenmäßig zustehenden Weideviehs an Pferden, „güsten Kuhbeestern“ und Schweinen (wofür der Junker eine Tonne Bier zum besten geben mußte). Schließlich erließen die Junker Frese und Quiter den Bauern auch das, was von ihnen bisher vom „Wicheler Sande“ (Wielt) gebührt hatte.

 

Nach kurzem Aufflackern des Streites in den Jahren 1668 und 1669 war es 30 Jahre lang verhältnismäßig ruhig. Dann kam der neue Kalender. Damit hatte es folgende Bewandtnis: Vom Jahre 46 vor Christi Geburt an rechnete man nach dem sogenanten Julianischen Kalender, der das Jahr zu 365 Tagen zählte und alle vier Jahre einen Schalttag einführte, also ein durchschnittliches Sonnenjahr von 365 Tagen und 6 Stunden hatte. Da das Sonnenjahr aber, genau gerechnet, 9 Minuten und 9,35 Sekunden mehr zählt, ergab sich im Laufe der Jahrhunderte eine geringe Abweichung, die durch den im Jahre 1582 von Papst Gregor eingeführten

 

Gregorianischen Kalender berichtigt wurde, nach dem wir noch heute rechnen. Er schaffte den Schalttag in den nicht durch 4 teilbaren Jahrhundertjahren ab. Nun hatte sich aber der auf dem Kirchenkonzil zu Nicäa im Jahre 325 festgelegte Ostertermin […] durch die alte Julianische Kalenderrechung verschoben, und dieser Fehler wurde erst 1700 berichtigt. Da man nämlich zur ursprünglichen Lage des Osterfestes zurückkehren wollte, bestimmte man im Jahre 1700, daß die seit dem Jahre 325 eingetretene Differenz von 11 Tagen im Februar berücksichtigt werden sollte und dieser Februar des Jahres 1700 nur 18 Tage haben sollte […].

 

Dadurch verschob sich natürlich auch die im Vergleiche vom 30.4.1657 vereinbarte Weidezeit. An die Stelle des Junkers Frese war inzwischen der Käufer des Freseschen Gutes getreten, der Geheime Rat und Vizekanzler Weipart Ludwig von Fabricius in Celle[…]. Die drei übrigen Gegenspieler waren nun der Capitain-Lieutenant von Quiter und die Bauern Albert (oder Albrecht) zum Mohr und Johann Wetgen. Diese vier stellten sich auf den Standpunkt, daß der Vergleich von 1657 sich nur auf die Sudweyher Heide, nicht aber auch auf das Moor bezöge und daß hier der Weide keine örtlichen und zeitlichen Grenzen gesetzt seien. Die Sudweyher behaupteten, im Moor hätten früher nie Schafe geweidet, weil es dort zu morastig gewesen sei und weil dort Ellernbüsche gestanden hätten. Sie wollten den Vieren aber die Schaftrift auf Heide und Moor einheitlich bis drei Wochen vor dem 1. Mai alten Stils zubilligen. Inzwischen hatten die Sudweyher allerdings die alten vermoderten Pfähle erneuert und sich dabei vielleicht zu ihren Gunsten nach dem Moor zu „versehen“. Darauf hatten ihre vier Gegner die Pfähle wieder herausreißen lassen.

 

Die Celler Regierung schickte den Hofrat Anton Georg Heldberg, der die Sache an Ort und Stelle untersuchte. Auf seinen Bericht hin erließ die Regierung unter dem 26.8.1702 […] den Bescheid, daß die vier Hauptinteressenten, die beiden von Adel und die beiden Bauern, ihre Schafe bis zum letzten April des neuen Kalenders weiden lassen dürften und von da ab bis Jacobi alten Kalenders sich der Schaftrift im Moor enthalten müßten. Bei 100 Reichstaler Strafe wurde den Sudweyhern verboten, in der danach zugelassenen Zeit die beliebten Schafpfändungen vorzunehmen. Für die andere Zeit aber sollte das Amt Syke darauf achten, daß die Ausübung verbotener Schaftrift mit der Pfändung der Schafe bestraft würde und die Schafe sofort an das Amt abgeliefert würden.

 

Damit waren aber die Hauptinteressenten nicht einverstanden und da nun die Sudweyher versäumten, für die rechtzeitige Rechtskraft des Celler Bescheides zu sorgen, ging der Streit noch beinahe 20 Jahre weiter. Auf Seiten der Sudweyher waren die Treiber anscheinend einige Kötner und vor allem die Brinksitzer, deren Zahl sich seit 1657 erheblich vermehrt hatte. Sie hatten ganz besonderes Interesse an der gemeinen Weide, weil sie durchweg kein oder nicht genügendes eigenes Land und eigene Wiesen hatten, und wollten sich vor allem einige Plätze im Moor, so am sogenannten Wullbruch, wo im Frühjahr das erste Gras wuchs, nicht entgehen lassen. Die Meier, die über genügend Weideland verfügten, waren zunächst wenig interessiert, ließen sich aber schließlich bestimmen mitzumachen, obwohl sie manchmal über die erheblichen Kosten für den Bremer Anwalt und das Celler Gericht schimpften, die dieser für sie unbedeutende Prozeß erforderte.

 

In diesem Streit wurden nun am 6. Februar 1703 durch den Syker Amtmann Eberhard Juxberg […] viele Zeugen über die Frage vernommen, ob die Sudweyher schon von je her das Moor in das Weidegebiet einbezogen und darauf geachtet hätten, daß die vier Hauptinteressenten darin nicht außerhalb der 1657 zugebilligten Zeit weiden ließen. Da wurden vernommen Hermann Lange, 49 Jahre alt, Hinrich Meyer, 50 Jahre alt, Curdt Stechmann, 68 Jahre alt, Berendt Clußmann, über 60 Jahre, der Amtspförtner Johann Glade, 78 Jahre alt, der in seiner Jugend „Guischer“ bei Frese gewesen war, Hinrich Bitter aus Castenteich (Kastendiek), der früher Schäfer auf dem Freseschen Gute gewesen war, Christoffer Bergmann, der frühere Schäfer bei Albert auf dem Mohr, und die Frau des Vogtes Heinrich Wetgen. Sie bestätigten, daß vor 15, 20 und noch mehr Jahren die Schafe der vier Hauptinteressenten von ihnen gepfändet wären, wenn sie zu Unrecht auf dem Moor weideten, und daß sie dann regelmäßig mit 18 Groten ausgelöst wären, die ebenso regelmäßig beim Vogt Wetgen, bei dessen Haus seit 37 Jahren der Pfandstall oder „Schüttkofen“ war, vertrunken worden. […].

 

[…] Das Amt versuchte 1704 und 1705 wieder, einen Vergleich zustande zu bringen, den die Celler Regierung unterstützte. Man wollte nämlich das Moor teilen und jeder Interessentengruppe einen Teil zuweisen, aber beide Seiten waren damit nicht einverstanden, und so ging der Krieg bis 1720 immer weiter.

 

 

[…] In einer Schrift vom September 1704 wird von der Stubbewisch, einem schönen Grasanger gesprochen, der bis an das erste Haus des Dorfes Sudweyhe reichte, welches von Albert Langen bewohnt wurde.[…] Im Jahre 1719 wird sodann davon gesprochen, daß der Brinksitzer Remmert Kehlenbeck der „Heerführer“ der unruhigen Brinksitzer sei und daß er mit den beiden Geschworenen Hellmer Clusmann und Lütke Wenth und den Brinksitzern Johann Schumacher und Johann Schmees „zu Behuef ihres Sauffgelags“ auf dem sogenannten Moor „nicht gar weit hinter Lütgen und Esdorns Hause“ Schafe gepfändet hätten. […] Das letzte Protokoll in dieser Sache datiert vom 10. Februar 1720 und handelt von einer strengen Verwarnung und Strafandrohung gegen die Sudweyher Bauern […]. “

 

Hier die Verhandlungsergebnisse im Einzelnen:74

 

1. Offenbar wurde die Wiederaufforstung des gemeinschaftlich genutzten, jedoch verwüsteten Sudweyher Holzes (das Gehölz lag am heutigen Holtwischdamm) vereinbart.

 

2. Die Schafweiderechte der Junker Dietrich Frese und Johann Frese gen. Quiter sowie des Vollmeiers Gerke Wetjen (bewohnte die Hofstelle, die sich heute im Besitz der Familie Bruns befindet) und des Kötners Claus auf dem Moor wurden ausgedehnt:

 

„Wegen der schaftrifft und wie weit dieselbe vor und nach Meytage zu extendiren [= auszudehnen] sey so were die gemeine die schaftrifft weiter nicht gestendig, alß biß auf Meytagk von der Siekhüttenn angehend biß an daß Flaarholl, uf der heide vor den gesetzeten alten pfählenn und durch daß holtz vor den wischen nach Gerke Wetkenn schafkofen herumb und bey Johann Wetken camp, weil aber h[err] impetrante [= Kläger (Dietrich Frese)] mit der schafhude biß an daß Flaarholl nicht einig, hat die gemeine endlich gewilligt, so viel weiter biß an Herman Koppes breite allernegst Wichmann Stechman belegen, zu gehen immaßen der ort fürt[...],

in der beambten und aller theile jegenwahrt mit pfählen bezeichnet und unterschieden werden solte, wie dann solches auch geschehen, nach Meytage aber behalten sie mit den schafen ihren alten district vor den auf der Sutweiher heide gesetzeten pfählen, biß an den von Clauß ufen Mohrs hause nach der Siekhütten zugehenden wegk und pfahl hirumb biß nach Jacobi oder zur zeit da die stoppelweide zu genießen, welcher schafhude oder trifften sich allein die vom adel nemblich Johan Quiter und Dieterich Frese, auch Gerke Wetken, Clauß ufen Moer und deren nachfolgere zu gebrauchen haben.“

 

3. Es blieb bei der früheren Regelung bezüglich der Plaggenmahd.

 

4. Bezüglich des Brakenhauens (Abschlagen von Busch- und Strauchwerk) blieben grundsätzlich die Vereinbarungen vom 10. Januar 1656 bestehen, sollte jedoch der eine oder andere Adelige oder Bauer etwas benötigen, u.a. bei „vorfallenden gemeinen“ Bauerwerken, solle ihm dieses mir Rat und Zutun aller Interessenten zugewiesen werden.

 

5. Auf den gemeinschaftlichen Wiesen und Kuhweiden sollte u.a. „nach einfallung des waßers“ möglichst keine Viehtrift stattfinden.

 

 

6. Wegen der Bauerpflichtigkeit (d.h. Pflicht zur Ableistung vom Landesherrn geforderter Dienste betr. Bau und Unterhaltung von Straßen, Brücken, öffentlichen Gebäuden, Deichen etc.) der von Dietrich Frese eingezogenen Hofstellen gestanden die Bauerschaftsleute zu, dass Frese bzgl. der Weserdeiche nur in Notfällen (offenbar v.a. bei drohenden bzw. erfolgten Deichbrüchen) Dienste zu leisten habe.

 

7. Dietrich Frese erhielt das Recht, zusätzliches Vieh auf den Brachflächen in der Wechselmarsch zu weiden: 4 Pferde, 6 „güste“ Kühe und 18 Schweine. Die Wechselmarsch bestand aus Flächen, die vier Jahre lang beackert wurden und danach wegen des chronischen Mangels an Dünger vier Jahre ruhten. Die Hälfte der Wechselmarsch konnte auf diese Weise als Viehweide genutzt werden. Junker Frese hatte Anspruch auf eine Ausdehnung seiner Weiderechte geltend gemacht, weil er 1653 den adelig freien Hof der Familie von Weyhe an der Kirchweyher Felicianuskirche erworben hatte und seine Familie sich auf zum Teil dubiose Weise Wechselmarschflächen, die ursprünglich in bäuerlichem Besitz gewesen waren, angeeignet hatte. 75

 

 

Spezialteilungen der Sudweyher Gemeinheiten

Durch die Spezialteilung der Sudweyher Bruch- und Heidegemeinheiten, die 1840 von der Landdrostei Hannover „für zulässig erkannt“ wurde und 1850 zum Abschluss gebracht werden konnte, wurden bis dahin gemeinschaftlich genutzte Flächen im Umfang von 1132 Morgen 91 Quadratruthen unter 127 Nutzungsberechtigten (davon 121 bäuerliche Hofbesitzer aus Sudweyhe, Ahausen und Jeebel), abgestuft nach Höfeklassen, aufgeteilt. 222 Morgen und 111 Quadratruthen blieben der „ferneren gemeinschaftlichen Benutzung“ vorbehalten, d.h. für „Weide- und Erdmaterialplätze“, „eine Häuslingsweide auf dem Gemeinschaftlichen Torfstich“ sowie für Wege und Gräben.76

 

Weitere Gemeinheitsteilungen kamen ca. 1846 (Spezialteilung des Fanges und des aus dem Barrier Bruche erhaltenen Anteils der Dorfschaft Jeebel), ca. 1860 (Spezialteilung der Gemeinheiten vor Jeebel sowie Spezialteilung der Kuhweide nebst Winkel vor Sudweyhe)77, und ca. 1862 (Spezialteilung der Abfindung der Bauerschaft Sudweyhe aus der Generalteilung der Moorheide) zum Abschluss. – Zur Umrechnung: 1 hannoverscher Morgen = 120 Quadratruthen = 2621 qm / 1 Quadratruthe = 21,842 qm).

 

Vorausgegangen waren den Teilungen so genannte Landausweisungen aus den Gemeinheiten – mit dem Ziel, neuen Siedlern Hofstellen zuweisen oder den bereits vorhandenen Hofbesitzern weitere individuell nutzbare Betriebsflächen überlassen zu können. Die umfangreichste Landausweisung in Sudweyhe fand 1804 statt und betraf die Heidegemeinheit. Im Sudweyher Grundstücksverzeichnis aus den 1820er Jahren ist von der „1804 getheilte[n] Sudweiher Haide“ die Rede. Das Gebiet grenzte „südlich an Meier auf dem Moore Kämpe, das kleine und große Stühr, westlich an Wichmanns und Segelken Feld, den Krümpelkamp und die Gemeinheit, nördlich an die Landwehr, an von d. Decken und das neue Land, östlich an die Haidhäuser“. Der Kötnerstelle Sudweyhe Nr. 14 fielen – siehe oben - insgesamt 16 Hoyasche Himtsaat mittelmäßiger Klasse zu je 40 Quadratruthen in der Sudweyher Heidegemeinheit, und zwar „bey seinem Hause“.78

 

 

 

Jeebeler Gemeinheiten

 

Die Gemeinheiten um Jeebel werden sowohl von den wenigen Jeebeler Höfen als auch von Sudweyher Landwirten genutzt. Das wird bei den Teilungen von 1846 und 1860 deutlich.

  • Fang (1846) Es handelt sich hier vermutlich um die Felder an der Hache. Der heutige “Fangendamm” hat daher wohl seinen Namen.
  • Gemeinheiten “vor Jeebel” (1860) Was hier genau gemeint ist, wäre noch zu recherchieren. Vermutlich die Jeebeler Heide
  • Moorheide (1862) Die Moorheide ist sowohl von Jeebeler als auch von Sudweyher Höfen genutzt worden, wie aus der Abfindung der Sudweyher Höfe in der Generalteilung von 1860 hervorgeht. Um 1862 kam die Generalteilung der Moorheide zum Abschluss.

 

6.1.2.2 Ablösungen von der Grundherrnschaft

 

Mit zunehmender Landbevölkerung wird der Druck auf die Ämter immer stärker. Um eine vollständige Verarmung zu verhindern, werden vom herrschaftlichen Grundbesitz kleine Stücke für neue Anbauer abgeteilt. Auch werden bestehende Brinksitzer mit neuen Anbauflächen vergrößert. Gemeinschaftlich genutzte Heide- und Moorgebiete werden den einzelnen Höfen zugeteilt.

Schließlich wird, wie oben schon erläutert, auch die Ablösung aus der Leibeigenschaft gefördert und gesetzlich geregelt.

Aufteilungen von Gemeinheiten und Ablösungen im 19. Jahrhundert

  • 1802: Aufteilung der Erichshofer Heide (s. Teilungskarte des Heidereviers zwischen Brinkum und Erichshof)
  • 1803 bis 1807: Große Landausweisung in Kirch- und Sudweyhe
  • 1826: Aufteilung des Barrier Bruchs (Lahausen, Jeebel)
  • 1828: Teilung der Bruch- und Heidegemeinschaft v. Kirchweyhe
  • 1842: Spezialteilung des Weiherbruchs vor Leeste
  • 1844: Teilung der Hördener und Leester Gemeinheit
  • 1844: Generalteilung der Streitheide zwischen Leeste, Ristedt und Barrien
  • 1859: Vollmeier Hellmers in Leeste (Ablösung von der Leester Kirche)
  • 1860: Teilung der Sudweyher Kuhweide nebst Winkel
  • 1863: Kötner Johann Dörgeloh und 22 Genossen in Kirchweyhe (Ablösung des Meierverbandes auf Rente)
  • 1866: Aufteilung der Wulfhooper und Hördener Heide
  • 1868-1870: Die Verkoppelung des Mühlenfeldes bei Hörden in der Feldmark Leeste

 

6.1.2.2.1 Freikauf der Höfe aus der Leibeigenschaft und erste Aufteilungen

 

Bis 1763 werden 18 Höfe von der Gutsherrschaft freigekauft. Die Ländereien der Güter gehen damit teilweise in den Besitz der Bauern über. Die Zehntwirtschaft wird durch Leistungen nach Tagelohn ersetzt.

 

1780 erfolgt die Aufteilung der Leester Moorweide zum Torfstich untereinander. 1794 wird die Scheerweide bei Leeste geteilt.

 

1782-1789: Auflösung und Vereinzelung des Vorwerks Erichshof, damit einhergehend die Vereinzelung der Vorwiese in der Leester Marsch.

 

 

6.1.2.2.2 Große Landausweisung in Kirch- und Sudweyhe

 

Zwischen 1803 und 1807 werden im Zuge einer großen Landausweisung aus den Gemeinheiten der Dörfer Kirch- und Sudweyhe rund 150 Hektar - überwiegend Heideland - an mehr als 200 Hofbesitzer verteilt. Der Kötner „Johann Hinrich Meyer auf dem Mohre“ zum Beispiel erhält 1804 insgesamt 16 Hoyasche Himtsaat mittelmäßiger Klasse zu je 40 Quadratruthen in der Sudweyher Heidegemeinheit, und zwar „bey seinem Hause“.79 Das sind umgerechnet 1,39 ha. Davon hat Meyer allein 6 Himtsaat als Ausgleich für den Verlust an Schafweidefläche erhalten, den die Landzuweisung verursachte. Auch die anderen Schaftrift-Berechtigten erhalten Entschädigungen: vier Hofbesitzer in Jeebel je 3 Hoyasche Himtsaat, die Gutshöfe der Familie von Schwicheldt und von der Decken jeweils 12 Himtsaat und damit je 2 Vollmeieranteile, der Vollmeier Johann Hinrich Dörgeloh (Hofstelle heute: Bruns) schließlich 6 Himtsaat.

 

Zwei weitere Himtsaat fallen Johann Hinrich Meyer „für den Soldaten“ zu. Dieser Teil der Landzuweisung erfolgt, weil der Hofbesitzer offenbar einen Soldaten - einen Bruder oder einen Knecht? – „gekauft“ oder „gestellt“ hatte, wie es in Ahausen durch den Vollmeier Johann Hinrich Meyer, den Halbmeier Friedrich Bösche und den Kötner Diedrich Butelmann sowie in Jeebel durch den Kötner Hinrich Landsbergen geschehen war.

 

Für die zugewiesene Fläche muss Meyer jährlich Abgaben an das Amt Syke entrichten:80 16 Mariengroschen Rottzins und 4 Himten Roggen Sackzehnt. Außerdem ist 1807 ein einmaliges Weinkaufgeld in Höhe von 1 Reichstaler 12 Mariengroschen zu zahlen, mit anderen Worten: der Weinkauf findet bei künftiger Hofübernahme durch einen neuen Besitzer nicht mehr statt!

 

Etwa zwei Fünftel der Sudweyher Heidegemeinheit, die 1795 eine Fläche von rund 492 (hannoverschen) Morgen bedeckte, bleiben nach der „großen Landausweisung“ erhalten. Sie werden zwischen 1840 und 1850 gemeinsam mit dem „Sudweyher Bruch“, der größten Gemeinschaftsfläche (1795: rund 1.093 hannoversche Morgen) im Dorf, ge- und verteilt - gestaffelt nach der Bauernklasse, d.h. entsprechend den Nutzungsrechten der jeweiligen Interessenten.81

 

Die Möglichkeiten der Bauern, das hinzugewonnene Heideland gewinnbringend zu kultivieren, waren nicht nur angesichts des chronischen Mangels an Viehdung begrenzt. In einem Bericht vom 23. Januar 1823 schrieb der damalige Verwaltungschef des Amtes Syke, Amtmann Franz Albrecht: „Nur auf dem geringsten Theile dieser ausgewiesenen Fläche – nur etwa auf 1/3 derselben – ist, wie schon in actis bey der Vertheilung anerkannt worden, die hauptsächlich intendirte und ergiebigere Fruchtgattung Rocken, zu bauen und auf dem grösseren niedrig und naß belegenen Theile der Sackzehntrocken gar nicht einmal zu erzielen, sondern nur eine minder ergiebige Sommerfruchtgattung und nur in trockenen Jahren mit einigem Erfolge zu bauen.“

 

Der Ertrag der ausgewiesenen Fläche wurde Anfang der 1820er Jahre, als wegen bevorstehender Einführung der Grundsteuer Bonitätsschätzungen erfolgten, „vom 2ten bis 3ten Korn taxirt“. Die Folge war, „daß nach 15 Jahren noch jetzt vieles des ausgewiesenen Landes nicht der Mühe werth gehalten ist, in Cultur zu bringen“, wie der Amtmann 1823 behauptete.

 

 

Wie schon 1823 berief sich Franz Albrecht auch in einem Bericht vom 8. Oktober 1832 auf die Klagen der Bauern. Diese hatten - nach den Worten des Verwaltungschefs - erklärt, dass „nur ein kleiner Theil zum Rockenbau tauglich und der größte Theil so feucht und bindig sey, daß auch Sommerfrucht darauf nur schlecht gedeihe; die Kraft der von Manchem recht stark versuchten Düngung werde durch die Feuchtigkeit dem Lande immer wieder entzogen; man behelfe sich daher damit, daß man nur einen Theil des Landes abwechselnd beackere und den andern Theil zur Braache und Kraftgewinnung einige Jahre liegen lasse, wovon viele Beyspiele nachgewiesen sind“. - Allerdings war diese Form der Bewirtschaftung auf nahezu allen Äckern an der Tagesordnung! - Albrecht berichtete weiter: „Andere, des Selbstackerns müde, vermiethen es an landbedürftige Häusler für geringen Preis; und Verschiedene, durch die schlechte Landbeschaffenheit abgeschreckt, haben auch nach jetzt verfloßenen 25 Jahren die Heide überall noch nicht zum Urbarmachen angegriffen“.82

 

 

6.1.2.2.3 Die Ablösungsordnung von 1833

 

Die schon im 18.Jahrhundert eingesetzte Loslösung der Höfe von der Zehntwirtschaft setzt sich weiter fort: Im Laufe des 19.Jahrhunderts, insbesondere nach der 1833 verkündeten Ablösungsordnung, können sich viele Meiereien, die bis dahin zehntpflichtig und unfrei waren, von den Abgaben freikaufen: Mit dem 25fachen Betrag des für die Abgaben und Dienstleistungen ermittelten Geldwertes kann eine Befreiung erreicht werden. Damit wird der Lehnbesitz zum Eigentum. Dies setzt oft auch wirtschaftliche Entwicklungen auf den Höfen in Gang. Die Adligen (von Schwicheldt) verlangen Entschädigungen für die Ablösungen.

 

Die hannoversche Ablösungsgesetzgebung der Jahre 1831/33 ermöglicht es den Bauern, Anträge auf Befreiung von den jahrhundertealten Feudallasten zu stellen, ohne dass grundsätzlich die Ablösung von den Empfangsberechtigten verweigert werden kann. Im Gegenzug mussten die Hofbesitzer Entschädigungen in Höhe des 25-fachen Jahreswertes der ehedem von ihnen geforderten Abgaben bzw. Dienste zahlen.

 

Die leistungsfähigen Besitzer bezahlen ihre Ablösesumme bar (bis zu 2000 Taler), die anderen beschaffen sich das Geld durch Anleihen.83

 

Folgende Höfe gehen in den Eigenbesitz über:

 

  • Der 1841 angetretene Hofbesitzer Hinrich Wetjen bringt die Befreiung seiner Vollmeierstelle von den noch bestehenden Abgaben und Diensten auf den Weg. 110 Taler zahlt er an den Vollmeierhof Meyer in Kirchweyhe Nr. 8 für die Ablösung eines Schmalzehnten, auch Fleischzehnt genannt. Die Familie von Schwicheldt erhält 432 Taler und 12 Gutegroschen für die Ablösung eines Fruchtzehnten. In die königlichen Kassen wandern 15 Taler für die Befreiung von einem weiteren Fruchtzehnten sowie 130 Taler und 5 Pfennig für die Ablösung von Burgfestdiensten und verschiedenen Abgaben an das Amt Syke.84
  • 1843: Kötner Rathje Cordes Nr. ass. 4 zu Oetzen (Ablösung von Gut Sudweyhe / Schwicheldt)
  • 1845: Ablösung des „Jeebeler Gestühe-Zehnt“ 1845 erfolgt die Ablösung des „Jeebeler Gestühe-Zehnt“. Dieser muss an das Amt Syke für etwa 48 Hektar Ackerland85 auf dem „Stührfeld“ und auf dem „Geestfeld“ entrichtet werden, d.h. nicht für alle Flächen. Die Zehntpflichtigen (aus Sudweyhe, Ahausen, Kirchweyhe und Dreye) haben die Abgabe von der Königlich Hannoverschen Domänenkammer gepachtet, wie Verträge aus den Jahren 1836 und 1839 belegen.86 Vollmeier Johann Heinrich Wetjen in Sudweyhe Nr. 8 zahlt 1836/37 für eine „Stührfeld“-Fläche von 1 Himtsaat 31 Quadratruthen 5 Quadratfuß pro Jahr 7 Gutegroschen 5 Pfennig Zehntpacht.87
  • 1846: Ablösung des Fleischzehnten an den Meyer zu Kirchweyhe Laut Erbregister des Kirchspiels Weyhe aus dem Jahr 1678 müssen die Besitzer der Vollmeierhöfe Sudweyhe Nr. 8 (Wetjen) und Sudweyhe Nr.1 (Wendt) an den „Meyer zu Weyhe“, d.h. den jeweiligen Besitzer des Vollmeierhofes Kirchweyhe Nr. 9, Schmalzehnten (Fleischzehnten) entrichten. Die Abgabe umfasst jedes 10. Fohlen und jedes 10. Kalb, das auf dem Hof geboren wird, sowie jährlich 1 Ferkel, 1 Gans und 1 Huhn.88
  • 1850: Einige Häuslinge in Sudweyhe werden von den Zehntgeldern an den Grafen v. Schwicheldt befreit. Dieser erhält eine Entschädigung.89
  • 1859: Vollmeier Hellmers in Leeste (Ablösung von der Leester Kirche)
  • 1863: Kötner Johann Dörgeloh und 22 Genossen in Kirchweyhe (Ablösung des Meierverbandes auf Rente)

 Das nächste Kapitel beschäftigt sich mit Genossenschaften

 

6.1.2.3 Anmerkungen

1 HStAH Ausw. Mächte / Erzstift Bremen, Nr. 279/2, Verschiedene Angelegenheiten 1504 - 1708

2 Vgl. (Esdohr, 1970) – S.192 : Inventarverzeichnis der Brinksitzerstelle Sudweyhe Nr. 49 von 1823

3 (Paul, 1929) S. 129

4 NLAH, Hann. 74 Syke Nr. 1119

5 Vgl. HStAH Agrarstrukturkarten 12 l (Agr.) Nr. 66 Karte von der Ahauser Kuhweide oder sogen. Lötjen; (Esdohr, 1970)

6 Erbregister Syke, 1678 – zitiert in (Esdohr, 1970), S. 77; s. auch (U. Dannemann, 2015), Datensatz 378 Sudweyhe

7 vgl. (U. Dannemann, 2015) Datensatz Nr. 348 Sudweyhe (Grundstreck), Bearbeiter: H.Greve

8 AGW F- Hofarchiv Rendigs, Ahausen) Teilungsrezess betr. Ahauser Lötjen v. 19.Dezember 1842 (Abschrift)

9 (Schacht, 1960)

10 Vgl. (Lueken-Dencker, 1991) S. 325

11 HStAH Ce Br. 61a Nr. 6333

12 HStAH Hann. 69 B Nr. 292

13 HStAH Hann. 69 B Nr. 296 u. Hann 69 C Nr. 720

14 F.W.v.Ramdohr, Juristische Erfahrungen oder Repetitorium der wichtigsten Rechtsmaterien, Hahn, 1809, S.83

15 HStAH Hann. 69 B Nr. 291

16 nach einem Vortrag von G.Brüning 2017

17 HStAH Hann. 88 B Nr. 5969

18 (Schacht, 1960) S. 145: Satzung für die Realgemeinde der Kirchweyher Kuhweide

19 Foto (Kopie) aus dem Besitz von B. Ickert

20 NLA HA Hann. 148 Acc. 29 /92 Nr. 1497

21 HStAH Hann. 148 Acc. 29/92 Nr. 1315 u. Archiv Gemeinde Weyhe: Receß über die Special-Theilung der Bruch- und

Heid-Gemeinheiten der Bauernschaft Kirchweyhe, 1828

22 HStAH Hann 148 Nr. 1311

23 (Paul, 1929) S.129

24 Im Lehensregister von 1585 sind die Dreyer noch Mitbenutzer der Kirchweyher Kuhweide. Die Nutzung der Dreyer Kuhweide dürfte also Ende des 16. oder Anfang de 17. Jahrhunderts möglich geworden sein.

25 Vgl. (Schacht, 1960) S. 148ff

26 Vgl. Heimatblätter Diepholz

27 Vgl. HStAH Hann. 95 Nr. 1147 und Hann. 128 Nienburg Nr. 562

28 HStAH Hann. 148 Acc 29/92 Nr. 1548 sowie Agrarstrukturkarten 12 l (Agr.) Nr. 428/1 u. 428/2

29 Syker Zeitung v. 11.5.1886

30 NLA Stade Rep. 96 Verden Nr. 384

31 (Esdohr, 1970) S.417

32 1653 hatte Frese den Weyhenhof von Erich von Weyhe (über Mahrenholz) erworben. Die „wüsten Höfe“ sind vermutlich zum Weyhenhof gehörige Höfe, deren Besitzer im 30-jährigen Krieg „verlaufen“ oder umgekommen sind.

33 Actum Weyhe 30.4.1657 in (Esdohr, 1970)

34 Erbregister Syke, 1678, S.597 – zitiert in (Esdohr, 1970), S. 77

35 Rezeß über die Verkoppelung der Sudweyher und Ahauser Marsch v. 8.Okt. 1825 – zitiert in (Esdohr, 1970), S.78

36 HStAH Hann. 69 B Nr. 586

37 Schreiben des Vogtes Lahmeyer der Vogtei Weyhe an das Amt Syke v. 16.Juni 1836 betr. Anzeige gegen den Vollmeier

Johann Esdohr (gen.Kops) in Sudweyhe Nr. 7 und die Entscheidung des Oberamtmanns Albrecht. In: (Esdohr, 1970) S.055

38 S. auch NLA HA Hann. 148 Acc 29 / 92 Nr. 1338

39 Archiv Gemeinde Weyhe: Recess über die Specialtheilung der Gemeinheiten vor Sudweyhe, 1845/1850

40 (Esdohr, 1970) S. 428 Vorschriften Sudweyher Bruch; Rezeß v. 23.4.1845

41 HStAH Hann. 95 Nr. 1473: Die Unterhaltung des Bollwerks in Dreye, sowie die Sicherung der Uferstelle durch Grabung

eines Haupt-Weserkanals auf der von Bremschen Untertanen gekauften Mahndorfer Erdzunge, sowie der geführte

Prozeß; 1774-1780; Eingabe der Wielt-Interessenten v. 3.5.1779

42 HStAH Hann. 88 Nr. 6000 u. Hann. 95 Nr. 1467

43 Entnommen aus: KHB Diepholz (Hrsg): Flurnamen in den ehemaligen Grafschaften Hoya und Diepholz (CD 2015),

Datensatz 332, Bearbeiter H.Greve, F.Wessels – ohne Angabe der Quelle

44 HStAH 71 Hannover B Nr. 324

45 Amtsgericht Celle, Urteil v. 17.12.1867 – zitiert in: J. A. Seuffert's Archiv für Entscheidungen der obersten Gerichte in den deutschen Staaten, Band 21; Oldenburg, 1868

46 AGW, F-506 Eine am 15. April 1807 angefertigte Abschrift einer Vereinbarung vom 1.Juni 1739

47 HStAH Hann. 74 Syke Nr. 329: Anstellung der Feldhüter, Weide- und Marschgeschworenen, Nachtwächter in der Bauerschaft Leeste

48 NLA Hannover Karten HStAH 11_l_44_pm

49 NLA Hannover, Hann 74 Syke Nr. 36

50 Bericht des Leester Pastors Holzmann an das Amt Syke, 1785 – s. Heimbl. DH v. Nov 1991

51 S. G. Höfer, Ein Prozeß vor 300 Jahren in: Niedersächsische Heimat Jg. 1950, Nr. 3 (März)

52 HStAH Hann. 69 C Nr. 783

53 HStAH Hann. 74 Syke Nr. 509

54 Festschrift Zur Säcularfeier Der Königlichen Landwirthschafts-Gesellschaft Zu Celle Am 4. Juni 1864, Band 1, 1864, S.184

55 HStAH Hann. 88 B Nr. 5776

56 HStAH Hann. 71 Hannover B Nr. 1037

57 HStAH Hann. 74 Syke Nr. 333: Differenzen zwischen Hörden und Brinkum nebst Wulfhoop wegen Verkaufs

von Gemeinheiten

58 (Greve, Materialien zum Vortrag "Erichshof - eine lokalhistorische Spurensuche", 1986) S.10

59 Kopie der Anlage 43 der Akte (Teilungs-Urkunde) im Besitz von Fam. Kreienhoop Leeste

60 S. Anlage 43 der der Teilungs-Urkunde

61 HStAH Hann. 80 Hannover Nr. 01584 u. Hann 109 Nr. 2589 sowie Hann. 80 Hannover Nr. 12395

62 Syker Zeitung von 20.9.1922

63 HStAH Hann. 148 Acc. 29/92 Nr. 640

64 Foto: P.Athmann 2008

65 Bisher ist dazu keine Akte im Archiv gefunden worden.

66 Erbregister des Amtes Syke von 1585, Bl. 101V (in: NLA Hannover, Hann. 74 Syke Nr. 34)

67 NLA Hannover, Hann 74 Syke Nr. 36

68 HStAH Hann. 74 Syke Nr. 508

69 NLA Hannover Karten HStAH 12-l Leeste 1 pg (1746)

70 NLA HA, Hann. 148 Acc. 29 / 92 Nr. 1366

71 Text entnommen aus: H. Greve, Der Hof Heitmann-Warnken (Lahausen Nr. 8), unveröffentlichtes Manuskript, 2017

72 Gemeindearchiv Weyhe, G-011, Rezess über die Spezial-Teilung der Bruch- und Heidegemeinheiten

der Bauerschaft Kirchweyhe v. 12. Dezember 1828/10. April 1829, S. 42

73 Gerhard Höfer: Als der Februar nur 18 Tage hatte: Streit um die Schaftrift im Sudweyher Moor;

in: Syker Zeitung, Nr. 45 v. 22. Februar 1939 u. Nr. 46 v. 23. Februar 1939 s. H.Greve Sudweyhe 14_MeyerJulius S.19

74 Archiv Gemeinde Weyhe, G-S-1 Fasz. 27

75 Nach einer Aufstellung von H. Greve

76 Siehe hierzu Archiv der Gemeinde Weyhe, G-S-2 Az. 939-2.

77 NLA HA Hann. 148 Acc. 29 /92 Nr. 1385

78 Hierzu u. zum Folgenden: AGW, G-S-2 Az. 939-2; NLAH, Hann. 74 Syke Nr. 1120

79 Hierzu u. zum Folgenden: AGW, G-S-2 Az. 939-2; NLAH, Hann. 74 Syke Nr. 1120

80Siehe hierzu NLAH, Hann. 74 Syke Nr. 1120, u.a. Verzeichnis v. 28. Mai 1807.

81 Die Daten der Landzuweisung wurden recherchiert und zusammengestellt von H. Greve

82 Texte entnommen aus H.Greve, Der Hof Heitmann-Warnken (Lahausen Nr.8), unveröffentlichtes Manuskript, 2017

83 Archiv Gemeinde Weyhe: Heimatkundliches von Konrektor i.R.Hermann Koch - Dokument aus dem Jahr 1964 (?) in Kirchturmspitze Leeste, geborgen 2013

84 Nach einer Zusammenstellung von H.Greve 2020 –mit Verweis auf den Ablösungsvertrag v. 4.Juni 1844 betr. den v. Schwicheldt‘schen Sudweyher Fruchtzehnten vom Geestlande, sowie Ablösungsrezess betr. den v. Schwicheldt’schen Fruchtzehnten auf den „Ackern und Wischen“ in Sudweyhe v. 14. September 1852 in: Hof und Familienarchiv Winters/Wetjen, Nr. 16 und 17

85 1836: 546 Himtsaat/ 1 Himtsaat = 40 Quadratruthen ca. 870 qm - d.h. bis 1836: 869,2 qm, ab 1836: 873,6 qm

86 Archiv der Gemeinde Weyhe, G-S-2 Az. 711

87 Nach einer Zusammenstellung von H.Greve 2020 –mit Verweis auf die Quittung d. [Bürgermeisters d. Fleckens Syke und Amtsgehilfe d. Amtes Syke Hermann Ludwig?] Lahmeyer v. 27. Juli 1845 über den Erhalt des Ablösungskapitals (inkl. Zinsen u. Hebungsgebühr) für den der Landesherrschaft zustehenden Jeebeler Gestühe-Zehnten (= Hof- und Familienarchiv Winters/Wetjen, Nr. 19):

88 Nach einer Zusammenstellung von H.Greve 2020 –mit Verweis auf den Ablösungsrezess v. 31. März 1846 betr. den von den Vollmeierhöfen Wendt und Wetjen in Sudweyhe Nr. 1 und Nr. 8 an den Vollmeierhof Meyer in Kirchweyhe Nr. 9 zu entrichtenden Schmal- bzw. Fleischzehnten (= Hof- und Familienarchiv Winters/Wetjen, Nr. 20):

89 NLA HA Hann 80 Nr. 07383